Meinung

08.11.2007 by spike

Schäuble und sein Kontrollwahn…
Seit mehreren Monaten geistert regelmäßig immer wieder ein Thema durch die Presse…die heimliche Durchsuchung von Computern durch den Staat Bundesrepublik Deutschland bzw. deren Behörden. Anfänglich wurde dieses Thema weitestgehend ignoriert von der Presse und/also auch vom Bürger selbst. Eine mögliche “Gefahr” schien niemanden so recht bewußt zu sein oder man dachte, was interessiert es mich, ich bin clean…warum soll jemand ohne meine Erlaubnis meinen Computer ausspionieren, außerdem…durch das Grundgesetz bin ich doch geschützt, niemanden ist es gestattet ohne Richter und Beschluß meine Wohnung zu durchsuchen und/oder etwas zu beschlagnahmen, also warum sollte ich Angst davor haben das ein Amt oder eine Behörde meinen PC heimlich durchsucht. Der Staat schützt die Rechte seiner Bürger.
Zugegeben, als gesetzestreuer Bürger hatte ich anfänglich die gleichen Gedanken, ich habe nichts verbrochen also wird man mich in Ruhe lassen.
Mittlerweile sehe aber auch ich die Dinge mit anderen Augen und hege die schlimmsten Befürchtungen für die Zukunft…warum ?
Die Antwort ist einfach und sie hat einen Namen…Schäuble und “sein persönlicher Kampf gegen den Terror” !
Seit Monaten versucht Schäuble die Online-Durchsuchung von PC’s per Gesetz festzuschreiben, dazu schreckt er auch nicht davor zurück ein Bedrohungszenario aufzubauen wie es so nicht real ist.
Keine Frage, eine Gefahr für die Bundesrepublik existiert, sie existiert aber nicht erst seit der “Kampf gegen den Terror” ausgerufen wurde, diese Gefahr besteht schon seit RAF-Zeiten.!

Hier mal nur die Spitze des sog.Eisberges oder besser, was Schäuble und Co. für den Bürger in Deutschland planen, umsetzten wollen bzw. was schon real ist. Eine Liste des Grauens sozusagen und eine Liste…deren Ende noch nicht festgeschrieben ist.

Schäubles Schreckensliste

Der Innenminister sagt gern, dass Deutschland „zu den sichersten Ländern der Welt gehört“. Trotzdem unterbreitet er ständig neue Vorschläge, ohne die sich der Kampf gegen Terroristen angeblich nicht gewinnen lasse. Alle zusammen ergeben das gespenstische Bild eines Staates, der niemandem mehr vertraut.

Wolfgang Schäuble sieht sich im Krieg. Anders lassen sich seine immer neuen Sicherheitsvorschläge kaum erklären. Die alten Kategorien der internationalen Rechtsordnung passten nicht mehr für den Kampf gegen Terrorismus, sagt er und hält die Möglichkeiten des Rechtsstaates für erschöpft. Er will deshalb neue schaffen, um den „neuen Bedrohungen“ zu begegnen. Kritiker sagen, er selbst sei inzwischen eine Bedrohung, denn er wolle ein Kriegsrecht einführen und rechtsstaatliche Grundsätze wie Tötungsverbot und die Unschuldsvermutung abschaffen. Schäuble selbst sagt, er wolle die Rechtsordnung schützen. Deswegen brauche es eine „saubere rechtliche Grundlage“ und somit neue Antiterrorgesetze. Allerdings kann man auch den Eindruck gewinnen, dass er versucht, ältere Forderungen durchzusetzen, indem er immer neue aufstellt. Das Problem bei dieser Spirale: Schäubles Feldzug gegen den Terror ist ein absoluter. Wo die Grenze sei, wurde er in dem Spiegel-Interview gefragt. Seine Antwort: Es gibt keine. “Die rote Linie ist ganz einfach: Sie ist immer durch die Verfassung definiert, die man allerdings verändern kann.“
Elektronische Kommunikation verbieten
Schäuble plädiert dafür, sogenannten Gefährdern, die man nicht abschieben kann, die Kommunikation im Internet oder mit dem Handy zu verbieten. Das Problem ist das gleiche wie bei der vorbeugenden Haft, die er auch ins Spiel gebracht hat: In Deutschland sind Einschränkungen der persönlichen Freiheit nur erlaubt, wenn jemand eine erwiesene Gefahr darstellt, die anders nicht abgewehrt werden kann. Zudem fragt sich, wie sich ein solches Kommunikationsverbot praktisch durchführen ließe. Dabei wäre die Abwehr nicht so unmöglich, wie Schäuble immer darstellt. Doch schon jetzt klagt die Gewerkschaft der Polizei, hätten die Behörden nicht genug Leute, um die in der Gefährderdatei erfassten zirka 100 Menschen zu überwachen. Nicht fehlende Gesetze seien das Problem, sondern fehlendes Personal, um sie auch durchzusetzen. Neue Polizisten aber kosten Geld, neue Gesetze sind billiger und sehen politisch viel besser aus. Schäubles neue Verbote allerdings müssten wieder von irgendjemandem überwacht werden. Womit sich der sinnlose Kreislauf schließt.
Tatbestand der Verschwörung
Schäuble möchte eine neue Möglichkeit nach dem Vorbild der USA einführen, Terrorverdächtige zu verurteilen, auch wenn ihnen keine Tatbeteiligung nachzuweisen ist. Einen solchen Tatbestand der Verschwörung zu einem Verbrechen gibt es aber schon im deutschen Strafrecht. Paragraf 30 Absatz 2 des Strafgesetzbuches besagt, dass bestraft wird, „wer das Erbieten eines anderen annimmt oder wer mit einem anderen verabredet, ein Verbrechen zu begehen oder anzustiften“ – wer sich also mit anderen verschwört. Ebenso ist strafbar, den Behörden nicht mitzuteilen, falls man von Anschlagsplänen erfährt. Wieso also braucht es ein neues Gesetz für etwas, was bereits verboten ist? Vielleicht damit, wie Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung schreibt, „jeder, der staatsfeindlich denkt, redet oder handelt“, belangt werden kann, falls dieses Tun „anderweitig strafrechtlich nicht fassbar ist“ ?
Deutsches Guantánamo?
Sollte man Gefährder behandeln wie “Kombattanten”, also so, wie die USA Verdächtige aus Afghanistan und anderen Ländern, und sie vorsorglich internieren, fragt Schäuble. Vorbeugehaft möchte er das nicht nennen und zieht lieber den Vergleich mit dem schon jetzt möglichen Unterbindungsgewahrsam beispielsweise für Hooligans. Guantánamo ist jedoch von seinen Gedankenspielen nicht mehr weit entfernt. Denn wie lange sollen diejenigen in Haft gehalten werden, die angeblich eine Bedrohung darstellen? Bis die Gefahr vorbei ist, also im Zweifel gar bis zum Tod? Und wer soll das anordnen? Zurzeit dürfen Personen in Deutschland zur Abwendung von Straftaten von der Polizei maximal 14 Tage eingesperrt werden, und auch nur, wenn ein Richter dies erlaubt hat. Ist jedoch die unmittelbare Bedrohung, wie etwa im Fall des G8-Gipfels, vorbei, müssen die Betroffenen sofort freigelassen werden. Wann aber ist der Krieg gegen den Terror vorbei? Noch dazu: Wer will beurteilen, wie groß eine Bedrohung für die Gesellschaft sein muss, bis dieses Mittel angewendet werden darf? Schon bei der Sicherungsverwahrung von Sexualstraftätern tun sich Gerichte und Gesellschaft schwer. Und die darf nur nach einer Straftat angeordnet werden, auf keinen Fall aber, bevor derjenige sich etwas hat zuschulden kommen lassen.
Freibrief zum Todesschuss
Schäuble bringt auch das gezielte Töten gesuchter Terroristen ins Spiel. Die damit verbundenen Rechtsfragen müssten präzise geklärt werden, damit sich deutsche Soldaten, die sich an einem Killerkommando beteiligten, das zum Beispiel Osama bin Laden töte, nicht strafbar machten. Vor allem diese Forderung ist es, die viele Kritiker empört. Ist doch das Tötungsverbot ein zentraler Bestandteil des deutschen Demokratieverständnisses. Die Todesstrafe ist deshalb in Deutschland abgeschafft - erst recht gilt das für nicht Verurteilte. Schäuble argumentiert jedoch, es gehe um nichts anderes als den “finalen Rettungsschuss”, der der Polizei erlaubt ist. Der jedoch ist als absolute rechtliche Ausnahme der Notwehr oder Nothilfe vorgesehen, also als wirklich letztes Mittel, ein Opfer etwa bei einer Geiselnahme zu retten. Mit dem Töten eines Gesuchten hat das nichts zu tun.
Eine Person als terroristische Vereinigung
Schon weiter fortgeschritten als die neuen Ideen ist der Ansatz, den Paragrafen 129 des Strafgesetzbuches auszuweiten. Bislang müssen die darin beschriebenen „Terroristischen Vereinigungen“ mindestens drei Mitglieder haben. Dann kamen die zwei Kofferbomber von Köln. Mit Justizministerin Brigitte Zypries hat Schäuble sich bereits geeinigt, den Paragrafen zu erweitern, sodass er künftig auch auf Einzelpersonen angewendet werden kann. Außerdem soll er möglich machen, die Vorbereitung terroristischer Aktionen zu bestrafen, also beispielsweise das Sammeln von Geld. Oder auch die Verbreitung von Bauplänen für Bomben im Internet. Letzteres soll schon als Terrorismus gelten, wenn gar keine terroristische Absicht dahinter steht. Die Pläne sind jedoch umstritten. Denn sie wären eine juristische Allzweckwaffe, um Abhöraktionen und Durchsuchungen zu rechtfertigen.
Verwendung von Foltergeständnissen
Den Begriff Folter benutzt Schäuble nicht. Doch er lässt keinen Zweifel daran, dass er Informationen über terroristische Aktivitäten verwenden will, egal, wie sie zustande kamen. So sagte er, man sei es den Bürgern schuldig, solche Hinweise zu verwenden, „auch wenn wir nicht vollkommen sicher sein können, dass sie den strengen Begrenzungen unserer Rechtsordnung entsprechen“. Damit bezog er sich auf Aussagen von Gefangenen, die in zweifelhaften Staaten wie Syrien inhaftiert sind und die dort möglicherweise Auskünfte über bevorstehende Anschläge geben. Deutsche Sicherheitsbeamte haben in mindestens einem Fall einen Häftling in Syrien vernommen, obwohl der nach eigener Aussage dort misshandelt wurde. Zu Schäubles Position, Folter quasi billigend in Kauf zu nehmen, passt, dass er sich weigert, das Auslieferungsersuchen gegen zehn CIA-Mitarbeiter an die USA weiterzuleiten. Die CIA-Männer stehen im Verdacht, den Deutsch-Libanesen Khalid el Masri nach Afghanistan verschleppt zu haben, wo er misshandelt und gefoltert wurde.
Videoüberwachung mit Gesichtserkennung
Schäuble sieht in der Videoüberwachung ein wichtiges Instrument, um potenzielle Attentäter abzuschrecken und Anschlagspläne schon im Vorfeld entdecken zu können. Der Innenminister will deshalb verstärkt Videokameras an zentralen Plätzen in den Städten, an Flughäfen und allen “Brennpunkten der Kommunikation” einsetzen und sie mit modernen Systemen zur Gesichtserkennung kombinieren, ähnlich wie sie schon jetzt in Großbritannien benutzt werden. Kritiker und Experten wenden jedoch ein, dass sich Selbstmordattentäter von Überwachungsanlagen nicht abschrecken lassen. Die Kameras könnten also dann allenfalls im Nachhinein bei der Aufklärung helfen - wie im Fall der fehlgeschlagenen Attentate in London. Außerdem ließen sich damit nur Verdächtige finden, die schon bekannt und in entsprechenden Bilderdateien gespeichert seien.

Schäubles Schreckensliste Teil 2

Der Innenminister möchte die Sicherheitsgesetze an vielen Stellen weiter verschärfen. Bürgerrechtler laufen dagegen Sturm. Ein Überblick über Schäubles Pläne von

Rasterfahndung
Was ist geplant? Das Bundeskriminalamt soll das Recht erhalten, präventiv Rasterfahndungen durchzuführen. Es soll bei der Suche nach potenziellen Straftätern öffentlich oder privat gespeicherte Daten systematisch abgleichen dürfen.

Stand der Umsetzung: Gesetzentwurf wird derzeit erarbeitet.

Was ist schon möglich? Bislang sind die Landespolizeien zuständig. Eine Rasterfahndung nach potenziellen islamistischen Terroristen nach dem 11. September 2001 verlief ohne jeden Erfolg, weil die Vorgaben viel zu unpräzise waren.

Rechtliche Schranken: Das Bundesverfassungsgericht hat die präventive Rasterfahndung stark eingeschränkt. Sie sei mit dem Grundgesetz nur vereinbar, wenn eine konkrete Gefahr für hochrangige Rechtsgüter wie den Bestand des Staates oder Leib und Leben einer Person bestehe. Als Vorfeldmaßnahme aufgrund einer allgemeinen Bedrohungslage sei sie unzulässig.

Fingerabdrücke:
Was ist geplant? Speicherung von Fingerabdrücken in den Meldestellen.

Stand der Umsetzung: Gesetzentwurf wird derzeit erarbeitet, Justizministerin Zypries lehnt die Pläne des Innenministers Schäuble bislang ab.

Was ist schon möglich? Ab November 2007 werden in einem Chip auf jedem Reisepass Abdrücke der beiden Zeigefinger gespeichert. Schon jetzt sind in dem automatisierten Fingerabdruckidentifizierungssystem des BKA (Afis) fast 4 Millionen Personen erfasst, vor allem Ausländer- und Asylbewerber. Jährlich gibt es etwa eine Millionen Anfragen.

Rechtliche Schranken: Das Passgesetz sieht bislang vor, dass Meldestellen die Fingerabdrücke löschen müssen, wenn der Pass ausgehändigt wurde. Bei der Verabschiedung des Gesetzes hatte der damalige Innenminister Schily versichert, die Daten würden nirgendwo anders als im Chip des Passes gespeichert.

Passbilder + Biometrische Daten:
Was ist geplant? Dateien der Einwohnermeldeämter sollen vernetzt werden, durch die Hintertür entstünde eine zentrale digitale Passbilderdatei. Auf diese soll die Polizei für die Fahndung automatisch Zugriff bekommen. Vor allem die Bundesländer drängen auf ein automatisiertes und auf Eilfälle zugeschnittenes Online-Abrufverfahren auch für biometrische Daten bei der Verbrecherjagd.

Stand der Umsetzung: Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat. Die SPD lehnt die Pläne ab.

Was ist schon möglich? Abgleich von Polizeifotos mit den in Meldeämtern gespeicherten oder archivierten Passbildern bei der Ermittlung von Verkehrssündern. Übermittlung erfolgt in der Regel per Fax.
Rechtliche Schranken: Passbilderdateien sind keine Fahndungsdateien. Das Passgesetz erlaubt die Nutzung dafür bislang nicht. Datenschützer haben erhebliche Bedenken, weil jeder Deutsche zum potenziell Verdächtigen würde. Zudem sichert die informationelle Selbstbestimmung jedem Einzelnen das Recht zu, selbst über die Preisgabe personenbezogener Daten zu bestimmen.

Daten aus der LKW-Maut:
Was ist geplant? Die Daten sollen zur Aufklärung schwerer Straftaten verwendet werden dürfen.
Stand der Umsetzung: Gesetzentwurf wird derzeit erarbeitet, die Große Koalition ist sich einig.

Was ist schon möglich? Auf den Autobahnen in Deutschland gibt es rund 300 Kontrollbrücken. Jedes Fahrzeug wird zwei Mal fotografiert. Einmal nur das Kennzeichen, einmal insgesamt. Das Gesicht des Fahrers ist nicht zu erkennen. Gespeichert werden nur Fahrzeuge, die mautpflichtig sind.

Rechtliche Schranken: Alle Daten dürfen laut Gesetz ausschließlich zur Mauterhebung verwendet werden. Die Ermittlungsbehörden haben bislang kein Zugriffsrecht.

Online-Durchsuchungen:
Was ist geplant? Heimliche Durchsuchung von privaten Computern mit Hilfe einer speziell entwickelten Spy-Software, eines sogenannten Trojaners, vor allem zur Gefahrenabwehr. Das BKA arbeitet an der Entwicklung entsprechender Programme.

Stand der Umsetzung: Gesetzentwurf wird derzeit erarbeitet. Wahrscheinlich soll das Grundgesetz geändert werden.

Was ist schon möglich? Provider sind verpflichtet, bei schweren Straftaten E-Mail-Postfächer von Verdächtigen zugänglich zu machen. Auch Geheimdienste haben darauf Zugriff. Nordrhein-Westfalen hat darüber hinaus als erstes Bundesland eine rechtliche Grundlage für Online-Durchsuchungen geschaffen.

Rechtliche Schranken: Artikel 13 Grundgesetz garantiert die Unverletzlichkeit der Wohnung. Durchsuchungen dürfen nur offen durchgeführt werden. Der Bundesgerichtshof hat Online-Durchsuchungen zur Strafverfolgung wegen der fehlenden Rechtsgrundlage untersagt.

Telefonüberwachung:
Was ist geplant? Das BKA soll das Recht erhalten, auch präventiv zur Gefahrenabwehr Telefone abzuhören.

Stand der Umsetzung: Grundsätzliche Einigung zwischen den Koalitionspartnern.

Was ist schon möglich? Bislang dürfen Telefone auf richterliche Anordnung bundesweit nur zur Aufklärung von Straftaten abgehört werden. In einigen Polizeigesetzen der Länder wird auch das präventive Abhören erlaubt.

Rechtliche Schranken: Das Bundesverfassungsgericht hat vor zwei Jahren die niedersächsische Regelung für verfassungswidrig erklärt und festgeschrieben, eine präventive Telefonüberwachung sei nur zum Schutz „überragend wichtiger Gemeinwohlbelange“ und bei konkreten Hinweisen zulässig. Die Formulierung „Straftaten von erheblicher Bedeutung” war den Richtern zu unpräzise.

Großer Lauschangriff:
Was ist geplant? Die Möglichkeiten zur akustischen Wohnraumüberwachung mittels Wanzen und Richtmikrofonen sollen durch die Einführung eines sogenannten Richterbandes erheblich ausgedehnt werden. Zudem soll neben den Landeskriminalämtern auch dem BKA das Recht dazu eingeräumt werden.

Stand der Umsetzung: Gesetzentwurf in Arbeit, eventuell muss das Grundgesetz geändert werden. Koalitionspartner sind sich weitgehend einig.

Was ist schon möglich? Der große Lauschangriff ist nur bei schweren Straftaten mit einer Höchststrafe von mehr als fünf Jahren und bei konkreten Anhaltspunkten zulässig. Die Überwachung muss sofort unterbrochen werden, wenn die Belauschten private Gespräche führen. Die Polizei hält dies für unpraktikabel. Stattdessen soll ein Richter die Tonbänder abhören und im Nachhinein entscheiden, welche Aufzeichnungen verwendet werden dürfen.

Rechtliche Schranken: Das Bundesverfassungsgericht hat dem großen Lauschangriff äußerst enge Grenzen gesetzt. Das Urteil nennt die Privatwohnung ein „letztes Refugium“, ein Mittel zur Wahrung der Menschenwürde; dort habe der Einzelne das Recht, „in Ruhe gelassen zu werden“.

Weitergabe von Flugdaten:
Was ist geplant? Weitergabe von unfangreichen Daten der Passagiere von Interkontinentalflügen an die US-Behörden sowie die Einräumung des Rechts, diese Daten bis zu 30 Jahre zu speichern.

Stand der Umsetzung: Verhandlungen mit den USA laufen auf Hochtouren, eine Interimslösung läuft Ende Juli 2007 aus.

Was ist schon möglich? Derzeit übermitteln die Fluggesellschaften der EU-Staaten den US-Behörden 34 Daten pro Passagier, darunter Namen, Geburts- und Flugdatum, Kreditkarteninformationen, besondere Verpflegungswünsche, weitere Buchungen für Hotels oder Mietwagen sowie E-Mail-Adressen und Telefonnummern. Diese dürfen dreieinhalb Jahre gespeichert werden. Biometrische Daten, die bei der Einreise in die USA zusammen mit Fingerabdrücken und Foto erstellt werden, dürfen dort bis zu 99 Jahre gespeichert werden.

Rechtliche Schranken: Der Europäische Gerichtshof hatte vor einem Jahr ein Abkommen zwischen EU und den USA für rechtswidrig erklärt, weil es dafür in den Mitgliedsstaaten keine geeignete Rechtsgrundlage gebe.

Vorratsdatenspeicherung:
Was ist geplant? Zur effektiveren Strafverfolgung sollen Provider verpflichtet werden, sechs Monate lang alle Verbindungsdaten (Standort, Dauer, Kommunikationspartner) von Telefon, Handy, SMS und E-Mails zu speichern. Auf richterlichen Beschluss soll die Polizei auf diese Daten zugreifen dürfen. Anonyme E-Mail-Konten und Anonymisierungsdienste sollen verboten werden.

Stand der Umsetzung: Gesetzentwurf im Kabinett

Was ist schon möglich? Handynutzer dürfen zur Aufklärung schwerer Straftaten sowie zur Abwehr einer Lebensgefahr geortet werden. Abrechnungsdaten dürfen auf richterliche Anordnung ausgewertet werden.

Rechtliche Schranken: Das Fernmeldegeheimnis ist durch Artikel 12 Grundgesetz geschützt. Anbieter müssen alle Daten nach Beendigung der Verbindung unverzüglich löschen, es sei denn, sie benötigen diese für die Abrechnung. Dann ist die Speicherung für 90 Tage erlaubt. Standortdaten, IP-Adressen und E-Mail-Verbindungsdaten dürfen derzeit nicht gespeichert werden.

Bundeswehr im Inland:
Was ist geplant? Nach dem Willen der Union sollen Bundeswehrsoldaten im Inland bei der Bekämpfung des Internationalen Terrorismus’ und beim Objektschutz eingesetzt werden können.

Stand der Umsetzung: Keine Initiative zur Änderung des Grundgesetzes, weil CDU und SPD uneins sind.

Was ist schon möglich? Bundeswehrsoldaten dürfen im Inland im Zuge der Amtshilfe lediglich bei der Katastrophenbekämpfung eingesetzt werden.

Rechtliche Schranken: Grundgesetz erlaubt den Einsatz der Bundeswehr im Inland explizit nur im Verteidigungsfall und im Notstandsfall.

Flugzeugabschuss:
Was ist geplant? Die Bundeswehr soll das Recht erhalten, ein von Terroristen entführtes Passagierflugzeug im Notfall abzuschießen.

Stand der Umsetzung: Im Bundesinnenministerium wird an einer Verfassungsänderung gearbeitet. Im Grundgesetz soll ein “Quasi-Verteidigungsfall” verankert und so ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz umgangen werden. Die SPD lehnt dies bislang ab.

Was ist schon möglich? Nichts.

Rechtliche Schranken: Die Abwägung “Leben gegen Leben” verstößt gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Bundeswehr ein von Terroristen gekapertes Passagierflugzeug nicht abschießen darf, um dadurch Menschenleben am Boden zu retten, sofern unschuldige Passagiere und Besatzungsmitglieder davon betroffen wären. Dies verstoße gegen die Grundrechte auf Menschenwürde und Leben.

Antiterrordatei:
Was ist geplant? Vernetzung der Dateien von insgesamt 38 Sicherheitsbehörden.

Stand der Umsetzung: Ende März wurde die Antiterrordatei mit insgesamt 15.000 Datensätzen in Betrieb genommen. Jetzt soll das Nachrichtendienstliche Informationssystem (Nadis), das das Bundesamt für Verfassungsschutz mit den 16 Landesämtern vernetzt, modernisiert werden.

Was ist schon möglich? Nach Auskunft des Innenministers ist die Antiterrordatei die modernste dieser Art auf der Welt. Zugriff haben das BKA, die Bundespolizeidirektion, die LKAs, die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst sowie das Zollkriminalamt. Zwar werden zunächst nur jene Angaben freigegeben, die zur Identifizierung eines Terrorverdächtigen notwendig sind. Der Zugang zu den gesamten Daten erfolgt erst auf Anfrage. In Eilfällen gibt es die Auskünfte aber auch in Sekundenschnelle.

Rechtliche Schranken: Eine planmäßige Zusammenführung der Daten von Polizei und Geheimdiensten verstößt nach Ansicht von Bürgerrechtlern gegen das Trennungsgebot des Grundgesetzes. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht aus.

Kronzeugenregelung:
Was ist geplant? Wiedereinführung der Kronzeugenregelung bei mittleren und schweren Straftaten. Strafminderung oder Straffreiheit für Kooperation bei der Aufklärung.

Stand der Umsetzung: Gesetzentwurf des Justizministeriums liegt vor.

Was ist schon möglich? Die 1989 eingeführte Kronzeugenregelung für Terroristen und später auch für die Organisierte Kriminalität ist 1999 ausgelaufen und wurde von Rot-Grün auch nach dem 11. September 2001 nicht wieder aufgelegt. Nur bei Drogen- und Geldwäschedelikten gibt es weiterhin eine „kleine“ Kronzeugenregelung. Daneben bietet das Strafrecht eine Menge juristischen Spielraum zur Strafminderung, wenn Täter zur Aufklärung von Straftaten beitragen.

Rechtliche Schranken: Keine. Allerdings halten viele Praktiker die Kronzeugenregelung für unpraktikabel, weil Aussagen häufig nicht überprüfbar sind und Straftäter bei Anwendung der Kronzeugenregelung dazu neigen, ihre Verantwortung auf andere Tatbeteiligte abzuwälzen.

Der Geist von Guantánamo

Gilt die Unschuldsvermutung auch für potenzielle Terroristen? Wolfgang Schäuble hinterfragt dies – und erntet heftige Kritik. Das aktuelle Meinungsbild kommentiertBundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat mit seiner Äußerung, dass die Unschuldsvermutung bei der Terrorabwehr nicht gelte, für Entrüstung gesorgt. Politiker des Koalitionspartners SPD und der Oppositionsparteien übten scharfe Kritik – ebenso wie die Leitartikler der Tageszeitungen.

Zunächst zum Unmut in der Koalition, in der kracht es nämlich seither gewaltig: Nachdem Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) sich am Mittwoch irritiert über ihren Kabinettskollegen Schäuble gezeigt hatte, legte der frühere Generalsekretär der SPD, Klaus-Uwe Benneter, einen Tag später nach: “Ein Minister, der Hysterie verbreitet, wird selbst zum Sicherheitsrisiko.” Benneter warf Schäuble vor, ständig neue Anläufe zu nehmen, “um uns seine erzkonservativen Vorstellungen und seine Sicherheitsphobie aufzudrücken”. Die stellvertretende Parteivorsitzende Ute Vogt sieht die Kanzlerin in der Pflicht und forderte sie auf, ihrem Innenminister Einhalt zu gebieten: “Wer den Grundsatz der Unschuldsvermutung offen infrage stellt, ist der falsche Mann, an vorderster Stelle im Staate die Verfassung zu wahren und zu schützen.” Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) bezeichnete Schäubles Vorstoß als “rechtsstaatlich ungeheuerlich”.
Auch die Meinungen der Tageszeitungen sind fast einhellig ablehnend: Heribert Prantl schreibt in der Süddeutschen Zeitung : “Dieser Gedankengang, auf den sich Schäuble stützt, ist tückisch und gefährlich.” In seinem Leitartikel beschreibt Prantl Schäuble als Vorreiter eines “neuen Präventionsstaates”. Das fatale Ziel dieses Staates sei “die Ausschaltung des Gefährlichen – also Vorbeugung mit fast allen Mitteln”. Die Münchner Abendzeitung meint ähnliches, wählt aber drastischere Worte: “Das ist der Geist von Guantánamo”, schreibt das bayerische Boulevardblatt: Verdächtige Gruppen, egal ob “Araber, Vollbärtige, Muslime oder Bewohner im Bahnhofsviertel”, hätten künftig schon verloren.
Dem Flensburger Tageblatt schwant ebenfalls Schlimmes: “Wenn Innenminister Wolfgang Schäuble billigend den Eindruck in Kauf nimmt, dass die Unschuldsvermutung keine heilige verfassungsrechtliche Kuh mehr sei, wird die tektonische Verschiebung des Rechtsstaats deutlich.”
In eine andere Richtung geht der Kommentar der Allgemeinen Zeitung aus Mainz. Er fragt nach den Beweggründen Schäubles und mokiert sich über die Panikmache der Medien: “Wer Schäuble unterstellt, er wolle den Rechtsstaat aushebeln, tut ihm Unrecht. Wer ihm nachsagt, er sei auf einem Kreuzzug, kommt der Wahrheit ein Stück näher. Dafür tastet er seit Monaten die Grenzen ab, bis zu denen diese Gesellschaft beim Kampf gegen politisch motivierte Angreifer zu gehen bereit ist.”
Unterstützung erhielt Schäuble aus den Reihen seiner eigenen Partei: Der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach bekräftigte die Aussage, dass bei der Terrorabwehr die Unschuldsvermutung nicht gelten könne: Zwar greife diese bei Strafprozessen. Doch etwas völlig anderes sei es, “wenn es um die Gefahrenabwehr geht, wenn ein Verbrechen nach dem Stand der Erkenntnisse unmittelbar bevorsteht”. Würde die Unschuldsvermutung auch in solchen Fällen gelten, sagte Bosbach, “würde das im Klartext heißen, die Polizei müsste mit der Gefahrenabwehr so lange warten, bis die Tat begangen und der Täter rechtskräftig abgeurteilt wurde”.

Mit Blick auf die Differenzen in innen- und sicherheitspolitischen Fragen zwischen Union und SPD zeigte sich Bosbach optimistisch, dass die Große Koalition Lösungen finden werde. “Ich bin der festen Überzeugung, wenn wir auf die Sachebene zurückkommen, dann wird sich auch herausstellen, dass die Unterschiede in der Sache gar nicht so groß sind wie dies im Moment den Anschein hat.”

Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte sich am Mittwoch zwar irritiert über ihren Kabinettskollegen gezeigt. Am Donnerstag verteidigte sie Schäuble jedoch. In einem Interview teilte sie dessen Auffassung, nach der die Unschuldsvermutung bei der Terrorabwehr nicht gelte. Dass diese als “einer unserer hehrsten Grundsätze” bei der Gefahrenabwehr nicht greife, sei im ersten Moment nicht leicht zu verstehen, sagte Zypries weiter. “Aber die Differenzierung zwischen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung ist etwas, was auch Juristen, die in der Politik sind, vielleicht nicht jeden Tag machen.”

Die totale Erfassung

Volkszählung war gestern. Heute sammelt der Staat Fingerabdrücke. Von jedem. Zumindest wenn der geplante elektronische Personalausweis Realität wird.

„Travel, you’re safe“, versichert die Bundesdruckerei auf Werbeplakaten für den sogenannten ePass an Flughäfen. Denn das biometrische Dokument, so das Versprechen, „schützt ihre Identität“. Seltsamerweise vertrauen Menschen, die es wissen müssen, nicht auf diese Aussage. BKA-Chef Jörg Ziercke beispielsweise trägt seinen Pass nur in einer Aluminiumhülle mit sich herum, damit seine Identität niemand auslesen kann.

Der biometrische Pass ist längst Realität und nicht mehr aufzuhalten. Ab 1. November muss jeder, der in ein visumspflichtiges Land reisen will und dafür einen Pass benötigt, zwei Fingerabdrücke hergeben. Sie werden in einem Chip gespeichert, der in dem roten Pappdeckel des Reisedokuments steckt. Einen Pass muss man nicht haben, jedoch bereitet die Bundesregierung bereits das nächste Projekt vor. Und das wäre dann nicht mehr freiwillig, sondern Pflicht für jeden Bürger: der biometrische Personalausweis.

Bald werden die Beratungen über einen Gesetzentwurf beginnen. Auf Arbeitsebene wird schon verhandelt, in den kommenden Wochen will sich die Regierungskoalition auf Eckpunkte verständigen. Ende 2009 soll der elektronische Personalausweis (ePA) kommen, samt digitaler und biometrietauglicher Version eines Fotos und den Abdrücken von rechtem und linkem Zeigefinger. Die Begründung: Mehr Sicherheit für den Bürger, bessere und schnellere Identifizierung, höherer Schutz vor Fälschungen.

„Der Gewinn an Sicherheit ist meines Erachtens gleich Null“, sagt Jörg Tauss, der medienpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag. „Das Problem von gefälschten Ausweisen existiert in Deutschland nicht.“

Das gesteht auch sein Parteifreund Dieter Wiefelspütz zu, Innenpolitikexperte der SPD, im Gegensatz zu Tauss jedoch erklärter Fan des Projekts. „Der Ausweis ist jetzt schon sehr fälschungssicher. Doch wir bekommen ein hoch entwickeltes, sehr gutes Dokument, das einen großen Nutzen beispielsweise im Bereich des Internet bietet.“ Problemlos könne sich dann jeder im Netz identifizieren, dort sicher Geschäfte machen oder online Behördengänge erledigen.

Das mag stimmen, räumt Tauss ein. Er jedoch hält es für fragwürdig, dazu die Fingerabdrücke der gesamten Bevölkerung zu erfassen.

Nicht nur in der SPD gibt es Widerstand gegen das Projekt. Auch FDP und Grüne und Datenschützer haben schon mehrere Versuche unternommen, den ePA zu stoppen. Bisher vergeblich. Lediglich die Union ist bedingungslos für den biometrischen Ausweis. Die größte Sorge der Kritiker sind die Fingerabdrücke, oder wie Tauss es nennt, „die präventive Erfassung der gesamten Bevölkerung“.

Denn der biometrische Personalausweis soll für alle über 16 Jahren Pflicht werden, unabhängig davon, ob sie schon einen Pass haben oder nicht. Und nur weil die Fingerabdrücke derzeit nicht in einer zentralen Datei gespeichert werden sollen, wie es zwischenzeitlich auch schon einmal geplant war, heißt das ja nicht, dass das so bleibt, fürchten die Gegner. „Alle Datensammlungen haben in der Vergangenheit dazu geführt, dass sie auch verwendet wurden“, sagt Tauss. „Sobald sie eingeführt waren, waren auch die Begehrlichkeiten da.“ Sein Fazit: „Wir gehen immer weiter weg vom Rechtsstaat in Richtung Präventionsstaat.“

Es gibt noch mehr Punkte, die gegen den ePA sprechen. Zum Beispiel die Speichertechnologie, die die gleiche ist wie im biometrischen Pass. Sogenannte RFID-Chips bewahren die Identitätsdaten einschließlich der des Fotos und der Fingerabdrücke und enthüllen sie entsprechenden Lesegeräten. Sie tun das berührungslos und im Zweifel auch über eine Entfernung von bis zu einem halben Meter. Der Ausweis muss also nicht mehr gestohlen werden, um ihn missbrauchen zu können. Der Inhaber weiß im Zweifel gar nicht, dass er seine Identität längst los ist.

Die Vorsicht des BKA-Präsidenten beweist, dass es auch für Unbefugte möglich ist, diese Daten auszulesen. Die FDP schreibt in ihrem Antrag zum Stopp des Projektes, Spezialisten in den Niederlanden hätten die Verschlüsselung des dortigen Systems knacken und Daten wie die Fingerabdrücke abrufen können. Es sei das gleiche System, das auch Deutschland verwenden wolle. Der Chaos Computer Club hat außerdem vorgeführt, wie leicht sich fremde Fingerabdrücke basteln lassen, um die Scanner zu überwinden .

Na und, sagt dazu Dieter Wiefelspütz, was soll man mit einem Fingerabdruck schon anfangen? Wolfgang Wieland, Sprecher für Innere Sicherheit der Grünen, kann sich da einiges vorstellen. „Wenn der Fingerabdruck Türöffner für alles werden soll, mit dem ich mich überall identifiziere, wird es einen kriminellen Markt für gestohlene Fingerabdrücke geben“, ist er überzeugt. „Und ich muss ihn ja nicht mehr wirklich haben, ich brauche ihn nur noch digitalisiert. Das ist deutlich einfacher.“

Die Chips gelten außerdem nicht unbedingt als ausdauernd. Experten halten es für durchaus wahrscheinlich, dass ein großer Teil von ihnen die geplanten zehn Jahre nicht übersteht. Knicken und biegen des ePA und starke elektromagnetische Felder lassen sie schnell unbrauchbar werden. Der Ausweis bleibt jedoch gültig. Wer aber einen mit defektem Chip hat – was für Normalbürger nicht erkennbar ist –, muss laut einer Auskunft des Bundesinnenministeriums bei Kontrollen mit „besonders intensiver Prüfung“ rechnen. Was immer das bedeutet.

Das gleiche gilt für all jene, deren biometrische Merkmale schlecht lesbar sind. Weil sie beispielsweise viel mit den Händen arbeiten und ihre Fingerabdrücke abgeschliffen sind. Sie wären damit einer „nicht abweisbaren Diskriminierung ausgesetzt“, wie der Chaos Computer Club in einer Stellungnahme zum Thema schreibt.

Internationalen Druck, wie beim elektronischen Reisepass, den die USA verlangt haben, gibt es beim Ausweis nicht. Zwar planen mehrere Staaten des Schengener Abkommens ähnliche Modelle, aber keiner von ihnen verweigert Normalausweisinhabern die Einreise – schließlich kann man die Grenzen innerhalb des Schengenraums ohne Kontrolle passieren.

„Unsere Personalpapiere sind maschinenlesbar und fälschungssicher“, sagt Wieland. Statt bewährte Technologien zu nutzen, würden ohne Not „neue Risikofelder“ geschaffen, die noch dazu viel Geld kosten. „Erklärt wird das Ganze dann auch noch mit der Terrorabwehr. Dabei kommt kein islamistischer Terrorist mit einem deutschen Ausweis angereist.“

Warum also wird der ePA angesichts der Nachteile eingeführt? Abgesehen von dem durchaus erklärlichen Wunsch des Staates, jeden seiner Bürger sofort und ohne Zweifel identifizieren zu können, gibt es noch eine weitere mögliche Erklärung: Weil es ein Bombengeschäft ist, in dem Deutschland bereits einen so großen technologischen Vorsprung besitzt, dass es einen bald riesigen weltweiten Markt beherrschen könnte. „Es stehen gigantische materielle Interessen dahinter“, sagt der Grüne Wieland.

Ein Indiz: Die Bundesdruckerei – trotz des Namens längst kein staatliches Unternehmen mehr –, war lange defizitär. In ihrem Kernbereich, dem Banknotendruck, sind die Zuwachsraten marginal. Dank biometrischer Pässe jedoch war 2006 für das Unternehmen das erfolgreichste Geschäftsjahr seit Umwandlung in eine GmbH im Jahr 1994. Im Vergleich zum Vorjahr wuchs der Gewinn von 27,2 Millionen Euro auf 63,7 Millionen, der Umsatz von 215 auf 262 Millionen. Bald kommen noch die Fingerabdruckscanner dazu, die die Bundesdruckerei an alle Behörden liefert. Sie ist inzwischen weltweit der führende Anbieter für ID-Systeme und der ePass nach eigenen Angaben „eines der wichtigsten Referenzprojekte“.

Wolfgang Wieland nennt es „das Transrapidmoment“: „Ich kann nur verkaufen, was im eigenen Land funktioniert. Also bezahlt letztlich der Bundesbürger mit seinen Gebühren dieser Branche die Expansion.“

Die Verträge zwischen der Bundesregierung und der Bundesdruckerei dazu sind übrigens Geschäftsgeheimnis. Der SPD-Abgeordnete Johannes Jung klagt derzeit gegen die Bundesregierung , da die sich trotz Informationsfreiheitsgesetz weigert, ihm die Rahmenvereinbarung zwischen Innenministerium und Bundesdruckerei zu zeigen.

Der SPD-Innenexperte Wiefelspütz bleibt dennoch ein Befürworter. „Der ePA habe nichts mit Sicherheitswahn zu tun. Es gehe allein um den Nutzen und den Vorteil, den alle hätten, wenn sie sich schnell und zweifelsfrei identifizieren können: „Der Bürger steht im Mittelpunkt.“

Auch Wieland setzt auf den Bürger, allerdings bei seiner Hoffnung, das Projekt doch noch stoppen zu können. Zum ersten Mal seit der Volkszählung vor zwanzig Jahren werde wieder darüber debattiert, „wie eng sich das Sicherheitsnetz über uns legt“. Das sei doch wunderbar. Denn nur eine öffentliche Debatte biete die Chance, daran etwas zu ändern. Falls das nicht funktioniere, empfiehlt er eine Schutzhülle für biometrische Ausweise nach dem Vorbild des BKA-Chefs. Am besten mit dem Aufdruck: „Sicherheitswahn kann tödlich sein.“

Blog das…
  • Technorati
  • SphereIt