Jan 29

Die Vorratsdatenspeicherung stößt nach wie vor auf massive Kritik unter Bürgern,Bürgerrechtlern und unterschiedlichen Verbänden. Während das Bundesverfassungsgericht sich noch mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes beschäftigt, sehen Kritiker die verpflichtende Aufzeichnung von elektronischen Kommunikationsvorgängen weiterhin als Angriff auf die persönliche Freiheit von Bürgern und als Kostenfalle. “Die Bundesregierung verspricht Sicherheit, liefert aber nur sichere Einnahmen für die Überwachungsindustrie”, kritisiert etwa Ricardo Cristof Remmert-Fontes vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

“In einer freien Gesellschaft hat die Überwachung der Reisebewegungen jedes einzelnen ebenso wenig Platz, wie die Überwachung des Telekommunikationsverhaltens”, so Remmert-Fontes mit Blick auf die von EU-Kommissar Frattini mittlerweile auch vorgesehene Speicherung von Flugreisedaten der Bürger.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hatte zum Jahreswechsel die Verfassungsbeschwerde gegen die sechsmonatige Speicherung aller Verbindungsdaten mit initiiert.

Auch der Verband der deutschen Internetwirtschaft hat das Gesetzgebungsverfahren sehr kritisch begleitet. “Die Information, wer wann mit wem telefoniert hat, eine E-Mail geschickt hat oder im Internet war, lasse weitreichende Schlüsse über persönliche Lebensumstände zu”, sagt Oliver Süme, Vorstand Recht und Regulierung des Verbandes. Ihre Nutzung müsse deshalb auf den Zweck der Aufklärung von gravierenden Straftaten und Auskünfte gegenüber Strafverfolgungsbehörden beschränkt bleiben, so die Argumentation des Verbandes. Die ursprüngliche Rechtfertigung für das Anhäufen riesiger Mengen sensibler Daten über die Kommunikationsverbindungen aller Bürgerinnen und Bürger war die Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität. Genutzt werden dürfen sie nun aber zusätzlich zur Gefahrenabwehr, durch Nachrichtendienste, und zur Aufklärung auch minder schwerer Straftaten (Tauschbörsen etc.).

Eco-Vorstandsvorsitzender Michael Rotert weist darüber hinaus auch auf die Kostengesichtspunkte für Behörden und Unternehmen hin: “Aus technischer Sicht kann man die Forderungen der Politiker an die Serviceprovider nur als Hirngespinste abtun, vor allem weil die Politiker glauben, dass man mit dieser kostenlosen Unterstützung durch die Serviceprovider Geld sparen kann. Das Gegenteil wird der Fall sein. Die meisten Behörden sind weder personell noch technisch ausgestattet, die sich jährlich verdoppelnden Datenströme ermittlungstechnisch zu analysieren”, so Rotert.

Die Vorratsdatenspeicherung verpflichtet ab 2009 auch alle Internet Service Provider, Daten der Nutzer für sechs Monate zu speichern. “Welcher Beamte kann 15.000 Mail-Adressen und 500.000 An- und Abmeldungen analysieren, denn so viele fallen allein beim Dienst E-Mail bei drei Monaten Überwachung an einem einzigen Account an. Und 95 Prozent davon sind Spam. Die Mehrbelastung bei den Providern sollen letztendlich die Endverbraucher tragen”, prognostiziert Rotert. Die Lobby der Rechteinhaber, so bemängelte der Eco-Verband, möchte dabei erreichen, dass sie ohne richterliche Kontrolle einen direkten Auskunftsanspruch bekommt. Würden die Beschränkung der Verwendung der Daten und der Richtervorbehalt aufgehoben, hätten Private sogar einen leichteren Zugriff auf die Vorratsdaten als staatliche Stellen.

“Die Vorratsdatenspeicherung sorgt bei vielen Unternehmen für Missmut, erzeugt Kosten und Aufwand”, bestätigt Omar Khorshed, Vorstandschef der Düsseldorfer acoreus AG , ein Outsourcing-Dienstleister für Kundenmanagement, Abrechnung und Zahlungsverkehr . Mit dem Paradigmenwechsel im Datenschutz, weg vom bisher geltenden Verbot anlass- und verdachtsunabhängiger Datenspeicherung, wird jeder Nutzer in Deutschland unter Generalverdacht gestellt. Er erwartet außerdem, dass “die Verbände der Musik- und Filmwirtschaft, die die Daten zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nutzen wollen, die Ermittlungsbehörden mit Anzeigen lahm legen und die Fahndung nach Terroristen erschweren.”

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Jan 29

“Flächendeckende Überwachung auch in Deutschland bald möglich”
Britische Behörden haben im Jahr 2007 durchschnittlich 1.000 Lauschaktionen pro Tag durchgeführt. Dies geht aus einem Bericht hervor, den der Beauftragte der Regierung zur Kontrolle der Kommunikationsüberwachung in Großbritannien, Sir Paul Kennedy, kürzlich der Öffentlichkeit vorgelegt hat. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr fast einer Verdoppelung der registrierten Überwachungsfälle. Dem veröffentlichten Bericht zufolge wurden in Großbritannien von April bis Dezember 2007 insgesamt 253.557 Anträge zum Abhören von privater Kommunikation gestellt. Neben anderen Antragstellern waren es alleine 122 lokale Behörden, die in 1.600 Fällen abhören wollten. In 1.088 der Fälle haben öffentliche Körperschaften Fehler bei den Abhöraktionen gemacht. So sind beispielsweise aufgrund von falschen Angaben des Öfteren auch völlig unschuldige Menschen belauscht worden.
Ein spezieller Zusatz zum Abhörgesetz “Regulation of Investigatory Powers Act 2000″ ermöglicht es insgesamt 653 Ministerien, Behörden und Institutionen ohne vorherigen richterlichen Beschluss abzuhören. Die Genehmigungen werden dabei entweder von höheren Beamten in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen erteilt, oder im Fall von Geheimdienst- und Polizeiaktionen von den zuständigen Ministerien und Polizeichefs. Eine Verwendung der durch Lauschangriffe gewonnenen Informationen vor Gericht ist allerdings nicht zulässig.

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Jan 29

Usenet-Zugangsanbieter können aufatmen: In einem viel beachteten Berufungsverfahren, in dem die Urteilsbegründung jetzt vorliegt, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, dass sie nicht für Postings haften, in denen urheberrechtsverletzende Inhalte stecken (Az: I-20 U 95/07). Usenet-Provider sind demnach nicht mit Hostern gleichzusetzen, sondern mit Cache-Providern gemäß Paragraf 9 des Telemediengesetzes (TMG). Und diesen sei eine ständige Überprüfung der zwischengespeicherten Inhalte nicht zumutbar.
Deshalb kann von ihnen nicht verlangt werden, die Verbreitung von bestimmten Postings dauerhaft zu verhindern. Im konkreten Fall ließ der Rechteinhaber EMI Music Germany dem Usenet-Provider Elbracht per einstweiliger Verfügung verbieten, bei der Verbreitung eines geschützten Songs als so genannter Störer mitzuwirken. Die Verfügung wurde zunächst vom Landgericht Düsseldorf bestätigt, jetzt aber vom OLG in zweiter Instanz aufgehoben.
Mit ihrer Entscheidung zugunsten der Rechteinhaber habe die Vorinstanz “die Störerhaftung über Gebühr auf Dritte erstreckt”. Das Usenet sei “zu komplex und für einen Usenet-Anbieter zu schnellebig und vielschichtig”, um eine Prüfung aller Beiträge verlangen zu können. “Es würde für den Usenet-Provider enorme Haftungsrisiken mit sich bringen, wenn er erst im Vollstreckungsverfahren in jedem Einzelfall vortragen und beweisen müsste, er habe die mehr als 160.000 verschiedenen Newsgroups und den aktuellen Datenstrom von mehreren hundert Terabyte nicht hinreichend filtern können”, erklärten die Düsseldorfer OLG-Richter in ihrer schriftlichen Begründung.

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