Jan 23
Lohnkosten und veraltete Anlagen für das Aus des Bochumer Werks mitverantwortlich…
Olli-Pekka Kallasvuo, Präsident und Chief Executive Officer von Nokia, verteidigt die Schließung des Bochumer Betriebes: Nokia produzierte in Bochum nur sechs Prozent seiner Handys, wende dafür aber mehr als 23 Prozent der gesamten direkten Lohnkosten in den Fabriken auf.
Vorwürfe, die an die Subventionen geknüpften Auflagen seien nicht eingehalten worden, weist der Manager zurück. Er stellte unmißverständlich klar, dass Nokia seit 1994 rund 600 Millionen Euro in Bochum investiert habe.
Kallasvuo bekräftigte, auch nach dem Gespräch mit Politikern und Vertretern der IG Metall gebe es keine Alternativen zu einer Schließung des Bochumer Handywerks. Ziel sei es nach wie vor, das Werk bis Mitte des Jahres zu schließen. Neben den hohen Lohnkosten nannte Kallasvuo auch die veränderte Nachfrage als Grund für die Abwanderung nach Rumänien: Heute müssten mehr Modelle und Varianten gleichzeitig produziert werden, wodurch der Arbeitskostenanteil steigt. Außerdem seien die Maschinen in Bochum mittlerweile zu alt, und der Versuch, die wichtigen Zulieferer nach Bochum zu holen, sei gescheitert. Für Nokia sei es aber wichtig, diese Betriebe in der Nähe zu haben.
Jan 23
Ein Internet-Provider ist grundsätzlich nicht verantwortlich für den Inhalt von Web-Seiten, zu denen er seinen Kunden Zugang vermittelt. Das geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des Frankfurter Oberlandesgerichts hervor (Az: 6 W 10/08).
Ein Anbieter von zulässigen pornografischen Leistungen hatte versucht, einen großen Provider (ARCOR) über eine einstweilige Verfügung zu verpflichten, für dessen Kunden die Webseiten google.de und google.com zu sperren. Er begründete dies damit, dass diese Suchmaschine ungehindert Seiten mit anderen pornografischen Inhalten aufgerufen werden können. Darin sah der Anbieter für sich eine Wettbewerbsbehinderung.
Das Landgericht hatte die einstweilige Verfügung zurückgewiesen, eine Entscheidung, die das Oberlandesgericht bestätigte. Der Provider sei als bloßer Vermittler von Internetseiten nicht für Wettbewerbsverstöße verantwortlich, die auf den Seiten der Suchmaschine begangen würden. Außerdem könne der Provider die Forderung des Anbieters nur erfüllen, wenn er die Seiten der Suchmaschinen vollständig für alle seine Kunden sperre. Dies sei aber nicht zumutbar, da Google aus der Sicht der Internet-Nutzer unverzichtbar sei. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Jan 23
Eingeschränktes Recht auf Gegendarstellungen…
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass bei Tatsachenbehauptungen in Presseberichten das Recht auf Gegendarstellung nur unter sehr eng gefassten Voraussetzungen besteht. Mehrdeutige Tatsachenbehauptungen berechtigen den Betroffenen hingegen grundsätzlich nicht dazu, eine Gegendarstellung durchzusetzen. Das ist dem Beschluss (1 BvR 967/05 vom 19. Dezember 2007) zufolge nur dann möglich, wenn sich durch die Berichterstattung eine Aussage “als unabweisbare Schlussfolgerung aufdrängen muss”.
Verhandelt wurde ein Fall aus dem Jahre 2004. Das Nachrichtenmagazin “Der Spiegel” veröffentlichte einen Artikel über die zivilgerichtliche Verurteilung einer Privatperson zur Rückzahlung von Entschädigungszahlungen in Millionenhöhe, die für angeblich im Zweiten Weltkrieg verloren gegangenes Aktienvermögen geleistet worden waren.
1 BvR 967/05 vom 19. Dezember 2007
Jan 23
Die bayrische Staatsregierung und die CSU verweigern im Landtag hartnäckig die Auskunft über Lauschangriffe und Online-Durchsuchungen in Bayern. Die CSU lehnte im Innenausschuss des Landtags die Forderung der Grünen nach einem Bericht der Staatsregierung zu Spähmaßnahmen erneut ab. Als Grund nannte die Regierungsfraktion die Vertraulichkeit der Informationen. Die Auskünfte sollen nur dem Parlamentarischen Kontrollgremium und anderen geheim tagenden Institutionen vorgelegt werden. Die Grünen-Abgeordnete Christine Stahl warf der CSU vor, mit ihrer Politik den Rechtsstaat weiter auszuhöhlen.
Die Grünen wollten von der Staatsregierung wissen, aus welchen Gründen wie viele Bürger in Bayern seit 2003 abgehört wurden. Außerdem verlangt die Opposition Auskunft, welche Technik eingesetzt wird, um Telefongespräche und Internet-Verbindungen anzuzapfen sowie Gespräche in Wohnungen zu belauschen.
Die Grünen-Abgeordnete Stahl kritisierte insbesondere den Vorstoß von Innenminister Joachim Herrmann (CSU), dem Verfassungsschutz das Eindringen in private Computer über das Internet zu erlauben. “Wann ist bei Ihnen eigentlich das Ende der Fahnenstange erreicht”, fragte Stahl. “Ihnen ist nur wichtig, dass der Staat Zugriff auf alles und jeden hat.”
Auch die SPD bezeichnete die Weigerung der CSU als unverständlich: “Es gibt überhaupt keinen Grund, warum die Staatsregierung erneut nicht berichtet”, sagte der Münchner Abgeordnete Florian Ritter.
Jan 23
Verfassungsschutz-Experten von Bund und Ländern beraten heute über erweiterte technische Möglichkeiten für die Behörden bei der sog. Terrorismus-Bekämpfung. Zur Diskussion stehen laut einem Arbeitspapier, das dem Südwestrundfunk (SWR) nach eigenen Angaben vorliegt, eine gesetzliche Ausweispflicht für die Nutzer von Internetcafés, Handy-Ortungen in Echtzeit, verdeckte Durchsuchung von Wohnungen und Erleichterungen beim Umgang mit Geheim-Dokumenten.
“Wünschenswert wäre eine gesetzliche Regelung analog der italienischen Vorgehensweise – also der Fertigung einer Kopie des Personalausweises in Verbund mit einer eindeutigen Benutzer-ID für die Dauer des Callshopbesuches”, zitiert der SWR aus dem Papier. Zur Handy-Ortung heißt es demnach dort: “Sinnvoll wäre die Möglichkeit, die Standortdaten von Telekommunikationsgeräten und Funkzellenabfragen beim Provider in Echtzeit abfragen zu können, um kurzfristig operative Maßnahmen einleiten zu können.”
Grundlage der Beratungen über die Forderungen an die Innenministerkonferenz, neuen Befugnissen für die Geheimdienste zu erhalten, sei eine interne Analyse der Ermittlungen gegen die so genannte Sauerlandgruppe im vergangenen Jahr, die im September 2007 zur Festnahme dreier Terrorverdächtiger in Nordrhein-Westfalen geführt haben. In dem Arbeitspapier des Verfassungsschutzverbundes heißt es demnach, die Terrorverdächtigen seien nur mit Hilfe ausländischer Geheimdienste entdeckt worden. Zudem habe es zahlreiche rechtliche und technische Hemmnisse bei den Ermittlungen gegeben.
Das Papier ist aber nicht unumstritten, berichtet der SWR. Länder wie Hessen, Hamburg und Bremen hielten einen direkten Zugriff des Verfassungsschutzes auf das polizeiliche Informationssystem INPOL oder die verdeckte Durchsuchung von Wohnungen für nicht erforderlich. Auch Rheinland-Pfalz habe rechtliche Bedenken.
Jan 23
Wie Symantec berichtet, gibt es erste Angriffe auf DSL-Router.
Angreifer konnten darüber die DNS-Server-Einstellungen verändern, um so Anfragen zu bestimmten Webseiten auf eigene Server umzuleiten. Damit können beispielsweise Zugangsdaten zu einer Bankenseite abgegriffen werden.
Angreifer verschickten eine manipulierte HTML-E-Mail, die als Grußkarte getarnt war. Durch eine simple GET-Abfrage erlangten die Angreifer Zugriff auf den DSL-Router.
Wenn das Opfer das Standardkennwort des DSL-Routers nicht geändert hat, haben die Angreifer leichtes Spiel und können die DNS-Server-Einstellungen verändern, um Anfragen auf div.Webseiten umzuleiten. In diesem Fall können dann z.B. Zugriffe auf Banken-Webseites abgefangen werden, so dass die Angreifer an die Anmeldeinformationen für das Bankkonto gelangen.
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