Feb 29

Redefreiheit durch Handelsabkommen?

Auf Initiative des liberalen niederländischen EU-Abgeordneten Jules Maaten hat das EU-Parlament am 19. Februar 2008 einen Entschließungsantrag angenommen, in dem Internetzensur als Handelshemmnis eingestuft wird.
Der Entschließungsantrag wurde vom Parlament mit überwältigender Mehrheit von 571 zu 38 Stimmen angenommen. Folgt der Europäische Rat dem Entschließungsantrag, könnte die EU-Kommission dazu veranlasst werden, in Handelsgesprächen immer auch die Redefreiheit im Internet zu thematisieren.
In erster Linie zielt der Vorstoß von Maaten auf die Internetzensur in China ab. Dazu Maaten auf der Website seiner Partei, der Volkspartij voor Vrijheid en Democratie (VVD): “Die ‘Große Chinesische Firewall’ sollte als internationales Handelshemmnis behandelt werden. Neben amerikanischen Unternehmen wie Google, Yahoo oder Microsoft werden auch europäische Unternehmen wie Wanadoo, Telecom Italia und France Telecom gegen ihren Willen zur Beihilfe bei der Zensur gezwungen.” Maatens erklärte die Absicht für seine Initiative: “Das wäre ein ungewöhnlicher, aber wirksamer Weg, um Redefreiheit im Internet zu erreichen.”

Durch weitere Anfragen an die EU-Kommission will Maaten den Druck auf Europäische Unternehmen erhöhen, den Zensurforderungen autoritärer Regimes nicht nachzugeben. So fragt Maaten zusammen mit dem Abgeordneten Henrik Lax: “Ist die Europäische Kommission bereit, eine Richtlinie analog zum ‘Online global freedom act’ in den Vereinigten Staaten vorzubereiten, und zwar u. a. zum Schutz von Cyber-Dissidenten vor Anzeigen durch westliche Unternehmen bei autoritären Regimen?”

Und zusammen mit Karin Riis-Jørgensen will er von der EU-Kommission wissen, ob sie zum Handeln gewillt ist: “Ist die Europäische Kommission bereit, ein europaweites Gesetz zur Onlinefreiheit auszuarbeiten? Ist die Europäische Kommission bereit, 20 Millionen Euro in Technologien zu investieren, die die Entwicklung und den Vertrieb von Instrumenten und Dienstleistungen zur Bekämpfung der Zensur ermöglichen, mit deren Hilfe Internetnutzer die elektronischen Firewalls überwinden können, die Länder wie China, der Iran und andere geschlossenen Gesellschaften einrichten?”

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Feb 28

Das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zu heimlichen Online-Durchsuchungen beschäftigt weiter Juristen wie Politiker. Der Deutsche Richterbund (DRB) hat praktische Bedenken bei der Umsetzung und sieht seine Zunft außerstande, trotz der rigiden Einschränkung der Möglichkeit zum Ausschnüffeln informationstechnischer Systeme den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung zu sichern. “Die Ermittlungsrichter sind schon heute teilweise bis an die Schmerzgrenze belastet”, sagte der DRB-Vorsitzende Christoph Frank im Anklang an die alte Kritik seiner Vereinigung gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung. “Es wäre illusorisch zu glauben, dass sie künftig auch noch die riesigen Datenmengen sichten könnten, die bei Online-Durchsuchungen in Deutschland anfallen würden.”
Ein Richter müsste eine Online-Razzia genehmigen, zudem müssten Ermittlungsrichter, Staatsanwälte oder Justizbeamte die kopierten Dateien im Nachhinein auswerten müssen, um eventuell miterfasste höchstpersönliche Daten auszufiltern. “Wenn die Justiz das zusätzlich leisten soll, muss die Politik sie dazu auch in die Lage versetzen”, forderte Frank. Derzeit würden in Deutschland aber 4000 Richter und Staatsanwälte fehlen.

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Feb 28

Seit geraumer Zeit überflutet die Medienindustrie bundesweit Staatsanwaltschaften mit Strafanzeigen gegen Tauschbörsenbenutzer. Die Kosten der Ermittlungen trägt der Steuerzahler, während Rechteinhaber und auf Abmahnungen spezialisierte Anwälte davon profitieren. Im Gespräch mit c’t kritisierte ein frustrierter Strafverfolger nun die Methoden der Rechteinhaber.
Mit Strafverfolgung im Sinne des Gemeinwohls habe die von der Medienindustrie betriebene Strafanzeigenmaschinerie oft nicht mehr viel gemein, sagte Staatsanwalt Thomas Köhler aus dem thüringischen Mühlhausen. Die meisten Staatsanwälte sehen sich verpflichtet, den Bagatelldelikten nachzugehen und anhand von IP-Adressen die Kundendaten von den Internet-Providern einzuholen. Diese stellen den Behörden dafür in jedem einzelnen Fall bis zu 40 Euro Bearbeitungsgebühr in Rechnung. Zu einer Anklage kommt es so gut wie nie, aber die Rechtsanwälte können Akteneinsicht nehmen und sich so die gewünschten Adressen beschaffen, um ihre Abmahnungen zu versenden.

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Feb 27

Diese beabsichtigten Methoden seien lediglich Werkzeuge für den Überwachungsstaat.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die nordrhein-westfälischen Vorschriften zur Online-Durchsuchung heute, Mittwoch, für nichtig erklärt. Das Gesetz verstoße gegen das Grundgesetz, urteilten die Richter in Karlsruhe. Der Einsatz von staatlicher Schnüffelsoftware auf privaten Computern ist damit gestoppt.

Das Bundesverfassunsgericht postuliert in seinem Urteil außerdem ein neues Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, das etwa das Telekommunikationsgeheimins und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ergänzt.
Damit führen die Verfassungsrichter ähnlich wie beim Volkszählungsurteil ein in der modernen digitalen Welt begründetes neues Grundrecht ein; dieses Recht sei aber nicht schrankenlos, da etwa zur Abwehr konkreter Gefahr Eingriffe möglich sein müssen.
Die Vorschrift, die den heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme regelt, “verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner besonderen Ausprägung als Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“, heißt es in der Begründung des BVerfG.
Die Vorschriften in NRW stellen einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre dar und seien daher nicht zulässig. Ähnlich wie bei Eingriffen in das Telekommunikationsgeheimnis sei auch der heimliche Onlinezugriff auf private Rechner nur unter strengsten Auflagen möglich. So sei das heimliche Ausspähen nur zulässig, “wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Zudem ist der Eingriff grundsätzlich unter den Vorbehalt richterlicher Anordnung zu stellen.” Das bedeutet, dass Computer von Verdächtigen nur dann mit Spionageprogrammen überprüft werden dürfen, wenn eine unmittelbare Gefahr für Menschenleben oder den Bestand des Staates vorliegt.

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Feb 26

Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, der SPD-Politiker Sebastian Edathy, kündigte gegenüber dem Kölner Stadtanzeiger an, er gehe davon aus, dass man sich noch im ersten Halbjahr 2008 über die Festschreibung der heimlichen Online-Durchsuchung im BKA-Gesetz einigen werde: “Die Mehrheit der SPD-Bundestagsfraktion wird den Fachpolitikern folgen.” Für Edathy gibt es drei Voraussetzungen für die heimliche Online-Durchsuchung: Sie müsse technisch machbar und verhältnismäßig sein sowie unter rechtsstaatlicher Kontrolle durchgeführt werden. Edathy hatte schon früher angekündigt, die SPD werde sich der gestzlichen Regelung der umstrittenen Ermittlungsmaßnahme nicht widersetzen.
Die Entscheidung über die heimliche Online-Durchsuchung privater PC’s, die das Bundesverfassungsgericht morgen(27.02.2008) verkündet, ergeht in einem Verfahren gegen das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, das die Ermittlungsmaßnahme für den Verfassungsschutz regelt.
Nach der mündlichen Verhandlung vor dem Verfassungsgericht Anfang Oktober (2007) sehen Experten wenig Chancen für eine Aufrechterhaltung der umstrittenen Regelung zur Ausforschung “informationstechnischer Systeme”. Vor allem Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, aber auch andere Politiker aus SPD und CDU betonten in den letzten Wochen und Monaten immer wieder, die heimliche Online-Durchsuchung privater PCs sei eine unverzichtbare Ermittlungsmaßnahme im Kampf gegen den Terrorismus.

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Feb 25

Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hanau stellt ein Verstecken des Preises für die Inanspruchnahme eines Online-Angebots einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung und damit auch gegen das Wettbewerbsrecht dar. Dies entschied das Gericht im Rahmen eines jetzt veröffentlichten Urteils vom 7. Dezember 2007 (Az. 9 O 870/07).
Kläger des Verfahrens war der Dachverband der Verbraucherzentralen. Dieser hatte gegen eine Limited sowie deren Direktor geklagt, die im Internet verschiedene Webseiten anbietet, so einen Lebenserwartungsstest, einen Berufswahltest, einen IQ-Test und ein Flirtportal. Für deren Nutzung war jeweils ein Nutzungsentgelt in Höhe von 59 Euro, bei dem Flirtportal in Höhe von 79,95 Euro zu entrichten. Dabei waren die Websseiten in der Regel so gestaltet, dass sich der Hinweis auf diesen Preis versteckt in einem Text am unteren Seitenrand des Angebots sowie in den AGB befand. Lediglich ein Sternchenhinweis im oberen Teil verwies auf den die Preisangabe enthaltenen Absatz.

In seinem Urteil findet das LG Hanau deutliche Worte gegen eine derartige Darstellung des Preises. Diese verstoße gegen den Grundsatz der Preisklarheit und Preiswahrheit des § 1 der Preisangabenverordnung (PreisangabenV). Danach muss der Preis dem Angebot oder der Werbung eindeutig zugeordnet sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder wahrnehmbar sein. Dem könne im Internet zwar auch dadurch nachgekommen werden, dass ein Sternchenhinweis gesetzt werde. Allerdings erfordere dies, dass der Nutzer klar und unmissverständlich auf die Entgeltpflicht und die Höhe des Entgelts hingewiesen wird. Diese Anforderungen erfüllten jedoch die Angebote der Beklagten nicht.

Nicht zulässig sei eine Angabe des Preises lediglich in den AGB eines Angebots. Der Verbraucher müsse nicht damit rechnen, an dieser Stelle derartige Informationen zu finden, wenn der Angebotstext selbst keinen Hinweis auf eine dort zu findende Preisinformation enthalte. Auch die Angabe im Sternchenhinweis auf den Websites entspreche nicht den Anforderungen der PreisangabenV. Es fehle an der erforderlichen Zuordnung der Preisangabe zu dem Angebot. Zudem handele es sich um einen Fließtext, der aus mehreren Sätzen besteht und zunächst auf eine Speicherung der IP-Adresse und Ähnliches hinweist. Angesichts dieser Stellung und der gewählten kleinen Schriftart reiche auf dieser Grundlage auch der Fettdruck des Preises zur Erfüllung des Gebotes der Preisklarheit nicht aus. Dies gelte umso mehr, als sich auf den Webseiten insgesamt etliche durch Fettdruck, Farbe und Größe hervorgehobene Wörter und Buttons befinden, die dem Verbraucher erheblich deutlicher ins Auge stechen.
Schließlich müsse ein durchschnittlicher Internetnutzer auch nicht ohne Weiteres mit einer Vergütungspflicht des Angebots der Beklagten rechnen. Da derartige Angebote regelmäßig auch kostenlos zur Verfügung gestellt würden, hätten die Beklagten daher die Vergütungspflicht Ihres Angebots besonders eindeutig klarzustellen.

Das Urteil bestätigt die bisher zu solchen fragwürdigen Angeboten bisher ergangene Rechtsprechung; auch in Österreich ergingen bereits vergleichbare Urteile. Die Verbraucherzentralen raten in ihren Online-Angeboten Betroffenen, zweifelhafte Rechnungen nicht zu bezahlen und stellen einen Musterbrief gegen unberechtigte Forderungen zur Verfügung.

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Feb 22

Nach dem Urteil des Landgericht München gegen den Heise-Verlag, das die Verlinkung in Medienmeldungen auf Anbieter illegaler Software unter Strafe stellt, rät Anwalt Max-Lion Keller von der IT-Rechts-Kanzlei München zur Vorsicht. “Es ist kein Problem, solange in einem Bericht allgemein etwa über die Umgehung von Kopierschutz geschrieben wird. Vorsichtig sollte man jedoch sein, wenn man durch einen Link beispielsweise eine konkrete Anleitung dazu gibt”, so Keller.

Das Landgericht München hatte im Hauptsacheverfahren (Az: 21 O 6742/07 vom 14. 11. 2007) entschieden, dass Internetlinks nicht zulässig seien, die auf illegale Software [1] verweisen. Begründet wurde dies damit, “dass das Setzen von Hyperlinks wegen derer Eigenschaft als Gefahrenquelle auch im Rahmen einer redaktionellen Berichterstattung nicht grenzenlos zulässig sein kann“. Bereits zuvor hat das Gericht im Rahmen einer einstweiligen Verfügung Heise untersagt, auf die Firma Slysoft zu verlinken, die mit AnyDVD eine Software zur Umgehung von Kopierschutzsystemen anbietet.
Ähnlich sieht den Sachverhalt naturgemäß die Musikindustrie: “Die Pressefreiheit hat dort ihre Grenzen, wo quasi zu illegalem Handeln aufgefordert wird“, kommentiert Stefan Michalk, Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie (BVMI). Laut dem BVMI ist bereits das Setzen eines Links eine Aufforderung zum illegalen Handeln.
Eine Anleitung zum illegalen handeln wird man freilich im besagten heise Artikel nicht finden…(der Autor)

“Die Frage ist, warum setzen Medien Links, die bewusst auf Anbieter von illegaler Software [nur in Deutschland illegal] verweisen. Ist dies für die Berichterstattung notwendig”, fragt Keller. Ähnlich verhält sich dies laut Keller, wenn Medien auf urheberrechtlich geschützte Inhalte wie etwa Musikvideos auf YouTube oder ähnlichen Portalen verlinken.

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Feb 21

Das Unternehmen DoubleTwist hat eine gleichnamige Software vorgestellt, mit der über iTunes gekaufte Musik auch auf anderen MP3-Playern abgespielt werden kann. iTunes-Songs sind mit dem Apple-eigenen Kopierschutzsystem “Fair Play” versehen.
Da Apple keine Lizenzen des Systems an Drittanbieter vergibt, bleiben die Abspielmöglichkeiten für den Käufer noch auf den iPod beschränkt. Mithilfe des kostenlosen “DoubleTwist Desktop” wird das Apple-DRM-System von den gekauften Musikstücken entfernt, wodurch sie auch auf Handys sowie MP3-Playern anderer Hersteller gehört werden können.
Hinter DoubleTwist steckt der in Hackerkreisen unter dem Namen “DVD Jon” bekannte Jon Lech Johansen. Der Norweger hatte bereits vor einigen Jahren Wege gefunden, den Kopierschutz von Apple zu umgehen. Die damaligen Methoden waren jedoch illegal. Sein nächster Anlauf, wobei er sich mithilfe von Reverse Engeneering sein eigenes DRM-System bastelte, indem er Fair Play zerlegte und mit eigenen Softwarebausteinen wieder zusammensetzte, sorgte ebenfalls für Diskussionen.
Die nun verwendete Technik sei legal, betont das Unternehmen.
Der Clou bei DoubleTwist ist, dass das Programm die Songs im Hintergrund mit erhöhter Geschwindigkeit abspielt. Gleichzeitig werden die Audiosignale von dem Programm wieder aufgezeichnet und als MP3-File abgelegt. Einen ähnlichen Ansatz der Re-Analogisierung haben auch andere Unternehmen, beispielsweise S.A.D. mit “FreeMusic”, umgesetzt. Die Legalität sah man in dem Recht auf eine analoge Kopie begründet. Die Lieder mussten jedoch ganz abgespielt werden, womit die Konvertierung einige Zeit in Anspruch nahm. Mit DoubleTwist wird ein durchschnittliches Album in etwa 20 Minuten von Geräte-Grenzen befreit, heißt es.

Unser Ziel ist es, digitale Medien von jeglichen Beschränkungen zu befreien und einen einfachen Umgang zu ermöglichen, ohne dass sich User über inkompatible Formate Gedanken machen müssen”, sagt Monique Farantzos, Mitbegründer von DoubleTwist. Neben den Audioformaten MP3, AAC, WMA oder WAV kommt das Programm auch mit den Videoformaten MPEG-4, WMV, AVI, MPEG-2 sowie dem bei Handys gebräuchlichen 3gp zurecht. Fotos werden innerhalb der Formate JPG, GIF, PNG und BMP konvertiert.

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Feb 20

Spiegel-Online, eigentlich ein Blatt welches mir nicht so liegt und aus diesem Grund auch von mir nicht gern gelesen wird…brachte gestern einen erstaunlich guten Artikel über den derzeitigen Bildungsstand (oder sollte man lieber Bildungs-Notstand schreiben) in Deutschland.

Generation DOOF

Einfach mal in die Kamera furzen…

Deutschland verblödet, behaupten Stefan Bonner und Anne Weiss. Die Autoren des Buches “Generation Doof” sind Kerners Gäste im ZDF - auf SPIEGEL ONLINE erklären sie, warum eine Gesellschaft nervt, die Beethoven längst vergessen hat und dafür jeden Klingelton kennt.

SPIEGEL ONLINE: Im Fazit Ihres Buches fordern Sie, dass man die Dummen an die Hand nehmen soll, statt sich über sie lustig zu machen. Wann haben Sie das letzte Mal einen Dummen an die Hand genommen?

Stefan Bonner: Ich muss gestehen, dass wir beide uns gegenseitig immer wieder an die Hand nehmen müssen. Neulich haben wir gegrübelt, wo Bad Pyrmont liegt. Ich vermutete es in Brandenburg, Anne tippte auf Österreich. Wir haben dann festgestellt, dass es in Niedersachsen liegt.

SPIEGEL ONLINE: Sie halten sich selbst für Mitglieder der “Generation Doof”. Wie haben Sie es dann geschafft, an Lektorenjobs in einem großen deutschen Publikumsverlag zu kommen?

Anne Weiss: Wir sagen ja nicht, dass Dummheit immer schlimm ist. Jeder hat mal einen Ausfall. Aber man braucht auf jeden Fall ein bisschen Talent, seine gelegentliche Dummheit gut zu kaschieren. Außerdem ist es gut, die Recherchemöglichkeiten zu kennen, also zu wissen, wo man eine fehlende Information schnell findet.

Bonner: Dann ist noch eine gewisse Kritik- und Lernfähigkeit nötig. Denn die Mitglieder der “Generation Doof” haben sich alle durch dasselbe suboptimale Lebens- und Schulsystem gekämpft und wurden auf das richtige Leben nicht ausreichend vorbereitet. Auch wir beide haben viele Federn lassen müssen, viel gelernt und viele Hürden genommen.

Weiss: Zudem sollte man eine gute Realitätseinschätzung haben und wissen, dass man gewisse Dinge einfach nicht kann. Das ist menschlich und völlig normal. Alles andere als normal ist es jedoch, wenn jemand Megastar werden will, der offensichtlich unfähig ist. Wer das nicht selbst merkt, gehört zur “Generation Doof”. Die anderen entscheiden sich am Ende doch gegen eine Superstarkarriere und machen die Banklehre.

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Feb 19

Sachsens Regierung wird dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Aktenaffäre (Sachsen-Sumpf) wie erwartet keine Unterlagen übergeben. Eine entsprechende Mitteilung aus dem Ausschuss bestätigte das Innenministerium am Dienstag auf Anfrage. In einem Brief an das Gremium hatte Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) erneut auf die aus Sicht der Regierung angebliche mangelnde Legitimität des Ausschusses verwiesen und Geheimnisschutz geltend gemacht. Es müsse die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes in Leipzig über die Rechtmäßigkeit des Untersuchungsauftrages abgewartet werden.
Die Opposition hatte der Regierung wieder vorgeworfen, den Ausschuss zu behindern. „Wir befürchten, dass unsere Arbeit auch nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtes boykottiert wird - dann nur mit anderen Argumenten“, sagte die Obfrau der Linksfraktion im Ausschuss, Caren Lay, auf Anfrage. Das Gremium kam auf Betreiben von Linken, FDP und Grünen zustande. Es soll klären, wie weit in den 90er Jahren Polizisten, Staatsanwälte und Politiker in ein Netzwerk der Organisierten Kriminalität im Freistaat verstrickt waren.
Die Anschuldigungen stammen aus umstrittenen Dokumenten des Geheimdienstes.
Ob es sich um eine Korruptionsaffäre handelt, könne erst herausgefunden werden, „wenn uns das Verfassungsgericht geholfen hat, endlich an Akten und Zeugen zu kommen“, hatte der Ausschussvorsitzende Klaus Bartl (Linke) unlängst gesagt.

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Feb 19

Zwei renommierte Berliner Anwälte haben die Bundesregierung und den Bundesnachrichtendienst (BND) wegen Anstiftung zur Ausspähung von Daten und Untreue im Liechtensteiner Steuerbetrügerskandal angezeigt. Dies berichtet die Tageszeitung Die Welt, die zugleich auch ein Interview mit einem der Kläger, dem Strafverteidiger Ferdinand von Schirach, bringt. Es sei in der Geschichte der Bundesrepublik ein wohl einmaliger Vorgang, dass sich die Regierung mit einem Straftäter zusammengetan habe, “um über 1000 eigene Bürger verfolgen zu können”, erläuterte der Jurist sein Einschreiten. Es beständen “sehr gute Aussichten, dass zumindest das Bundesverfassungsgericht sagen wird, dass der Staat nie so handeln darf”.

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Feb 19

Von wegen Informant: Die “Berliner Zeitung” berichtet unter Berufung auf Geheimdienstkreise, dass der BND selbst jahrelang in Liechtenstein Banken ausspähte und dortige Mitarbeiter bestochen hatte, um an vertrauliche Kundendaten zu gelangen. Die Version des ominösen Daten-Anbieters soll erfunden worden sein, um diplomatische Verwicklungen zu vermeiden. Bestätigt sich dies, bekommt wohl nicht nur der BND Probleme, dann steht uns auch eine waschechte Regierungskrise ins Haus.
Laut der Zeitung soll der Bundesnachrichtendienst hohe Geldsummen investiert haben, um leitende Bankmitarbeiter im Fürstentum als Quellen anzuzapfen. Mit Hilfe mindestens einer dieser Quellen sollen demnach auch die Unterlagen über deutsche Kapitalanleger beschafft worden sein. Der Geheimdienst sollte mit stichhaltigen Beweisen den Verdacht belegen, dass Liechtensteiner Geldhäuser doch an Geldwäsche und Steuerhinterziehung beteiligt sind, was das Fürstenhaus abgestritten hatte. Die damalige rot-grüne Bundesregierung soll bereits vor Jahren die Schnüffel- und Bestechungspläne abgesegnet haben.
Liechtensteins Regierungschef Otmar Hasler kommt am Mittwoch nach Berlin, um sich mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auch über die künftige Zusammenarbeit der beiden Länder auszutauschen. Liechtenstein hat zwar für die Aufklärung der Steueraffäre in Deutschland Unterstützung zugesichert, will aber auch für deutsche Anleger weiter als Steuerparadies attraktiv bleiben. Wenn der obige Zeitungsbericht zutrifft, dürfte es dann hinter verschlossenen Türen ordentlich zur Sache gehen.

Mittlerweile ist eine heftige Grundsatzdebatte darüber entbrannt, ob der Bundesnachrichtendienst nach Recht und Gesetz gehandelt hat, als er an der Beschaffung der Daten mitwirkte, die die Steueraffäre aufgedeckt haben. Aufgabe des BND ist es, Erkenntnisse über das Ausland von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung zu gewinnen.
Das bis 2006 gültige Verbrechensbekämpfungsgesetz sah in Art. 12 vor, dass der BND im Rahmen der strategischen Telefonüberwachung auch zur Bekämpfung von Straftaten in den Bereichen Terrorismus, Betäubungsmittel, Geldfälschung und Geldwäsche eingesetzt wird. Diese inzwischen außer Kraft gesetzte Regelung verwischte aber in einigen Punkten das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten. Maßgeblich für die Zuständigkeiten ist jetzt das “Gesetz über den Bundesnachrichtendienst”, (BND-Gesetz - BNDG), das wiederum mit dem Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) korreliert.

Hier gefunden:

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Feb 18

Das Landgericht München I entschied in einem Urteil vom 28. November 2007 (Az. 1HK O 22408/06), dass nicht jede Werbeeinblendung oder Verlinkung zu kommerziellen Veranstaltungen auf einer privaten Homepage ein Handeln “im geschäftlichen Verkehr” begründet. Die Parteien stritten um die Berechtigung zur Nutzung des Zeichens “studi” als Teil der Domain studi.de und als Bezeichnung des auf dieser Domain vom Beklagten betriebenen Webauftritts insgesamt. Die Klägerin ist seit 2006 Inhaberin der Wortmarke “Studi”. Sie ließ dem Beklagten die Nutzung der Domain studi.de per einstweiliger Verfügung untersagen. Der Beklagte nutzte seinen Spitznamen “studi” bereits seit dem Jahr 1998 als Domain. Gegen die einstweilige Verfügung legte der Beklagte Widerspruch ein.
In dem Verfahren ging es insbesondere um die Frage, inwieweit durch die Einblendung von Werbebannern auf einer privaten Website ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegen kann. Wäre dies der Fall gewesen, hätte der Beklagte wohl die Domain freigeben müssen, sofern er keine älteren Markenrechte innehat. Tatsächlich war auf der Website des Beklagten am linken Rand ein Werbebanner von wetter.de, welches wiederum auf die Seite http://rtlhandyfun.rtl.de verlinkte. Der Beklagte erhielt an den durch die Verlinkung erzielten Werbeeinnahmen keinen Anteil. Die Klägerin war der Ansicht, dass durch dieses Banner sowie durch Hinweise auf kommerzielle Veranstaltungen Dritter mit der Domain fremde Geschäftsinteressen gefördert würden und daher ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliege.

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Feb 16

Darauf hat die gebildete Welt gewartet…das Deppen-Blatt “Bild” (wer hier einen Link zu dem Blatt vermutet hat, irrt…wir verlinken nicht auf Schundblätter…) will jetzt gegen Kritiker vorgehen.
Zumindest kann man das heute bei heise.de nachlesen. Folgender Text findet sich dort:

Der Axel-Springer-Verlag, Herausgeber der “Bild”-Zeitung, versucht durchzusetzen, dass die Betreiber des mehrfach ausgezeichneten “Bildblog” künftig keine Beschwerden mehr beim Deutschen Presserat einreichen dürfen. Das berichtet das Nachrichtenmagazin “Der Spiegel” in der kommenden Ausgabe. Der Verlag argumentiert, den Betreibern gehe es dabei nicht darum, Missstände aufzuzeigen. Vielmehr wollten sie aus einer Flut von kommerziell motivierten Beschwerden Stoff für Berichterstattung gewinnen. Nach Angaben des Presserats haben die Blogbetreiber in dreieinhalb Jahren insgesamt zwölf Beschwerden eingereicht. “Bildblog” kritisiert Berichte und dokumentiert Fehler von “Bild” täglich im Internet.

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Feb 15

Das Jahr 2007 war ein hervorragendes Jahr für US-Zeitungs-Webseiten. Wie die Newspaper Association of America (NAA) in einer kürzlich erschienenen Aussendung informiert, wurde im vierten Quartal des vergangenen Jahres ein Allzeitrekord seit dem Beginn der Auswertung des Online-Publikums im Januar 2004 erzielt. So sind im letzten Jahresviertel monatlich durchschnittlich 62,8 Mio. einzelne Nutzer auf Online-Portalen von Zeitungen gewesen. Nach den Zahlen, die Nielsen Online für die NAA erhoben hat, entspricht dies einem Zuwachs von rund neun Prozent im Vergleich zum selben Zeitraum des Vorjahres. Vor allem im Oktober 2007 konnte in diesem Zusammenhang ein neuer Höchstwert erreicht werden: Mehr als 63,2 Mio. Besucher konnten US-Zeitungs-Portale allein in diesem Monat verbuchen, das übertrifft alle bisherigen Monate der Aufzeichnung.
Auf das Gesamtjahr 2007 gerechnet, ist die monatliche Zahl der einzelnen Leser auf Zeitungs-Seiten in den USA im Schnitt um mehr als 3,5 Mio. gestiegen. Das entspricht einem Zuwachs von rund sechs Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Im letzten Quartal sind laut Nielsen-Erhebung 39 Prozent aller aktiven Internetnutzer zu Besuch auf Zeitungs-Webportalen gewesen. Durchschnittlich haben die Leser dabei 44 Minuten auf den Seiten verbracht. Im Vergleich zum selben Zeitraum des Vorjahres entspricht dies einem Anstieg um rund 7,3 Prozent.

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Feb 15

Das Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) veröffentlichte jetzt eine Studie, die belegen soll, das der Medienkonsum von Jugendlichen deren schulische Leistungen schwer beeinträchtigt.
In dieser Studie vergleicht das KFN eigene Forschungsergebnisse mit der PISA-Studie und kommt zu dem Schluss: PISA-Verlierer sind Opfer ihres Medienkonsums . Die eigenen Forschungsergebnisse weisen überraschend deutliche Parallelen zu den Ergebnissen der drei PISA-Studien auf.
In den PISA-Studien wurden im Vergleich bestimmter Schülergruppen erhebliche Leistungsunterschiede festgestellt.
So haben Schüler mit Migrationshintergrund erheblich schwächer abgeschnitten als deutsche Schüler. Entsprechendes gilt im Vergleich von Schülern aus sozial schwachen Familien mit solchen aus der Mittelschicht. Ferner haben Jungen schwächer abgeschnitten als Mädchen und norddeutsche Schüler schlechter als süddeutsche.

Das KFN zieht anhand dieser Daten nun den Schluss, dass diese Unterschiede sich nur durch den unterschiedlichen Medienkonsum innerhalb dieser Gruppen erklären lassen:
Schon als Viertklässler würden die vier PISA-Verlierergruppen in ihren Kinderzimmern über eine erheblich größere Ausstattung mit Fernseher, Spielkonsole und Computer verfügen als ihre jeweilige Gegengruppe.
So besitzen die Jungen zu 38 Prozent eine eigene Spielkonsole, Mädchen dagegen nur zu 16 Prozent. Bei Migrantenkindern im Vergleich zu deutschen Kindern fällt hier der Unterschied mit 44 Prozent zu 22 Prozent ähnlich groß aus. Betrachtet man den Bildungsstand der Familie fällt der Unterschied noch größer aus: 43 Prozent (beide Eltern höchstens Hauptschulabschluss) zu 11 Prozent (mindestens ein Elternteil Akademiker).
Bei Fernsehgeräten zeichnet sich angeblich ein ähnliches Bild ab: Norddeutsche Kinder verfügen zu 42 Prozent über ein eigenes TV-Gerät, süddeutsche nur zu 27 Prozent. 10-Jährige aus Migrantenfamilien liegen mit 52 zu 32 vor den deutschen Kindern. Und auch hier ergibt sich ein größerer Unterschied, wenn nach dem Bildungsniveau der Eltern unterscheiden wird (bildungsfernes Elternhaus: 57 Prozent, bildungsnahe Mittelschicht 16 Prozent).

In Folge dieser Ausstattungsunterschiede bei Mediengeräten würden die PISA-Verlierer schon als 10-Jährige und später als 15-Jährige einen weit höheren und auch inhaltlich problematischeren Medienkonsum aufweisen als ihre bei PISA besser abschneidenden Vergleichsgruppen. Dies sollen zwei vom KFN durchgeführte Querschnittsbefragungen von 5.500 Viertklässlern und 17.000 Neuntklässlern angeblich belegen. Gestützt auf diese Untersuchungen sowie eine seit 2005 laufende Panel-Untersuchung von 1.000 Berliner Kindern und einem Experiment zu den Auswirkungen unterschiedlicher Freizeitbeschäftigungen auf die Konzentrationsleistung kommt das KFN zu dem Schluss: Je mehr Zeit Schülerinnen und Schüler mit Medienkonsum verbringen und je brutaler dessen Inhalte sind, desto schlechter fallen die Schulnoten aus.
Zu der entscheidenden Frage, ob der hohe Medienkonsum nicht auch eine Folge der sozialen Situation sein könnte, machte das KFN in seiner Presseerklärung allerdings keine Angaben.
Das Fazit des KFN lautet: “Und wir sollten ihnen eine klare Botschaft vermitteln: Bildschirmgeräte gehören nicht ins Kinderzimmer.”

Anmerkung des Autors:
So einfach kann die Welt sein und so einfach ist sie auch für Herrn Pfeiffer…
So einfach war die Welt für Herrn Pfeiffer schon einmal, in den Jahren 2000/2001…im Fall Sebnitz…
Zitat aus: Das Farliblog
“Außerdem war er mit seinem Gutachten hauptverantwortlich dafür, dass ein ganzer Ort Jagd auf drei mutmaßlich rechtsradikale Jugendliche machte, die angeblich ein Kind in einem Freibad ertränkt hätten. Pfeiffer bestätigte in seinem Gutachten die Glaubhaftigkeit der Mutter des ertrunkenen Kindes, die diese Behauptung aufgestellt hatte.”

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