Die IS Internet Service AG (vormals Xentria) mit Sitz in der Schweiz darf österreichische Websurfer nicht mehr mit dem Anschein ködern, dass die von ihr online angebotenen Dienste kostenlos seien. Außerdem muss sie ihren Kunden ein dreimonatiges Rücktrittsrecht gewähren. Das besagt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Wien (Aktenzeichen 3 R 131/07t). Die in zweiter Instanz ergangene Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig; das betroffene Unternehmen kann noch Rechtsmittel dagegen einlegen.
Der Web-Anbieter lockt auf verschiedenen Websites mit .de-, .at-, .ch- und .com-Domains unter anderem mit SMS-Diensten, Gewinnspielen und Lebenserwartungs-Berechnungen. Das Verfahren gegen ihn hatte die österreichische Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte (AK) angestrengt. Diese gesetzlich verankerte Institution, die in Österreich verschiedene Interessen der rund 3,2 Mio. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber Wirtschaft und Staat wahrnimmt, hat in Deutschland keine direkte Entsprechung. Neben Fragen von Beschäftigung, Weiterbildung, Qualifizierung und Wiedereingliederung von Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt kümmern sich die föderal organisierten Kammern um arbeits- und sozialrechtliche Themen sowie nicht zuletzt um den Verbraucherschutz – und in diesem Zusammenhang erfolgte auch der Vorstoß gegen den schweizerischen Web-Nepper.
Dessen Websites sind dem Wiener Gericht zufolge “derart gestaltet, dass im oberen Abschnitt jeder Seite in großen auffallenden Lettern Gratis-SMS und Gewinnspiele beziehungsweise … ein Lebensprognose-Test beworben werden”. Darunter folge ein Anmeldeformular mit großem Anmeldebutton. Was sich noch weiter unten befindet, sei je nach Browser- und Bildschirmeinstellung gar nicht oder nur teilweise sichtbar: “Erst durch Herunterscrollen der Seite” trete Kleingedrucktes in Erscheinung, in dessen unterem Teil ein Hinweis auf den Preis stehe.


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