Apr 30

Tag der Schande für den Deutschen Bundestag!

Der 24. April 2008 wird in der Geschichte als der Tag notiert werden, an dem 517 Mitglieder des Deutschen Bundestages aus unterschiedlichen Gründen auf verfassungswidrige Weise einem Vertragswerk zugestimmt haben, das in der Praxis das Grundgesetz aufheben und in Europa eine oligarchische Diktatur verwirklichen soll. Der größte Skandal besteht darin, daß diese Abgeordneten bis auf ganz wenige Ausnahmen diesen Vertrag zuvor gar nicht gelesen hatten. „Das ist bei uns in der Fraktion kein Thema”, brachten es einige von ihnen auf den Punkt.

Damit scheint zunächst das Kalkül der europäischen Regierungschefs aufzugehen, die am 13. Dezember letzten Jahres nicht nur den Vertrag von Lissabon beschlossen haben, sondern eben auch, diesen Vertrag ohne jegliche öffentliche Diskussion in den Medien oder in für die Bevölkerung wahrnehmbarer Weise auch im Bundestag durch die Parlamente ratifizieren zu lassen. Dabei handelt es sich um nichts weniger als einen Staatsstreich von oben, bei dem auch noch der klägliche Rest an gesetzgeberischen Kompetenzen, die zuvor noch beim Bundestag lagen, an die Brüsseler EU-Diktatur abgegeben werden.

Die Sache wird ein Nachspiel haben, und zwar nicht nur in Deutschland. Beim Bundesverfassungsgericht, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg und weiteren Gerichten werden Klagen eingereicht werden, die sich mit den zahlreichen Verstößen gegen das Grundgesetz und die übrigen Verfassungen beschäftigen, die mit dem Lissaboner Vertrag faktisch außer Kraft gesetzt worden sind.

Eine der schwerwiegendsten Verletzungen besteht darin, daß laut Art. 20 GG, Abs. 2 alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, und die gewählten Abgeordneten dieses Recht des Souveräns, des Volkes, lediglich repräsentieren. Laut früheren Urteilen des Bundesverfassungsgerichts dürfen die Repräsentanten einen gewissen Anteil dieses Rechtes z.B. an die EU delegieren, aber 100% ? Mit dem Lissaboner Vertrag würden die Bürger praktisch entmachtet, die parlamentarische Demokratie außer Kraft gesetzt und jegliche Formulierung der Politik an den auf zweieinhalb Jahre gewählten EU-Präsidenten, den Ministerrat und die EU-Kommission abgetreten.

Damit ist eine solche Gesamtänderung des Grundgesetzes gegeben, daß der Art. 146 GG zutrifft, in dem es heißt, „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.”

Der EU-Vertrag, der nach der Rechtsauffassung bedeutender Staatsrechtler die nationalen Gesetzgeber zu „regionalen Verwaltungskörpern” reduziert, ist in Wirklichkeit eine Verfassungsänderung, auch wenn die Regierungschefs den durchsichtigen Trick angewandt haben, die 2005 in Frankreich und den Niederlanden in Referenden abgelehnte Europäische Verfassung einfach in „Vertrag” umzubenennen.

Der größte Skandal besteht darin, daß, von einer Handvoll von Abgeordneten abgesehen, die absolute Mehrzahl von ihnen über diesen Vertrag abgestimmt hat, ohne daß sie ihn gelesen hätten. Der für Nichtjuristen völlig unverständliche Text wurde in seiner konsolidierten Form (also der ursprüngliche Text der Europäischen Verträge mit den eingefügten Änderungen, Erläuterungen und Erklärungen) erst am 15. April veröffentlicht. Diese Abgeordneten haben also in skandalöser Ignoranz und Indifferenz ihre Aufgaben als Volksvertreter mißachtet, und sollten nun nur eine Antwort bekommen: Jeder, der für diesen Vertrag gestimmt hat, sollte schnellstmöglich aus dem Amt gewählt werden.

Hier weiter:

Blog das…
  • Technorati
  • SphereIt
Apr 30

Microsoft arbeitet eng mit Geheimdiensten zusammen

Microsoft hat derzeit hunderte Mitarbeiter internationaler Geheimdienste und Polizeibehörden zu einem Technologie-Training in sein Hauptquartier nach Redmond eingeladen. Unter anderem sind Staatsanwälte, Polizisten oder auch Vertreter von Städten, der US-Luftwaffe sowie dem FBI und Interpol vor Ort.

Während der dreitägigen Veranstaltung informiert und schult Microsoft die Besucher in der Nutzung von Technologien zur Bekämpfung von Straftaten im Internet oder von “normalen” kriminellen Aktivitäten, bei denen das Internet genutzt wird. Fast 400 Mitarbeiter von mehr als 80 Diensten und Behörden aus 35 Ländern sind vor Ort.
Die Themen der Veranstaltung sind breit gefächert. Unter anderem geht es auch um das Ermitteln und Abrufen von bestimmten Informationen von PDAs mit Windows CE oder die Beweissicherung im Zusammenhang mit Microsofts anderen Diensten und Produkten. Die Teilnehmer erfahren also unter anderem, wie man einen Windows-PC nach Hinweisen auf Straften durchforstet, oder bei Windows Live Hotmail nach strafrechtlich relevantem forscht.

Wie eng Microsoft mit den Geheimdiensten und Polizeibehörden der Welt zusammenarbeitet zeigt sich auch bei einem weiteren Thema der Konferenz. Die Besucher werden nämlich auch in der Nutzung von “COFEE” geschult, dem so genannten “Computer Online Forensic Evidence Extractor”. Es handelt sich um einen speziellen USB-Stick, der von einem früheren Polizisten entwickelt wurde.

Der Stick wird bei Durchsuchungsaktionen einfach an einen Rechner angeschlossen und sichert Informationen bzw. Beweismaterial im laufenden Betrieb. So soll einem Verlust der Daten beim Abschalten des jeweiligen PCs vorgebeugt werden. Das Gerät wird schon seit einiger Zeit von Behörden in aller Welt (auch in Deutschland) eingesetzt.
Microsoft hat schon 2006 erstmals eine solche Veranstaltung abgehalten. Das Unternehmen arbeitet seit Jahren aktiv mit Strafverfolgern und anderen Justizbehörden zusammen. Unter anderem betreiben die Redmonder ein eigenes Support-Portal für Polizeibehörden. Bisher wurden bereits 6000 Beamte aus mehr als 110 Ländern (darunter auch deutsche Beamte) geschult.

Blog das…
  • Technorati
  • SphereIt
Apr 30

Der Staat verliert seine Glaubwürdigkeit

LG Offenburg: Providerdaten auch ohne Gerichtsbeschluss

Mit der Änderung der Rechtslage bei der Telekommunikationsüberwachung zum 1. Januar 2008 haben Staatsanwaltschaften und Polizei die Möglichkeit bekommen, von ISPs die Herausgabe von Nutzerdaten zu IP-Adressen auch ohne Gerichtsbeschluss zu verlangen. Das hat das Landgericht Offenburg anlässlich einer staatsanwaltschaftlichen Beschwerde festgestellt.
Es war ein Filesharing-Verfahren wie viele andere. Es ging um die Vorwürfe der unerlaubten Verwertung urheberrechtlicher Werke (§106 UrhG) und des unerlaubten Eingriffs in verwandte Schutzrechte (UrhG), wegen der die Staatsanwaltschaft Offenburg mit Antrag vom 25. Juni 2007 einen Gerichtsbeschluss zur Herausgabe von Providerdaten erwirken wollte. Zuvor hatte proMedia IP-Adressen eines Tauschbörsenteilnehmers an eine im Auftrag von Rechteinhabern agierende Anwaltskanzlei weitergeleitet, die bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet hatte.

Das zuständige Amtsgericht in Offenburg lehnte jedoch das Begehren der Staatsanwaltschaft am 20. Juli 2007 “wegen offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit” ab. Die Begründung: Bei den identifizierenden Informationen zu einer dynamischen IP-Adresse handele es sich “um Verkehrsdaten, und nicht um Bestandsdaten”, und “infolgedessen unterliegen sie dem Fernmeldegeheimnis”. Die im Gesetz an die Herausgabe von Verkehrsdaten geknüpften, hohen Voraussetzungen sah das Gericht nicht erfüllt. Die in der Anzeige vorgeworfenen Straftaten seien nicht “von erheblicher Bedeutung”, es handele sich lediglich um “Bagatellkriminalität”.

Gegen die Entscheidung des Gerichts legte die Staatsanwaltschaft am 1. August 2007 Beschwerde beim Amtsgericht ein, das dieser am folgenden Tag jedoch nicht nachkam. Stattdessen legte das Gericht die Beschwerde zur Entscheidung der Beschwerdekammer vor. Daraufhin ergänzte die Staatsanwaltschaft die Beschwerde um das Argument, dass es sich bei den zu dynamischen IP-Adressen auf der Seite des Providers zugeordneten Nutzerdaten um Bestandsdaten gemäß Telekommunikationsgesetz handeln würde, deren Herausgabe unter den gegebenen Umständen nicht unverhältnismäßig sei. Eine solche Auffassung hatten auch die Rechteinhaber durch ihre Anwälte vertreten.
Die dritte große Strafkammer des Gerichts hat nun mit Beschluss vom 17. April 2008 die Beschwerde der Staatsanwaltschaft “als unzulässig abgelehnt”. Zugleich hat die Beschwerdekammer allerdings festgestellt, dass nach der ab 1. Januar geltenden, neuen Rechtslage bei der Telekommunikationsüberwachung dynamische IP-Adressen in der Tat als Bestandsdaten zu behandeln sind. Staatsanwaltschaften und Polizei können deren Herausgabe durch den Provider auch ohne Gerichtsbeschluss verlangen.

Das Gericht argumentiert in seiner Entscheidung mit “der Gesetzesbegründung und der Entwicklung des Gesetzesentwurfes”. Zwar habe der Gesetzgeber im Gesetzestext selbst nicht klar geregelt, ob dynamische IP-Adressen den Bestandsdaten oder den strenger geschützten Verkehrsdaten zuzurechnen seien. Jedoch habe sich der Rechtsausschuss des Bundestages in seiner Beschlussempfehlung vom 7. November 2007 dafür ausgesprochen, “dass die nach § 113 a gespeicherten Daten, wie etwa eine (dynamische) IP-Adresse [...] auch für eine Auskunftserteilung über Bestandsdaten [...] verwendet werden dürfen. Damit wird in der Sache zugleich auch dem Anliegen [...] des Bundesrates Rechnung getragen und eine ausdrückliche gesetzliche Regelung geschaffen, die klarstellt, dass Auskünfte insbesondere über den Namen und die Anschrift eines mittels dynamischer IP-Adresse und Uhrzeit individualisierten Anschlussinhabers im manuellen Auskunftsverfahren nach § 113 TKG zu erteilen ist – und zwar gerade auch dann, wenn diese Auskunft vom Diensteanbieter nur unter Rückgriff auf [...] gespeicherte Verkehrsdaten möglich ist.”

Das Gericht folgert dann weiter: “Da das Gesetz mit dieser Ergänzung sodann vom Bundestag beschlossen wurde, ist dieser Sinn der in § 113 b Satz 1 Halbsatz 2 TKG eingefügten Worte Wille des Gesetzgebers geworden und somit für die Rechtsauslegung zu berücksichtigen, auch wenn der Wortlaut selbst den beabsichtigten Regelungsgehalt nicht eindeutig wiedergibt.”

Durch die Einstufung von IP-Adressen als Bestandsdaten entfaltet auch die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2008 zur “Vorratsdatenspeicherung” keine unmittelbare Wirkung im Hinblick auf die Herausgabe der Providerdaten. Das Bundesverfassungsgericht hatte sich in seiner Entscheidung lediglich auf Verkehrsdaten bezogen. Sollten andere Gerichte der jetzt geäußerten Auffassung des LG Offenburg folgen, dürften die Provider bald mit Auskunftsersuchen nach Nutzerdaten überschwemmt werden.
Es stellt sich zudem die Frage, ob denn bei der Internetnutzung überhaupt noch Verkehrsdaten im Sinne des Telekommunikationsgesetzes anfallen können, wenn dynamische IP-Adressen schon als Bestandsdaten zu gelten haben. Wer sich über Provider eine dynamische IP-Adresse zuteilen lässt, um im Web zu surfen, hinterlässt in der Logik des LG Offenburg beim Provider praktisch nur noch Bestandsdaten, aber keine Verkehrsdaten außer – vielleicht – den als solche einzustufenden Zeitpunkten von Ein- und Auswahl. Name, Adresse und Kontoverbindung zählen ja per Gesetz ohnehin zu den Bestandsdaten, da sie für Abrechnungszwecke erhoben werden. Eine Unterscheidung zwischen Bestandsdaten und Verkehrsdaten wäre somit praktisch obsolet, einer beliebigen Verwendung der Providerdaten zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten aller Art Tür und Tor geöffnet.

In seiner Eilentscheidung hatte das Bundesverfassungsgericht es abgelehnt, die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung bis zur endgültigen Entscheidung außer Vollzug zu setzen. Das Gericht argumentierte: “Ein besonders schwerwiegender und irreparabler Nachteil, der es rechtfertigen könnte, den Vollzug der Norm ausnahmsweise im Wege einer einstweiligen Anordnung auszusetzen, liegt in der Datenspeicherung allein nicht. Zwar kann die umfassende und anlasslose Bevorratung sensibler Daten über praktisch jedermann für staatliche Zwecke, die sich zum Zeitpunkt der Speicherung der Daten nicht im Einzelnen absehen lassen, einen erheblichen Einschüchterungseffekt bewirken. Der in der Vorratsdatenspeicherung für den Einzelnen liegende Nachteil für seine Freiheit und Privatheit verdichtet und konkretisiert sich jedoch erst durch einen Abruf seiner Daten zu einer möglicherweise irreparablen individuellen Beeinträchtigung.”

Sollten in Zukunft die bei den Providern gespeicherten Nutzerdaten massenhaft zur Verfolgung von “Bagatellkriminalität” abgerufen werden, könnte sich die Bewertung der Situation durch das Bundesverfassungsgericht ändern. Ein neuer Eilantrag auf Aussetzung der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung könnte dann erfolgreich sein. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch ein Beschluss des Landgerichts München von Mitte März 2008, dass die Akteneinsicht zur Erlangung der Providerdaten in einem Filesharing-Fall wegen des damit verbundenen Eingriffs “in die Intimsphäre und damit sogar in den besonders geschützten Kernbereich der Persönlichkeitsrechte des Computerbesitzers” ablehnte.

In jedem Fall konterkariert das vom LG Offenburg rekonstruierte Gesetzgebungsverfahren die anlässlich der Novellierung der Telekommunikationsüberwachung von Politikern immer wieder öffentlich gemachten Äußerungen, dass es lediglich darum gehe, “den Terrorismus zu bekämpfen”, “die innere Sicherheit in diesem Land zu stärken” und “schwere Straftaten” zu verfolgen. So hatte noch Ende Dezember 2007 Bundesjustizministerin Brigitte Zypries gegenüber dem Focus erklärt: “Verbindungsdaten dienen der Strafverfolgung, insbesondere der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität, aber nicht der Befriedigung zivilrechtlicher Ansprüche der Musikindustrie. Wenn wir anfangen, das zu erweitern, verliert der Staat an Glaubwürdigkeit.”

Blog das…
  • Technorati
  • SphereIt
Apr 30

Der Münsteraner Rechtsprofessor und Urheberrechtsexperte Thomas Hoeren ärgert sich über den offenen Brief der Musikindustrie an Bundeskanzlerin Angela Merkel. In einem Eintrag im Experten-Blog des Beck-Verlags schreibt Hoeren: “Ich habe langsam die Nase von den Frechheiten der Musikindustrie voll.” Er meint, in dem Brief werde undifferenziert auf Nutzer und TK-Industrie eingeschlagen, falsche Zahlen würden kombiniert mit schrägen Vergleichen mit dem “Zensurland China” und “dubiosen Zitaten” von Mark Getty. Hoeren ist Leiter des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) an der Uni Münster und bietet seit fünf Jahren ein umfangreiches Kompendium zum Internetrecht zum Download an.
In dem offenen Brief, der unterzeichnet wurde von Musikern sowie von Protagonisten aus Film und Fernsehen wie Yvonne Catterfeld, Amelie Fried, Heinrich Breloer, Till Brönner, Helmut Dietl und Ralph Siegel, heißt es, 70 Prozent des Internetverkehrs in Deutschland entfielen auf die Tauschbörsennutzung. Merkel setze sich in China “vorbildlich für die Interessen der deutschen Industrie” ein, das solle sie auch in Deutschland tun. Weiter wird in dem Brief auf das Zitat des Chefs des Bilderdienstes Getty verwiesen, laut dem “Geistiges Eigentum” das “Öl des 21. Jahrhunderts” sei. Am Samstag antwortete Merkel in einer Videobotschaft unter anderem mit dem Versprechen, sich auch auf internationaler Ebene für mehr Schutz des geistigen Eigentums stark zu machen.

Hoeren greift die in dem Brief aufgeführten Argumente scharf an und schreibt weiter, die Musikindustrie schicke die “eigenen Haussklaven” als Unterzeichner vor und instrumentalisiere sie, anstatt sich zu fragen, ob sie die Kreativen angemessen bezahlt. Sehr kritisch sieht der Professor auch, dass die Musikindustrie in Deutschland Internetprovider zur Verantwortung ziehen will und dabei auf Frankreich und Großbritannien verweist. Dabei sei fraglich, ob die TK-Industrie überhaupt effektiv den Zugang zu Websites sperren könne. Hoeren stellt zur Diskussion, ob das Urheberrecht durch eine komplexe Suche nach einem Gleichgewicht zwischen schützenswerten Urheber-, Verwerter- und Nutzerinteressen geprägt sei. Im nächsten Atemzug zeigt sich Hoeren sogleich skeptisch über die Diskussionsbereitschaft der Musikindustrie über die Ursachen ihres Gewinneinbruchs jenseits von Filesharing: “Man will schlagen, hauen, klotzen. Dualismus ist eben besser verkäuflich als differenzierte Prüfung und Gespräche.”

heise.de

Blog das…
  • Technorati
  • SphereIt
Apr 29

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ruft Schulen und Eltern bundesweit auf, die von der Zeitschrift FOCUS-Schule zum Aufbau einer Schuldatenbank versandten Fragebögen nicht zu beantworten. „Eine bundesweite Schuldatenbank gehört nicht in die Zuständigkeit eines kommerziellen Polit-Magazins. Ich wundere mich über die Kultusministerkonferenz (KMK), dass sie diesem Ansinnen nicht längst eine deutliche Absage erteilt hat. Immerhin ist der KMK das Vorhaben spätestens seit Herbst 2007 bekannt“, sagte die stellvertretende GEW-Vorsitzende und Schulexpertin Marianne Demmer am Donnerstag in Frankfurt a.M..

Das Focus-Argument, mit der Datenbank werde der Wunsch der Eltern nach Transparenz erfüllt, lässt Demmer nicht gelten. „Der Wunsch nach Transparenz ist völlig verständlich. Aber erstens glaube ich nicht an die edlen Absichten der Zeitschrift. Die will vor allem verkaufen. Zweitens gaukeln schriftliche Selbstauskünfte der Schulen und die zwei Jahre alten Zahlen der statistischen Landes- und Bundesämter den Eltern Transparenz lediglich vor. Das ist alles andere als seriös. Und schließlich: Was nützt es Eltern in Heilbronn, wenn sie sich über Schulen in Hamburg informieren können?“, fragte die GEW-Schulexpertin. Das Schlimmste bei öffentlichen Vergleichen sei, dass Schulen nur noch pflegeleichte Kinder unterrichten wollen, so dass „die soziale Schere noch weiter aufgeht“.

Das beste Mittel, Schulen kennen zu lernen und hinter deren Fassade zu schauen, sei nach wie vor der persönliche Kontakt mit den Lehrkräften und der persönliche Besuch – am besten gemeinsam mit den Kindern. „Denn ob Kind und Schule zusammenpassen, kann man über die Papierform nicht herausbekommen“, betonte Demmer.

Ziemlich amüsant“ sei der Versuch der Zeitschrift, der GEW gerichtlich verbieten zu lassen, die Datenbank mit einem Ranking in Zusammenhang zu bringen. Die Beteuerungen der Anwaltskanzlei, es werde kein Ranking geplant, „habe ich interessiert zur Kenntnis genommen“, sagte Demmer. „Allein mir fehlt der Glaube. Eine Zeitschrift, die uns dauernd mit den 500 Besten von irgendetwas beglückt, kann mir nicht weismachen, dass sie ausgerechnet bei Schulen die Daten nur sammeln, aber nicht ordnen will.“ Die Zeitschrift habe auch die KMK offenbar nicht überzeugen können. In der GEW vorliegenden internen KMK-Berichten, sei ebenfalls „durchgängig“ von Schulranking die Rede.

Information:
·Im Herbst 2007 wurde laut einem der GEW vorliegenden Protokoll in der KMK-Amtschefskommission „Qualitätssicherung…“ von den Plänen des FOCUS berichtet, im Jahr 2008 ein „Schulranking von Realschulen und Gymnasien“ zu veröffentlichen. Der Kommission lag dazu ein umfangreiches Konzept vor.
·Laut einem ebenfalls der GEW vorliegenden Bericht vom 20. März 2008 wollte sich die KMK-Kommission am 18. April 2008 über einen gemeinsamen Standpunkt verständigen. Aus informierten Kreisen war jedoch anschließend zu hören, dass kein Beschluss gefasst worden sei. Man sei insgesamt „nicht glücklich“ über die Entwicklung und wolle alles vermeiden, was zusätzliche Publizität schafft.
·In einem Schreiben an die beiden Vorsitzenden der KMK-Amtschefskommission, Ministerialdirektor Josef Erhard und Staatssekretär Wolfgang Meyer-Hesemann, vom 14. April 2008 hat die GEW einen Beschluss des GEW-Koordinierungsvorstands mitgeteilt, in welchem die Kultusminister aufgefordert werden, öffentlich Position zu beziehen. Schulen, Lehrkräften und Eltern wird empfohlen, an FOCUS keine Schuldaten wegen der Möglichkeit öffentlicher Rankings herauszugeben. Dem Schreiben waren Argumente gegen Schulrankings des bekannten Schulforschers Prof. Hans-Günter Rolff beigefügt.
·Als Reaktion auf ihr Schreiben bekam die GEW am 22. April 2008 Post von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Schweizer. Darin wurde sie aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, nach der sie das FOCUS-Vorhaben nicht mehr in Verbindung zu Rankings bringen werde. Falls dies nicht geschehe, werde man dem Mandanten empfehlen, „eilgerichtliche Hilfe“ in Anspruch zu nehmen.
·Die GEW hat dies Ansinnen umgehend zurückgewiesen und sieht weiteren Schritten des FOCUS gelassen entgegen.

Blog das…
  • Technorati
  • SphereIt
Apr 29

Sperrverfügungen für Inhalte im Internet “greifen in erheblichem Umfang in die Meinungsfreiheit der Inhaltsanbieter, die Informationsfreiheit der Nutzer sowie die Berufsfreiheit der Internetprovider ein.” Zu diesem Ergebnis kommt das am heutigen Montag in München von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) vorgestellte Gutachten zu Sperrverfügungen im Internet. Wegen der Grundrechtseingriffe und der möglichen Beeinträchtigung der technischen Funktion des Netzes müssten “schwierige rechtliche Abwägungen und Verhältnismäßigkeitsprüfungen im Einzelfall” den Maßnahmen immer vorangehen, heißt es in dem Gutachten weiter. Technische Sperrmaßnahmen, die ins Fernmeldegeheimnis eingreifen, seien rechtlich nicht gedeckt. Sperrungen von IP-Adressen oder URLs würden daher eine Änderung des geltenden Rechts erfordern.
“Eine Sperrverfügung erlassen, das sagt sich so schnell”, warnte der KJM-Vorsitzende Wolf-Dieter Ring im Gespräch. Die KJM habe aber bewusst in den vergangenen fünf Jahren keine Verfügung erlassen. Man habe “schon erfühlt und erahnt”, dass man sich auf einem technisch und rechtlich sehr schwierigen Feld bewege und sehe sich durch das Gutachten bestätigt, das durch einen technischen Beitrag des Informatikprofessors Andreas Pfitzmann von der Universität Dresden ergänzt wurde.

Die engen rechtlichen Grenzen für die Sperrungen erfordern schon jetzt ein enorm aufwendiges Verfahren. Die Leiterin der Stabsstelle der KJM, Verena Weigand, beschreibt das Regelverfahren so: Prüfgruppen der KJM hätten die Entscheidung über einen Verstoß gegen den Jugendmedienschutzstaatsvertrag zu fällen. Die Medienanstalten als ausführende Organe müssten die verpflichteten Anbieter anhören und nach erneuter Entscheidung bei der KJM für die Durchsetzung sorgen. Eine Sperrung auf Zugangsebene würde die Prüfung für jeden der rund 1000 Accessprovider in Deutschland bedeuten, und dazu eine Menge Anhörungen für die Medienanstalten.

Nur die “großen Provider” zu verpflichten sei rechtlich problematisch. “Sonderprüfgruppen” wären angesichts der Vielzahl der Verfahren wohl notwendig, schätzt Weigand. Anschließend gehe es dann mit der Durchsetzung und der Kontrolle weiter, denn Angebote würden erfahrungsgemäß rasch gespiegelt, umgezogen oder auch inhaltlich verändert – was das Verfahren erneut in Gang setzen kann. Man sei ja nicht in China, sagt Ring, wo man es sich mit solchen Eingriffen leicht mache.

Die Erfolgsaussichten der aufwandsintensiven Sperrungen sind dabei nach Ansicht von Gutachtern und KJM begrenzt.”Alle Sperrungen können umgangen werden”, sagte Ulrich Sieber, Direktor des des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht und einer der Gutachter. Besonders leicht sei die Umgehung bei den nach geltendem Recht alleine zulässigen DNS-Manipulationen. Breiter angelegte Sperren ganzer IP-Adressräume, filigranere Maßnahmen wie Blockaden einzelner URLs oder Mischformen, die verdächtige Adressbereiche über einen Proxyfilter genauer unter die Lupe nehmen, bedeuteten laut Sieber aber allesamt einen Eingriff ins Fernmeldegeheimnis. Sieber warnte vor der Idee, dass im Hinblick auf die Meinungs-, Informations- und Berufsfreiheit der Anbieter noch vertretbare Maßnahmen den Zugang zu illegalen Inhalten in einer globalen Welt effektiv verhindern könnten.

Weiter bei heise.de

Blog das…
  • Technorati
  • SphereIt
Apr 29

In einem erst jetzt bekannt gewordenen Beschluss vom 12. März 2008 (Az.: 5 Qs 19/08) entschied das Landgericht München I, dass einem für die Medienindustrie tätigen Klägeranwalt bei Filesharingvorwürfen keine Akteneinsicht gewährt wird. Durch diese Entscheidung kommt der Anwalt nicht an die Daten des Inhabers des Internetanschlusses und kann diesen auch nicht abmahnen. Das Strafverfahren gegen Unbekannt, das der Klägeranwalt mit Hilfe der IP-Nummer initiiert hatte, wurde eingestellt.
Bei ihrer Ablehnung des Antrag auf Gewährung von Akteneinsicht stellte die 5. Strafkammer des Landgerichts München I fest, dass die Staatsanwaltschaft die Interessenabwägung gemäß Paragraph 406e Abs.2 StPO zutreffend vorgenommen hatte.

heise.de

Blog das…
  • Technorati
  • SphereIt
Apr 28

In der sächsischen Korruptionsaffäre werden die Ermittlungsverfahren gegen den Chemnitzer Amtsgerichtspräsidenten sowie einen ehemaligen Richter des Landgerichts Leipzig offenbar eingestellt.Die beiden Männer, die in Verfassungsschutz-Dossiers massiver krimineller Verstrickungen bezichtigt worden waren, sind nach Erkenntnissen der Dresdner Staatsanwaltschaft angeblich Opfer falscher Verdächtigungen. Die Vorwürfe – unter anderem Sex mit Minderjährigen und Geheimnisverrat – hätten sich als „haltlos“ erwiesen.
Beide Juristen galten seit Mai 2007 als Hauptfiguren des so genannten „Sachsen-Sumpfes“.
Einer der Beschuldigten, der Chemnitzer Amtsgerichtspräsident Norbert R., verlangt jetzt vom Freistaat eine Entschädigung von 250.000 Euro, weil die angeblich manipulierten Verfassungsschutz-Dossiers über ihn in die Öffentlichkeit geraten waren.

Mehr zum Thema Korruption in Sachsen gibt es hier:

Blog das…
  • Technorati
  • SphereIt
Apr 27

Unbekannte Passagen eines im März 2008 unterzeichneten Abkommens zwischen Deutschland und den USA zum behördlichen Datenaustausch sorgen für Empörung, berichtet der Spiegel in seiner kommenden Ausgabe. Das bilaterale Abkommen zwischen Deutschland und den USA “über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität” regelt den Datenaustausch zwischen den Ermittlern beider Ländern. So war bislang bekannt, dass die Behörden Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Informationen zur Begründung des Terrorismusverdachts austauschen. Außerdem schafft das Abkommen die Grundlage für einen automatisierten Austausch von Fingerabdruck- und DNA-Daten.
Laut Artikel 12 des Abkommens können auch Angaben über ethnische Herkunft, politische Anschauungen, religiöse Überzeugungen sowie Mitgliedschaft in Gewerkschaften übermittelt werden. Zulässig seien zudem Informationen, die sich auf das Sexualleben und die Gesundheit der Verdächtigen beziehen.

heise.de

Blog das…
  • Technorati
  • SphereIt
Apr 24

Merkel findet Erklärung für steigende Lebensmittelpreise… und Hunger-Unruhen in der Dritten Welt…
In mehreren Ländern ist es wegen des starken Anstiegs des Reis-Preises zu Unruhen gekommen. In Haiti stürzte die Regierung nach tagelanger Gewalt. Der Internationale Währungsfonds (IWF) hatte vor politischen und sozialen Gefahren des Preisanstiegs mehrfach in den letzten Jahren gewarnt, der die Existenz Tausender Menschen bedrohe. In Ägypten, Burkina Faso, Indonesien, Elfenbeinküste, Mauretanien, Moçambique und Senegal, Kamerun, Marokko, Guinea und Guinea-Bissau kam es zu Hunger-Demonstrationen und Ausschreitungen die teilweise brutal durch Polizei und Militär niedergeknüppelt wurden. Das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP) in Rom rief bereits mehrfach die internationale Gemeinschaft »dringend« dazu auf, Gelder und vor allem Lebensmittel für akut erforderliche Hilfen in in diesen Ländern bereitzustellen.
Völlig unbeachtet von allen Medien des Westens, kam es in den letzten Monaten vor allem in den Großstädten der genannten westafrikanischen Länder wiederholt zu Hungerrevolten und Protestmärschen.
Am Regierungssitz der Elfenbeinküste Abidjan wurde bei Demonstrationen im März ein 25jähriger getötet. Die senegalesische Polizei zerschlug am 30. März gewaltsam eine Demonstration in der Hauptstadt Dakar, wo es seit November zu Protesten gegen die Teuerung kam, und griff Journalisten an, die über den Protest berichten wollten.
Nicht mehr zu umgehen waren offenbar-nach wochenlangem Ignorieren-Berichte über die jüngsten Ereignisse in Ägypten.
Ein angekündigter und mit brutalen Mitteln unterdrückte Generalstreik mündete in schwerste Zusammenstöße.
In der nord­ägyptischen Industriestadt Mahalla el Kobra kam es zu Gefechten zwischen Textilarbeitern und Sicherheitskräften.
Rund 100 Menschen erlitten Verletzungen, etwa 200 wurden festgenommen. Die Streikenden behinderten den Zugverkehr und warfen Ziegelsteine auf die Polizei, die Tränengas, Gummigeschosse und Knüppel gegen die Demonstranten einsetzte.
Nach einigen Berichten an den Streiks Beteiligter gab es vier Tote.
In Ägypten hatten sich die Preise für Grundnahrungsmittel in den letzten 6 Monaten praktisch verdoppelt.
Ähnliches gilt für Westafrika, dessen Kollektivwährung CFA fest an den Euro gekoppelt ist.
In einer Erklärung wies WFP ausdrücklich darauf hin, daß die steigenden Preise zu weiteren Unruhen führen werden.

Noch-Bundeskanzlerin Angela Merkel allerdings sieht die ganze Sache sehr gelassen und gibt-im Gegensatz zu vielen Entwicklungsexperten und Entwicklungspolitikern- ausdrücklich nicht der ständig steigenden Biosprit-Produktion die Hauptschuld an der Preisexplosion bei Nahrungsmitteln.
Ursache sei vor allem die nicht ausreichend vorhergesagte Änderung der Ernährungsgewohnheiten in Schwellenländern.
In Indien etwa nähmen inzwischen rund 300 Millionen Menschen eine zweite Mahlzeit am Tag ein, sagte Merkel. “Wenn die plötzlich doppelt soviel Nahrungsmittel verbrauchen als sie das früher gemacht haben und dann auch noch 100 Millionen Chinesen beginnen Milch zu trinken, dann verzerren sich natürlich unsere gesamten Milchquoten und vieles andere”, sagte die CDU-Chefin und Noch-Bundeskanzlerin.
Merkel widersprach damit Darstellungen der Weltbank, aber auch von Politikern etlicher Länder und der deutschen Entwicklungshilfeministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul bei der Frühjahreskonferenz von IWF und Weltbank in Washington.
So heißt es in einer Weltbank-Studie, die steigende Biosprit-Produktion habe teils erheblich zum Anstieg der Nahrungsmittelpreise beigetragen.
Merkel relativierte die Bedeutung der verstärkten Biokraftstoff-Nutzung für die deutsche Klimaschutz-Politik. Durch den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien wolle die Regierung insgesamt bis 2020 rund 270 Millionen Tonnen CO2 einsparen.
Auf die von der Regierung durchgepeitschte Nutzung von Biokraftstoffen entfielen davon “nur” fünf Millionen Tonnen.!
Wieczorek-Zeul hingegen, hatte von Studien gesprochen, die der Biosprit-Produktion 30 bis 70 Prozent der Schuld für den Anstieg der Agrarprodukt-Preise geben.
Nach Ansicht der Umweltschutzorganisation Greenpeace wird auch der Biosprit der zweiten Generation “vom Acker kommen” und mit Nahrungsmitteln konkurrieren. Der enorme Rohstoffbedarf der Anlagen werde ohne Importe nicht befriedigt werden können. “Es wird also nicht etwa deutsches Restholz verfeuert, sondern viel wahrscheinlicher Energiepflanzen von überall auf der Welt”, stellte Greenpeace-Expertin Ulrike Kallee fest.
Biokraftstoffe der zweiten Generation seien in der Herstellung sogar noch teurer als Ethanol und Biodiesel, da die Anlagen, die dafür benötigt werden, sehr teuer sind. Der Sprit müsse also hoch subventioniert werden, damit er sich am Markt halten könne.

Blog das…
  • Technorati
  • SphereIt
Apr 24

USA Beim Microtargeting sollen mögliche Wähler gezielt auf bestimmte eigene Interessen angesprochen werden. Barack Obama lässt die Firma Strategic Telemetry mit solchen Verfahren für sich arbeiten, Hillary Clinton die Firma Penn, Schoen and Berland Associates.

Technische Grundlage des Microtargeting ist die Vorhersageanalyse (”Predictive Analytics”). Dabei werden relativ genaue Annahmen z.B. über Einkommen und Konsumgewohnheiten gemacht und mit politischen Empfänglichkeiten in Verbindung gebracht.
Für eine grobe Einstufung genügt bereits die Postleitzahl, sehr viel genauere Angaben ergeben sich durch Zukauf aus Datenbanken, in die Verbraucher durch Verträge, Rabattkarten oder online gestellte Informationen geraten können.

George W. Bush z.B. konnte mit dieser Methode bereits 2004 nachvollziehbare Erfolge verbuchen, als er bildungsinteressierte Latino-Mütter in New Mexico gezielt mit Werbematerial für sein No-Child-Left-Behind-Programm versorgte. Diesen Erfolg versuchen die Demokraten zu wiederholen, indem sie derzeit elektronisch nach umweltbewussten Christen fahnden, welche sie den Republikanern als Wähler abspenstig machen wollen.

Diese Informationen lönnten allerdings auch dazu benutzt werden, um Wähler mehr oder weniger gezielt anzulügen: Im Wahlkampf des mittlerweile ausgeschiedenen republikanischen Präsidentschaftskandidaten Mitt Romney hatte die von ihm beauftragte Firma TargetPoint herausgefunden, dass sich nicht nur Besserverdiener potentiell für sein Wahlprogramm begeistern ließen, sondern auch solche, die zwar gerne Besserverdiener wären, aber lediglich mehr Geld ausgaben, als ihr Einkommen eigentlich erlaubte. Diese Wähler wurden dann von Romneys Wahlkampfteam gezielt angesprochen – allerdings nicht mit der “vollen Wahrheit”, wie sie Stephen Levy in der Washington Post sehr pointiert formulierte: “Hallo! Unseren Informationen zufolge leben Sie über Ihre Verhältnisse – möchten Sie nicht auch über Ihre Verhältnisse wählen?”

Blog das…
  • Technorati
  • SphereIt
Apr 23

Seit dem Start der “Kulanzlösung”, die den Ausbau und Austausch von Betrugsfiltern beschleunigen sollte, steigt die Zahl der verbauten Mängelfiltersysteme in der amtlichen Statistik auf nunmehr 45.237 – Filtertausch findet praktisch nicht mehr statt – PitStop und A.T.U. verweigern weiterhin rechtswidrig den Austausch – DUH-Geschäftsführer Resch fordert amtlichen Widerruf der Zulassungen der Betrugsfilter und Veröffentlichung der vorliegenden KBA-Nachprüfergebnisse für die derzeit lieferbaren Systeme
Es bedurfte erneut der Ankündigung einer Untätigkeitsklage der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) – siehe Pressemitteilung vom 8. April 2008 unter www.duh.de – ehe die Bundesregierung sich zur Veröffentlichung neuer unangenehmer Wahrheiten in der Betrugsfilteraffäre entschloss. Das Bundesverkehrsministerium erklärte im laufenden Rechtsverfahren nach mehrmonatiger Verweigerung, dass nun der DUH die von ihr seit Januar 2008 auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes (UIG) erbeteten “Zulassungszahlen von Diesel-Pkw mit nachgerüsteten Partikelminderungssystemen … in vollem Umfang” zugänglich gemacht werden. Nach den zwischenzeitlich bei der DUH eingegangenen Daten liegt die Anzahl der zum 20. März 2008 verbauten Betrugssysteme mit 45.237 um 20 Prozent höher als bisher zugegeben. Über 90 Prozent dieser Betrugsfilter entfallen auf GAT (35.050 PMS) bzw. (baugleich) Tenneco (6.516 PMS). Auf Bosal entfallen 3.671 PMS.

Bisher hatten Verkehrsministerium, Kraftfahrtbundesamt (KBA) und Bundesumweltministerium – zuletzt Minister Gabriel am 8. März 2008 im Bundestag – stets 170.000 insgesamt nachgerüstete Dieselfilter und knapp 40.000 unwirksame Systeme eingestanden. Die DUH hatte diese Zahlen von Anfang an als zu niedrig bewertet. Doch erst nachdem die Umweltorganisation über eine Länderumfrage eine Gesamtzahl von mehr als 270.000 (Stand: 31. Dezember 2007) eingebauten Filtern ermittelt und eine Untätigkeitsklage gegen die Bundesregierung wegen der Verheimlichung der korrekten Zahlen über die eingebauten Betrugsfilter angekündigt hatte, gab das Verkehrsministerium von Minister Wolfgang Tiefensee (SPD) nun nach und bestätigt über ein Schreiben des Kraftfahrtbundesamtes vom 16.April die Zahl von 285.707 insgesamt nachgerüstete Partikelfilter (Stand: 20. März 2008), darunter über 45.237 Betrugsfilter.

“Bereits zum zweiten Mal musste die DUH zum Instrument der Untätigkeitklage gegen die Bundesregierung greifen, um korrekte Angaben zum Ausmaß des Betrugsfilterskandals zu erhalten. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel muss dieses katastrophale Ergebnis seines Krisenmanagements beim Betrugsfilterskandal endlich zur Kenntnis nehmen und handeln”, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. “Nur durch den amtlichen Widerruf der Zulassungen wird der Filteraustausch in Gang kommen. Das Instrument der “freiwilligen Selbstverpflichtung” ist einmal mehr gescheitert ” Immerhin sei in diesem Fall nicht auch noch die Durchführung des langwierigen Klageverfahrens notwendig geworden, um die Einsicht zu befördern. “Die Ankündigung einer Untätigkeitsklage gegen die Bundesregierung hat diesmal ausgereicht.” Resch verweist darauf, dass mit den neuen Zahlen das Scheitern der so genannten “Kulanzregelung” endgültig dokumentiert sei. Mit der von der Bundesregierung Ende November 2007 ausgehandelten Vereinbarung, die Bundesumweltminister Gabriel persönlich präsentiert hatte, sollte der Filteraustausch eigentlich innerhalb weniger Wochen vollzogen sein.

Resch: “Wir stehen nun vor der kuriosen Situation, dass die amtliche Zahl der vom Betrugsfilterskandal Betroffenen acht Monate nach Aufdeckung des Skandals durch die DUH weiter zunimmt statt zu schrumpfen.” Die Tatsache, dass der Filtertausch inzwischen praktisch zum Erliegen gekommen ist – nach einer Umfrage des Zentralverbands des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) wurden im März bundesweit ganze 118 Betrugsfilter getauscht – zeige, dass die “Kulanzregelung” vor allem den verantwortlichen Betrugsfilterherstellern und den großen Werkstattketten A.T.U. und PitStop nützt. Sie sparen durch den Verbleib ihrer mangelhaften Produkte in den Autos einen zweistelligen Millionenbetrag.

Inzwischen scheint sich auch die Frage zu klären, warum große Werkstattketten wie A.T.U., die für einen Großteil der verbauten schadhaften Filter verantwortlich sind, den Sofortaustausch von Betrugs- gegen funktionstüchtige Filter anderer Hersteller im Gegensatz zu vielen freien Werkstätten seit Monaten konsequent verzögern (s. im Anhang dieser Pressemitteilung beispielhaft dokumentierte Einzelfälle, die bei der DUH in großer Zahl eingehen).

Nach DUH-Informationen aus dem Kreis der betroffenen Autohalter gibt es offenbar vertragliche Absprachen zwischen dem hauptverantwortlichen Betrugsfilterhersteller GAT und der Werkstattkette A.T.U., die offensichtlich von allen Ketten die meisten Betrugssysteme verbaut hat und die für den Quasi-Boykott des Filtertauschs verantwortlich sein soll: Nach dieser Vereinbarung erhält A.T.U. keine Rückerstattung für einen Sofortaustausch unwirksamer Filter durch wirksame Systeme alternativer Hersteller von GAT, wenn der Austausch vor September 2008 stattfindet.

“Wie lange stecken Umweltminister Gabriel und Verkehrsminister Tiefensee ihren Kopf noch in den Dieselruß und beharren weiter auf ihre grandios gescheiterte Politik der freiwilligen Selbstverpflichtungen? Die Leidtragenden sind in jedem Fall umweltengagierte Autohalter, die ihre Filter austauschen wollen, obwohl der Steuerbonus für den unwirksamen Filter entsprechend der ´Kulanzregelung´ weiter gewährt wird, und die Anwohner stark befahrener Verkehrsadern, die weiter unnötig viel gefährlichen Feinstaub einatmen müssen”, erklärte Resch.

Angesichts der Misere, die den Filterskandal auf Jahre zu verlängern drohe, appellierte Resch an die verantwortlichen Minister Tiefensee und Gabriel, die verfehlte “Kulanzregelung” endlich zu beenden: “Wir fordern Sie eindringlich auf, jetzt den Versuch einzustellen, die Öffentlichkeit wider besseren Wissens mit falschen Zahlen zu beruhigen: Machen Sie endlich reinen Tisch und widerrufen Sie die amtlichen Betriebserlaubnisse für die insgesamt mind. 60.000 verbauten Betrugsfilter. Nur so kommt Ruhe in die Partikelfilternachrüstung.”

Seit Monaten wartet die DUH zudem auf die Veröffentlichung der bereits für November 2007 angekündigten Nachprüfungen aller auf dem Markt befindlichen Partikelfiltersysteme durch das KBA. “Für den Erfolg der Feinstaubbekämpfung in unseren Innenstädten ist es wichtig, dass die Verunsicherung der Autofahrer, welcher Filter funktioniert und welcher nicht, endlich ein Ende hat”, so Resch. Erfreulicherweise habe der ADAC Ende März Testergebnisse veröffentlicht, wonach die derzeit angebotenen Systeme von HJS, TwinTec, Remus und Volkswagen im Durchschnitt die Rußemissionen um rund 45 Prozent reduzieren. Es sei absolut unverständlich, warum die amtlichen Nachprüfergebnisse des Kraftfahrtbundesamtes immer noch nicht veröffentlicht werden. “Wir fordern die Bundesregierung auf, auch diese Untersuchungsergebnisse auf den Tisch zu legen und in einer gemeinsamen Anstrengung mit den vom Feinstaub betroffenen Städten, den Ländern und den Auto- und seriösen Filterherstellern für eine breit angelegte Nachrüstung mit funktionierenden Partikelfiltern zu werben”, forderte Resch.

Blog das…
  • Technorati
  • SphereIt
Apr 23

Das US-Unternehmen BayTSP hat bekannt gegeben, dass Tests mit einem neuen Filtersystem gestartet wurden, das urheberrechtlich geschützte Materialien von Videoportalen verbannen soll. Die neue Fingerprint-Technologie soll von Branchengrößen im Audiobereich sowie von Hollywood-Studios eingesetzt werden. Dazu hat BayTSP, das sich bereits mit der Verfolgung von Copyright-Verstößen im Auftrag der Industrie einen Namen gemacht hat, mit dem japanischen Telekomunternehmen NTT eine Zusammenarbeit beschlossen.
Die Lösung kombiniere eine Erkennungs-Engine von NTT mit der Authentifizierungs-Plattform von BayTSP. Kernstück des Filtersystems ist eine digitale Signatur, anhand derer man zu verhindern versucht, dass geschütztes Material auf Videoportalen landet.
Anhand einer Datenbank soll schließlich ermittelt werden, inwieweit von Nutzern hochgeladene Inhalte auf entsprechenden Videoportalen das Urheberrecht von Contentherstellern verletzen. Die beiden Unternehmen hoffen nach erfolgreichen Tests, entsprechende Services zu entwickeln, mit denen Portale für Nutzer-generierten Content nach geschützten Inhalten durchforstet werden können.

“Ziel ist es, einen Dienst für Rechteinhaber ins Leben zu rufen, der diesen auf simple Art ermöglicht, die Nutzung ihres geistigen Eigentums im Audio- oder Videobereich weltweit genau festzulegen”, erklärte Mark Ishikawa, Geschäftsführer von BayTSP. Keine Angaben machen die Unternehmen darüber, welche Portale teilnehmen. Die Notwendigkeit von Filtersystemen haben jedoch auch die Betreiber der großen Online-Services bereits erkannt. Eric Schmidt, CEO von Google, hat vor einem Jahr angekündigt, dass die Google-Tochter YouTube an entsprechenden Systemen arbeiten würden.

Blog das…
  • Technorati
  • SphereIt
Apr 22

BERLIN/KIGALI Die Bundesregierung kündigt die Aufnahme militärischer Beziehungen zu einem der umstrittensten afrikanischen Militärregime an. Demnach wird Verteidigungsminister Franz-Josef Jung mit dem Staatspräsidenten Ruandas, Paul Kagame, während dessen heute beginnendem Berlin-Aufenthalt über deutsche Aktivitäten in Afrika sprechen. Dabei geht es auch um zukünftige Militärkooperation mit Kigali. Dem Vorgang kommt deswegen besondere Bedeutung zu, weil führenden Angehörigen der ruandischen Militärelite eine Verwicklung in schwere Kriegsverbrechen vorgeworfen wird. Ermittlungsanwälte in zwei EU-Staaten haben deswegen Klage eingereicht. Dabei geht es um blutige Massaker bei Umsturzversuchen in Ruanda sowie um die Militärinvasion im Osten der Demokratischen Republik Kongo, die mehrere Millionen Todesopfer gefordert hat. Zu den Beschuldigten gehört der stellvertretende Befehlshaber der UN-Truppen in Darfur, die dort auf Drängen des Westens, darunter Deutschland, stationiert wurden. Paul Kagame ist von den Gerichtsverfahren nur deswegen ausgenommen, weil er als Staatspräsident Immunität genießt. Er wird am heutigen Dienstag mit militärischen Ehren von Bundespräsident Horst Köhler empfangen. Bereits bei Köhlers Ruanda-Reise im Februar hatten Menschenrechtsorganisationen schwere Vorwürfe gegen Kagame und sein Regime erhoben – unter anderem wegen Folter und außergerichtlichen Exekutionen.

Hier weiter:
german-foreign-policy.com

Blog das…
  • Technorati
  • SphereIt
Apr 22

bild_01earth day goog.jpg

Der Tag der Erde findet alljährlich in über 175 Ländern weltweit statt und soll die Menschen dazu anregen, ihr Konsumverhalten zu überdenken. Er findet auf Beschluss des US-Kongresses seit 1970 in den USA statt; seit 1990 wird dieser weltliche Feiertag international begangen.
Um auf die Problematik des Klimawandels und die nötige Verminderung des Treibhausgasausstoßes weltweit aufmerksam zu machen, initiierte der seinerzeit amtierende US-Senator von Wisconsin Gaylord Nelson einen nationalen Feiertag mit dem Namen Environmental Teach-in oder Earth Day, welcher am 22. April stattfindet, um die Menschen zum Überdenken Ihres Verbrauches anzuregen. Seit jeher ist der Earth Day in den USA sehr populär und findet alljährlich an tausenden von Universitäten und Colleges statt.

Blog das…
  • Technorati
  • SphereIt
Apr 21

Abhören von Internet-Telefonie als Einfallstor für den Bundestrojaner
Der umkämpfte Referentenentwurf für die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) schürt Befürchtungen, dass das Abhören von Internet-Telefonaten mit Hilfe von Trojanern eine vergleichsweise weite Ausspähung der betroffenen Rechner ohne große rechtliche Hürden zulassen würde. Laut dem mit Begründung 94 Seiten umfassenden Vorstoß, den die Blogger von Netzpolitik.org mittlerweile online gestellt haben (PDF-Datei), wird eine ausgesprochene heimliche Online-Durchsuchung zwar an enge Vorgaben gemäß dem entsprechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts geknüpft. Die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), bei der Voice-over-IP (VoIP) vor einer Verschlüsselung direkt auf einem Zielrechner abgegriffen werden soll, ist dagegen an einen vergleichsweise weiten Gefahrenkatalog gekoppelt.

Das Bundesinnenministerium hatte im November 2007 eingeräumt, dass die Software fürs Belauschen verschlüsselter Internet-Telefonate technisch dem geplanten Bundestrojaner nahe kommt. Auch aus Bayern gab es Anfang des Jahres kein Dementi, dass bei der Quellen-TKÜ des dortigen Landeskriminalamts nicht ebenfalls Trojaner in Stellung gebracht werden. Zuvor war ein Schreiben des bayerischen Justizministeriums aufgetaucht, in dem die entsprechende Lauschsoftware unter anderem als per E-Mail installierbare digitale Wanze beschrieben wurde. Auf Bundesebene wird eine Quellen-TKÜ nach Regierungsangaben bislang allein beim Zollkriminalamt verwendet.

Das Bundesinnenministerium beteuert zwar immer wieder, dass beim VoIP-Abhören eine “über den Überwachungszweck hinausgehende Online-Durchsuchung ausgeschlossen” sei. Sachverständige hatten sich dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht skeptisch geäußert, ob nach dem Aufspielen eines Trojaners etwa für das Belauschen von via Skype geführten Gesprächen die Datenerhebung tatsächlich rein technisch derart exakt begrenzt werden könne. Ein Restrisiko, das mit einer solchen Software immer auch auf andere Informationen zugegriffen werden könne, wollten sie nicht ausschließen.

Die heimliche Online-Durchsuchung wird in Paragraph 20k des Entwurfs als “verdeckter Eingriff in informationstechnische Systeme” geregelt. Das BKA darf demnach “ohne Wissen des Betroffenen mit technischen Mitteln in vom Betroffenen genutzte informationstechnische Systeme eingreifen und aus ihnen Daten erheben”. Die Maßnahme soll zum einen beschränkt sein auf Gefahren für “Leib, Leben oder Freiheit einer Person”. Im anderen Fall einer Gefahr für Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung “die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt”, müssen bestimmte Tatsachen die Annahme der entsprechenden Bedrängnis rechtfertigen.

Eingeschlossen werden soll laut Begründung auch der Einsatz sogenannter Keylogger, mit denen sämtliche Tastatureingaben erfasst werden können. Es sei ferner technisch sicherzustellen, dass an dem IT-System nur Veränderungen vorgenommen werden, die für die Datenerhebung unerlässlich sind. Bei Gefahr im Verzuge kann die Anordnung durch den BKA-Präsidenten oder seinen Vertreter getroffen werden. Sie ist dann zunächst drei Tage gültig.

Gemäß Paragraph 20l soll das BKA im Rahmen der Aufgabe der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus dagegen mit der TK-Überwachung einschließlich VoIP-Abhören auch Straftaten verhüten, die im umstrittenen und weit gefassten Paragraphen 129a Strafgesetzbuch bezeichnet sind. Diese müssen dazu bestimmt sein, “die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern, eine Behörde oder eine internationale Organisation rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beseitigen”. Auch angestrebte “erhebliche Beeinträchtigungen” oder “Beschädigungen” der Verwaltungsarbeit von Ämtern oder internationalen Organisationen sollen darunter fallen. Blogger aus dem Umfeld des Chaos Computer Clubs (CCC) fürchten daher, dass BKA-Fahnder die Quellen-TKÜ schon bei reiner “Sachbeschädigung” durchführen dürfen.

Durch technische Maßnahmen soll zwar unter Rückgriff auf den Karlsruher Richtspruch sicher gestellt werden, “dass ausschließlich laufende Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet wird”. Der als Eingrenzung gedachte Schlüsselbegriff ist aber stark dehnbar und dürfte sich in der Praxis als schwer handhabbar herausstellen. Zudem sollen TK-Anbieter verpflichtet werden, dem BKA die erforderlichen Maßnahmen zur Quellen-TKÜ zu ermöglichen und erforderliche Auskünfte “unverzüglich” zu erteilen. Die Entschädigung soll nur wie bei einer Zeugenvernehmung geregelt werden. Zu einer Hochrechnung der auf die Wirtschaft zukommenden Kosten durch die geplanten Befugnisse schweigt sich der Referentenentwurf insgesamt noch mit Leerstellen aus. Der viel beschworene Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung soll ferner nur greifen, wenn “allein” Kenntnisse über besonders private Angelegenheiten bei der Überwachung eines Gesprächs gewonnen würden.

Den ganzen Beitrag gibt es bei heise.de

Blog das…
  • Technorati
  • SphereIt