† 9.November 2007 †
9. November 2007
Knapp 60 Prozent des Bundestags stimmen für die Deutschland-Spionage. Mit dem neuen Gesetz zur Vorratsdatenhaltung von Verbindungsdaten stellt die Regierung 82 Millionen Bundesbürger ab Januar unter Generalverdacht.
Der 9. November gilt in der neueren Geschichte Deutschland als schicksalsträchtiges Datum. Schreckliches, wie die Reichskristallnacht, als auch Positives, wie dem Fall der Berliner Mauer, trugen sich an diesem Tag zu. Der 9. November 2007 dürfte ebenfalls in die Annalen eingehen: Heute beschloss der deutsche Bundestag das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, das ebenfalls eine Mauer einreißt: die Mauer zum Schutz der Privatsphäre. Diese lässt sich aus dem Grundgesetz aus Artikel 1 (Menschenwürde), Artikel 2 Abs. 1 (Freie Entfaltung der Persönlichkeit) und Artikel 10 (Fernmeldegeheimnis) ableiten.
Mit dem Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen werden ab dem 2. Januar 2008 die Verbindungsdaten von Telefon, Handy und Computer der letzten sechs Monate von 82 Millionen Bundesbürger (Strafverteidiger, Priester und Abgeordnete ausgenommen) gespeichert (Vorratsdatenspeicherung). Bei Handy-Nutzung wird zusätzlich der Standort mitprotokolliert. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung geht über die EG-Richtlinie 2006/24/EG deutlich hinaus. Während in dieser die Nutzung der Daten zur Aufklärung von schweren Straftaten eingeschränkt ist, will die Bundesregierung die gespeicherten Daten zur Aufklärung von jeglichen Straftaten nutzen.
Zudem soll im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens auf Antrag der Bundesländer sichergestellt werden, dass die Nutzung der Daten auch für eine zivilrechtliche Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum möglich ist.
Breiter Widerstand formiert sich
Gegen das Gesetz formiert sich jetzt ein breiter Widerstand. Über 7000 Bürger wollen gemeinsam Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen. Da sich das Bundesverfassungsgericht aber vermutlich erst in einigen Jahren mit der Beschwerde befassen kann, wollen die Kläger bis dahin eine aufschiebende Wirkung des Gesetzes erreichen. Auch die Oppositionsparteien FDP, Linke und Grüne sind gegen das neue Gesetz. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) steht dem Gesetzesvorhaben ebenfalls kritisch gegenüber. Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Ärztevereinigung Marburger Bund wird auf die besondere Rolle der beiden Berufsstände verweisen: Sowohl die Beziehung zwischen Patient und Medizinern als auch zwischen Anwalt und Mandant bedürfe des besonderen Vertrauensschutzes, der sich sogar in einer berufsrechtlichen Schweigepflicht widerspiegle. Beide Organisationen forderten den Deutschen Bundestag auf, die voraussichtlich für diese Woche geplante Verabschiedung dieser Maßnahmen abzulehnen: “Die Beziehung zwischen dem Recht suchenden Bürger und seinem Rechtsanwalt bedarf eines besonderen Vertrauensschutzes. Unterschiede zwischen Strafverteidigern und sonstigen Rechtsanwälten sind abzulehnen.” Überdies verstößt die Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie laut DAV gegen europäisches Recht. “Der Gesetzgeber ist gut beraten, zunächst den Ausgang eines bereits anhängigen Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof abzuwarten”, so Rechtsanwältin Heide Sandkuhl, Vorsitzende des Ausschusses Gefahrenabwehrrecht sowie Mitglied des Strafrechtsausschusses des DAV. Zudem wird eine Ungleichbehandlung verschiedener Berufsgruppen moniert: “Der Gesetzentwurf sieht eine Differenzierung zwischen den Angehörigen verschiedener zeugnisverweigerungsberechtigter Berufsgruppen vor. Strafverteidiger, Geistliche und Parlamentsabgeordnete auf der einen Seite und alle anderen Mitglieder von Berufsgeheimnisträgern auf der anderen Seite.” Die in dem Entwurf vorgesehene Differenzierung zwischen verschiedenen Berufsgruppen führe nach Angaben der Berufsverbände aber unweigerlich zu Wertungswidersprüchen zwischen einzelnen Regelungen zum Vertraulichkeitsschutz, wie etwa Zeugnisverweigerungsrechte oder strafbewehrte Schweigepflichten. Hierzu Montgomery: “Warum soll das Verhältnis zwischen Abgeordneten und Wählern schützenswerter sein als das zwischen Patienten und Ärzten?”
Außerdem wendet sich auch der Bundesverband Digitale Wirtschaft gegen das Gesetz, der Ausgaben in dreistelligen Millionenbeträge auf die Provider zukommen sieht und dafür kaum ein Nutzen durch das Gesetz erkennt, was ausgerechnet durch eine Studie des Bundeskriminalamts (BKA) belegt wird. Darin heißt es: “Demnach kann die Vorratsdatenspeicherung die durchschnittliche Aufklärungsquote von derzeit 55 Prozent im besten Fall auf 55,006 Prozent erhöhen”. Das verdeutliche die Unverhältnismäßigkeit, mit der hier zu Werke gegangen werden soll. “Die Diskrepanz zwischen der Schwere des geplanten staatlichen Eingriffs und dem zweifelhaften Nutzen lassen die Einführung der Vorratsdatenspeicherung zu einem willkürlichen Akt staatlicher Regulierung bar jeder Vernunft werden”, so BVDW-Präsident Arndt Groth.
Iren gegen Vorratsdatenspeicherung
Auch in der EU gibt es Widerstände gegen die Vorratsdatenspeicherung. Irland hat gegen die EG-Richtlinie Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht. Nach Ansicht der Iren überschreitet der EU-Minsterrat seine Kompetenz. Auch habe er das Gesetz nicht einstimmig beschlossen, sondern lediglich mit einfacher Mehrheit. Die Iren sehen darin einen Verfahrensfehler.
Die Süddeutsche Zeitung nennt das Gesetz einen “Aufklärungsverhinderungsgesetz gegen den Journalismus” und führt gute Gründe an, warum in der Vergangenheit zahlreiche Regierungen in Deutschland von dem Beschluss von derlei Gesetzen Abstand nahmen. Unter der Regierung Kohl galt beispielsweise eine Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten als mit der Verfassung nicht vereinbar.
Die Auswirkungen des nun beschlossenen Gesetzes sind nach Ansicht vieler Experten als verheerend einzustufen. In Kombination mit den bisher schon umgesetzten Maßnahmen zur Terrorabwehr erzeugt das Gesetz zur Vorratsspeicherung der Verbindungsdaten eine Atmosphäre der Angst unter 82 Millionen Bundesbürger und höhlt grundsätzliche demokratische Werte wie Redefreiheit und Demonstrationsrecht aus. Diese Atmosphäre erinnert eher an längst vergangene Stasi-Zeiten als an das offene Klima einer demokratischen Gesellschaft. Wer geht schon demonstrieren, wenn er weiß, dass er dabei gefilmt wird. Wer redet noch frei, wenn er weiß, dass er dabei abgehört wird. Welcher Informant, der einen Mißstand aufklären will, ruft noch einen Journalisten an, wenn er weiß, dass man ihn anhand der Verbindungsdaten identifizieren oder zumindest in Verdacht bringen kann.
Angesichts der von vielen Experten als grundsätzlich verfassungswidrig eingestuften Gesetzesvorlage zur Datenvorratshaltung, dem schwebenden Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und der laut BKA für die Bekämpfung schwerer Verbrechen nahezu irrelevanten Datensammlung fragt man sich, warum die Regierung trotzdem für das Gesetz gestimmt hat. Vielleicht kommt man der Wahrheit nahe, wenn man sich ansieht, wer außer Ober-Sheriff Schäuble sich über das Gesetz freut. Und hier muss an erster Stelle die Musikwirtschaft genannt werden, die sich über den ersten Entwurf des Gesetzes noch verärgert zeigte, nun aber hochzufrieden ist. Womöglich lässt sich ja der geheimnisvolle Weg der von der Musikindustrie geforderten Nachbesserungen anhand der Verbindungsdaten von Abgeordneten-Handys herausfinden. Ach ja, Abgeordnete sind ja vom dem neuen Gesetz ausgenommen.
Zusatz:
SPD-Abgeordnete bauen auf Karlsruhe bei der Vorratsdatenspeicherung
26 Sozialdemokraten haben laut einer Zusatzerklärung zum scharf kritisiertenGesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung durch den Bundestag nur mit starken Bauchschmerzen zugestimmt. “Trotz schwerwiegender politischer und verfassungsrechtlicher Bedenken” vor allem gegen die abgesegnete Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten habe man dem Entwurf aber letztlich zugestimmt, heißt es in der zu Protokoll gegebenen Rechtfertigung.
Bei der Begründung vollziehen die SPD-Abgeordneten, zu denen unter anderem die stellvertretende Parteivorsitzende Andrea Nahles sowie der frühere Wirtschaftsstaatssekretär Ditmar Staffelt gehören, so manche argumentative Pirouette. Einerseits ist von der “labilen Sicherheitslage” aufgrund der Bedrohungen durch den “internationalen Terrorismus” sowie von ausreichenden rechtsstaatlichen Sicherungen vor einer exzessiven Überwachung die Rede. Andererseits sei eine Zustimmung aber auch deshalb gestattet, weil das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich Teile des Gesetzes eh wieder kassieren werde.
Die Frage, warum der Gesetzgeber anscheinend sehenden Auges zunächst von zahlreichen Seiten als verfassungswidrig beurteilte Gesetze überhaupt erlässt und welches Demokratieverständnis hinter derlei Manövern steht, stellen sich die Bedenkenträger nicht. Dabei sind ihre Einwände massiv und konterkarieren die offizielle Darstellung des Entwurfs durch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) scharf. Es sei im Hinterkopf zu behalten, schreiben die Zauderer, dass “Freiheitsrechte wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung konstitutiven Charakter für die Existenz unseres Gemeinwesens haben und die Beachtung dieser Rechte immer wieder angemahnt wurde”. Sicherheit dürfe daher keinen Vorrang vor Freiheit genießen, weil dies das Grundgesetz auch “nicht hergibt”.
Weiter beklagen die SPD-Abgeordneten mit den Gewissensbissen eine “zunehmende Tendenz”, ohne Überprüfung bestehender Anti-Überwachungsregeln “mit neuen Gesetzen vermeintlich Sicherheit zu erhöhen und Freiheitsrechte einzuschränken”. Der vorliegende Entwurf “befördert diesen Paradigmenwechsel”. Im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung würden die Telekommunikationsunternehmen zum ersten Mal verpflichtet, Verbindungs- und Standortdaten zum Zwecke unter anderem der Strafverfolgung oder für die Durchsetzung zivilrechtlicher Verfahren (Musikindustrie) für einen Zeitraum von sechs Monaten zu speichern. “Das ist natürlich ein gravierender Unterschied zur bisherigen Rechtslage”, betonen die Sozialdemokraten. Bisher sei es den Unternehmen allein gestattet gewesen, für die Abrechnung die entsprechenden Daten aufzubewahren. Damit sei “die Einschätzung nicht von der Hand zu weisen, dass hier ein Generalverdacht gegen alle Bürger entsteht”, die elektronische Kommunikationsmittel benutzen würden.
Weiter treiben die Unterzeichner der Erklärung Bedenken über die Regeln zum Abhören der Telekommunikation bei der unterschiedlichen Behandlung so genannter Berufsgeheimnisträger um. So sei etwa nicht ersichtlich, warum Bundestagsabgeordnete einen höheren Schutz genießen sollen als Rechtsanwälte, Ärzte und Journalisten.
Halbwegs akzeptabel erscheint der Gruppe das Vorhaben dennoch, “weil es den Rechtspolitikern unserer Fraktion gelungen ist, hohe Hürden für die Umsetzung dieser problematischen Restriktionen einzuziehen”. Verwiesen wird unter anderem auf “den generell geltender Richtervorbehalt zum Beispiel für den Zugriff auf bei den Telekommunikationsunternehmen anlasslos gespeicherte Verbindungsdaten, das ausdrückliche Verbot des Rückgriffs auf Informationen, die zum Kernbereich der privaten Lebensgestaltung gehören”, oder die Beschränkung des Zugriffs und der Verwertung auf “Straftaten von erheblicher Bedeutung”. Entgangen zu sein scheint den Abgeordneten allerdings, dass Sicherheitsbehörden etwa auch bei “mittels Telekommunikation” begangener Straftaten in den Datenbergen schürfen dürfen. Die Änderungen des Rechtsausschusses hat zudem gerade erst der Bundesdatenschützer Peter Schaar als Verschlechterungen eingestuft.
Gegen das Gesetz haben Tausende von Bürgerrechtlern sowie mehrere Oppositionspolitiker von FDP und Linke Verfassungsbeschwerde angekündigt. Und die Proteste gegen den Beschluss reißen nicht ab: “Dieses Gesetz ist ein Einschüchterungsgesetz und legt die Axt an die Presse- und Meinungsfreiheit”, monierte etwa FDP-Chef Guido Westerwelle. Es werde die Arbeit von Rechtsanwälten, Ärzten und Journalisten sehr belasten. Westerwelle kritisierte zudem, dass die große Koalition den Abbau von Bürgerrechten noch beschleunige, den Rot-Grün bereits mit den ersten Anti-Terrorgesetzen eingeleitet habe. “Da wird inzwischen wirklich an der Verfassung gehobelt”, sagte der Liberale. Leider würden die Bürger oft nicht bemerken, dass es auch um ihre Freiheitsrechte gehe, wenn über die Verteidigung der Pressefreiheit geredet werde. Er unterstütze die geplante Klage seiner Parteikollegen in Karlsruhe gegen das Gesetz.
Deutsche Anwaltschaft bittet Bundespräsident um Veto
Axel Filges, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, hat sich im Namen der “Deutschen Anwaltschaft” an den Bundespräsidenten Horst Köhler mit der Bitte gewandt, das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung “nicht auszufertigen und zu verkünden”. Filges bemängelt demnach, dass nach dem am Freitag vom Bundesrat gebilligten Gesetz Telefonate von unbescholtenen “Berufsgeheimnisträgern” wie Anwälten, Ärzten oder Journalisten sowohl gezielt als auch zufällig abgehört werden dürften. Nur beim “selbst unverdächtigen Strafverteidiger” sei die Telefonüberwachung verboten.
Für eine solche “Aufspaltung” gebe es in der Verfassung keine Grundlage, meint Filges. Vielmehr betreffe die Kommunikation etwa zwischen Mandant und Scheidungsanwalt oder zwischen Klient und Psychotherapeut in aller Regel den verfassungsrechtlich “absolut geschützten Kernbereich persönlicher Lebensgestaltung”. Heimliche Ermittlungsmaßnahmen gegenüber Berufsgeheimnisträgern, die selbst keiner Straftat verdächtig sind, müssten daher “generell unzulässig” sein.
Zypries hat gelogen…
Die Humanistische Union wirft Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vor, in der Debatte um das heftig umstrittene Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten viele Punkte beschönigt und das Ausmaß der neuen Befugnisse falsch dargestellt zu haben. Die SPD-Politikerin, die im Vorfeld der Entscheidung Kritikern wenig Sachkunde und Panikmache vorgeworfen hatte, habe selbst im Rahmen der Endabstimmung im Bundestag über den Entwurf noch “eine ganze Reihe von Nebelkerzen” geworfen, moniert der Geschäftsführer der Bürgerrechtsorganisation, Sven Lüders. Damit habe die Ministerin “das Ausmaß der Überwachung des Kommunikationsverhaltens klein reden” wollen.
Falsch gewesen sei zum Beispiel die Behauptung Zypries’, dass nur “für Abrechnungszwecke gebrauchte” Daten künftig sechs Monate verdachtsunabhängig vorgehalten werden müssten. Vielmehr seien bald etwa auch Verbindungsdaten bei Flatrates sowie bei E-Mail-Diensten oder im Mobilfunk Standortdaten sowie die Gerätenummern der Handys zu erfassen. Darüber hinaus würden selbst Anonymisierungsdienste gezwungen, die IP-Adressen ihrer Nutzer aufzubewahren. Nicht richtig sei auch die Ansage der Ministerin, dass es einen Zugriff auf die Vorratsdaten nur bei einem “Verdacht auf eine erhebliche Straftat” mit einem richterlichen Beschluss gebe. Vielmehr dürften Strafverfolger auch bei Delikten wie einer Beleidigung am Telefon oder Urheberrechtsverletzungen Zugang zu den Datenbergen verlangen. Bei Gefahr im Verzug könne dies auch die Staatsanwaltschaft erlauben.
Für Geheimdienste würden offiziell zwar zunächst weiter nur Auskunftspflichten und Zugriffsrechte auf die für Abrechnungszwecke gespeicherten Verbindungsdaten bestehen. Kein Provider würde diese aber wohl gesondert vorhalten, sodass de facto auch den Nachrichtendiensten der Zugang zu den Vorratsdaten weit offen stehe. Auch über das manuelle Auskunftsverfahren könnten diese allgemein an die Datenberge heran.
Weiter sieht Lüders zahlreiche Änderungen in den Regeln der Strafprozessordnung im Widerspruch zu den von Zypries genannten alleinigen “Verbesserungen” der Rechte der Bürger “im Hinblick auf Datenüberwachung oder Abhörmöglichkeiten”. So setze die neue Vorschrift etwa zur Standortdatenabfrage in Echtzeit keinen konkreten Kommunikationsvorgang voraus. Somit könne der Aufenthaltsort eines Mobiltelefons im eingeschalteten Zustand auch ohne Gesprächsführung oder den Versand einer “stillen SMS” ermittelt werden. Gleiches gelte für Computer, die sich über eine Netzwerkschnittstelle mit ihrer Umgebung verbinden. Ferner dürften die Fahnder nun in der Praxis auch selbsttätig mit entsprechender Technik Verbindungs- und Standortdaten erheben und sofort auswerten. Der Umweg über teils widerspenstige Provider sei nicht mehr nötig.
In Reihen der SPD wächst derweil der Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung. So hat der Thüringer Landesverband einen Antrag verabschiedet, wonach die pauschale Aufzeichnung der Nutzerspuren als “vollkommen unverhältnismäßig” und der “Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe von Daten“ als Grundrecht verteidigt wird. Der Beschluss geht nun an die Bundestagsfraktion und den Bundesvorstand. Der SPD-Ortsverein Lobeda unterstützt zudem die Verfassungsbeschwerde gegen die Massendatenhaltung durch den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.
Wird fortgesetzt…


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