Jan 31

Die Schriftstellerin Juli Zeh hat wegen der biometrischen Erfassung von Fingerabdrücken für den ePass der zweiten Generation das Bundesverfassungsgericht angerufen. Für die politisch ambitionierte Autorin, die sich mit Romanen wie “Adler und Engel”, “Spieltrieb” oder zuletzt “Schilf” einen Namen gemacht hat, ist es laut einem Bericht der Wochenzeitung Die Zeit schlicht eine “entwürdigende Vorstellung”, ihre Fingerabdrücke bei der Beantragung eines biometrischen Reisepasses wie eine Kriminelle abgeben zu müssen. Zudem eröffne der kontaktlos auslesbare Chip auf dem Dokument sowie die Gewöhnung an die Abgabe der höchstpersönlichen Merkmale zahlreiche Missbrauchmöglichkeiten.
Die Verfassungsbeschwerde hat die Juristin gemeinsam mit dem Leipziger Rechtsanwalt Frank Selbmann Anfang der Woche eingereicht. In ihrer Klageschrift (PDF-Datei) betonen sie, dass die obligatorische Erfassung von Fingerbadrücken in Reisepässen ein “grundsätzliches Problem in einer freiheitlichen Gesellschaft darstellt”. Es handele sich dabei um einen Teil eines rasant fortschreitenden Prozesses, im Zuge dessen “hart erkämpfte Freiheitsrechte zugunsten eines zweifelhaften Begriffs von ‘Sicherheit’ leichthändig aufgegeben werden”. Das Verhalten der politischen Entscheidungsträger lasse vermuten, dass diese Entwicklung noch lange nicht abgeschlossen sei. Durch “hysterische politische und mediale Reaktion auf den so genannten islamistischen Terrorismus” sähen sich die staatlichen Institutionen zu einem sich beschleunigenden Aktionismus veranlasst, der die demokratische Grundordnung auf vielen Ebenen gefährde.
“Gerade in einer Zeit, in welcher das Tempo des technischen Fortschritts politische Entwicklungen zu überflügeln scheint, ist es umso wichtiger, am verfassungsmäßigen Standard unserer Grundrechte festzuhalten”, schreiben die Beschwerdeführer weiter. Eine Aushöhlung der Grundlagen der demokratischen Ordnung dürfe nicht gedankenlos in Kauf genommen werden. Einen Schutz vor potenziellen Terroristen, die strafrechtlich noch nie in Erscheinung getreten sind, böten in Reisepässen gespeicherte Fingerabdrücke nicht. Dies gelte umso mehr, als zuvor gegen die Fälschungs- und Identifizierungssicherheit der alten Reisepässe keine Bedenken bestanden hätten und somit aus technischer Sicht gar kein Handlungsbedarf gegeben gewesen wäre.

Die Beschwerde richtet sich auch gegen das Zustandekommen der Brüsseler Vorgaben für die Änderung des Passgesetzes unter der Federführung von Bundesinnenminister Otto Schily. Dabei waren kritische Eingaben des EU-Parlaments nicht zuletzt durch verfahrenstechnische Manöver des EU-Rates umgangen worden. Dabei unterstellen Zeh und Selbmann Schily auch geschäftliche Interesse. Der SPD-Politiker war von 2006 an pikanterweise im Aufsichtsrat der Biometrie-Firma Byometric Systems. Es bestehe die Besorgnis, dass der Ex-Minister befangen gewesen sei, heißt es in dem 32-seitigen Papier für die Karlsruher Richter. Es sei nicht auszuschließen, dass er sich bei dem Vorantreiben des Überwachungsvorhabens in Brüssel “von einem eigenen wirtschaftlichen Interesse” habe leiten lassen.

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Jan 31

“Die Ablage erfolgt im World Wide Web. Das ist doch die Begründung dafür, dass wir eine Online-Durchsuchung dringend brauchen. Wo sich der Laptop befindet, ist unerheblich.”

Die traditionelle “Elefantenkonferenz” der deutschen Innenminister auf dem europäischen Polizeikongress beschäftigte sich hauptsächlich mit der Altersstruktur der deutschen Polizei. IT-Themen wie die Online-Durchsuchung und die Fußfessel wurden nur am Rande erwähnt. Genüsslich fielen aber die Innenminister Buttolo (Sachsen, CDU), Herrmann (Bayern, CSU), Körting (Berlin, SPD), Nagel (Hamburg, parteilos), Schünemann (Niedersachsen, CDU) und Wolf (Nordrhein-Westfalen, FDP) gemeinsam über den ADAC her. Dieser hatte tags zuvor ein in Auftrag gegebenes Gutachten veröffentlicht, das die automatische Kennzeichenerfassung für grundgesetzwidrig hält.
Die Entrüstung der deutschen Innenminister aller Couleur kannte auf dem europäischen Polizeikongress keine Grenzen. Der Hamburger Udo Nagel rätselte, was denn da den ADAC reiten würde. Zu den automatischen Lesegeräten für KFZ-Kennzeichen erklärte er: “Tatsache ist: Wir speichern keine Daten, denn das ist nur ein technischer Datenabgleich. Wenn kein Treffer da ist, wird das KFZ-Kennzeichen gelöscht.” Noch dramatischer gab sich der Niedersachse Uwe Schünemann: “Wer hier von Datensammelwut redet, handelt infam. Wenn wir noch nicht einmal das dürfen, dann wird es mit dem Technikeinsatz bei der Polizei ganz, ganz schwierig.” Berlins Erhart Körting behauptete, dass eine verfassungsrechtliche Wertung das Thema verfehle: “Der Einsatz [von KFZ-Kennzeichenscannern] ist minimal invasiv.” Und der Bayer Joachim Herrmann sprach dem ADAC ab, wirklich für Millionen deutsche Autofahrer zu sprechen und erklärte: “Der ADAC sitzt auf dem völlig falschen Dampfer.” Keiner der Diskutanten ging im Detail auf das Gutachten des Kasseler Juristen Alexander Rossnagel ein, der die unklaren Landesgesetze bemängelt hatte, die stellenweise das Speichern von “Nicht-Treffer-Daten” zur “Nutzung für allgemeine Polizeiaufgaben” erlauben.

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Jan 30

Laut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sind die Abrufe von Bankkonten der Bundesbürger für die Steuerfahndung und die Strafverfolgung im vergangenen Jahr um 15 Prozent im Vergleich zu 2006 nach oben geklettert. In insgesamt 93.560 Fällen sollen Behörden die Kontostammdaten abgefragt haben, berichtet die Tageszeitung Die Welt. Laut Branchenexperten stehen hinter dieser Zahl insgesamt rund 200 Millionen Zugriffe auf Datenbanken der Kreditinstitute, da jede Einzelabfrage etwa anhand eines Namen und der Adresse eines Verdächtigen eine Art Rasterfahndung in den Systemen auslösen und virtuell alle rund 2000 Banken hierzulande nach passenden Kontoverbindungen suchen müssten.
Sehr häufig nahmen dem Bericht zufolge Staatsanwaltschaften Einblick in die Geldgeschäfte. Sie sollen in 18.002 Fällen Kontendaten abgerufen haben. Das sei ein Anstieg um etwa 40 Prozent. Insgesamt sollen sich aber wie im Vorjahr die Polizeibehörden am stärksten über Kontenbewegungen informiert haben. Sie steigerten ihre Abfragen um 13 Prozent auf 54.111. Auch die Finanzbehörden legte bei der Verfolgung von Steuerhinterziehungen um gut zehn Prozent zu und rief die Stammdaten in 13.061 Fällen ab.

In der Wirtschaft häufen sich derweil die Beschwerden über Ausmaß und Kosten der Abfragen. Was der Gesetzgeber seit April 2005 genehmigt hat, entspricht nach Ansicht von Walter Weinkauf, dem Präsident des Genossenschaftsverbands Frankfurt, nicht nur der “faktischen Abschaffung des Bankgeheimnisses”. Er spricht auch von einem “Konjunkturprogramm für das Kleinwalsertal”, da im benachbarten Österreich Kontodaten nicht an andere EU-Länder weitergegeben werden. Die Banken hierzulande würden “zum unbezahlten Dienstleister für den Staat gemacht”, kritisiert Weinkauf weiter. Am Ende habe der Kunde dafür die Rechnung zu zahlen. In der Branche schätzt man, dass allein der Aufbau der nötigen Systeme zum automatischen und heimlichen Zugriff rund 300 Millionen Euro erfordert haben. Der Aufwand für den laufenden Betrieb ist noch nicht einberechnet.

Besonders besorgt zeigt sich Weinkauf, da die Kapazitäten bis März anfangs 2000 auf bis zu 10.000 Kontenabfragen pro Tag ausgebaut werden soll. Der Genossenschaftschef plädiert stattdessen ein transparentes Steuerrecht: “Die volkswirtschaftlich interessanteste Vermeidung von Steuerhinterziehung ist die Steuervereinfachung, nicht die sehr teure Totalüberwachung.”

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Jan 30

Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Aktenaffäre in Sachsen, Klaus Bartl (Die Linke), hat in einem Interview eine vorschnelle Bewertung der Situation eingeräumt. “Vor Emotionalität und vorschnellen Bewertungen ist ein Politiker nicht gefeilt. Auch ich bin im Mai, Juni 2007 von der Wucht der Vorwürfe voll erwischt worden”, sagte Bartl.
Es könne sein, dass er sich zu spät bewusst gemacht habe, dass der Verfassungsschutz andere Befugnisse habe, als dies bei der Staatssicherheit in der DDR der Fall gewesen sei, erklärte er weiter.
Bartl hatte er immer öffentlich die Version vertreten, dass Sachsens Polizei, Justiz und Politik von einem kriminellen Netzwerk unterwandert sind. Dem neuen sächsischen Generalstaatsanwalt, Klaus Fleischmann, bescheinigte er jedoch eine neue Qualität in der Aufklärung der Vorwürfe. Trotzdem hofft er, dass der Untersuchungs- Ausschuss, dessen Rechtmäßigkeit noch vom Verfassungsgerichtshof entschieden werden muss, bald mit der Sacharbeit beginnen könne.
“Wenn uns dann alle Erkenntnisse vorliegen, wäre ich der Letzte, der sich scheut, der Bevölkerung zu sagen: Wir haben uns geirrt, es war in der Tat nur eine Aktenaffäre im Verfassungsschutzamt”, sagte Bartl.

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Jan 29

Die Vorratsdatenspeicherung stößt nach wie vor auf massive Kritik unter Bürgern,Bürgerrechtlern und unterschiedlichen Verbänden. Während das Bundesverfassungsgericht sich noch mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes beschäftigt, sehen Kritiker die verpflichtende Aufzeichnung von elektronischen Kommunikationsvorgängen weiterhin als Angriff auf die persönliche Freiheit von Bürgern und als Kostenfalle. “Die Bundesregierung verspricht Sicherheit, liefert aber nur sichere Einnahmen für die Überwachungsindustrie”, kritisiert etwa Ricardo Cristof Remmert-Fontes vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

“In einer freien Gesellschaft hat die Überwachung der Reisebewegungen jedes einzelnen ebenso wenig Platz, wie die Überwachung des Telekommunikationsverhaltens”, so Remmert-Fontes mit Blick auf die von EU-Kommissar Frattini mittlerweile auch vorgesehene Speicherung von Flugreisedaten der Bürger.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hatte zum Jahreswechsel die Verfassungsbeschwerde gegen die sechsmonatige Speicherung aller Verbindungsdaten mit initiiert.

Auch der Verband der deutschen Internetwirtschaft hat das Gesetzgebungsverfahren sehr kritisch begleitet. “Die Information, wer wann mit wem telefoniert hat, eine E-Mail geschickt hat oder im Internet war, lasse weitreichende Schlüsse über persönliche Lebensumstände zu”, sagt Oliver Süme, Vorstand Recht und Regulierung des Verbandes. Ihre Nutzung müsse deshalb auf den Zweck der Aufklärung von gravierenden Straftaten und Auskünfte gegenüber Strafverfolgungsbehörden beschränkt bleiben, so die Argumentation des Verbandes. Die ursprüngliche Rechtfertigung für das Anhäufen riesiger Mengen sensibler Daten über die Kommunikationsverbindungen aller Bürgerinnen und Bürger war die Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität. Genutzt werden dürfen sie nun aber zusätzlich zur Gefahrenabwehr, durch Nachrichtendienste, und zur Aufklärung auch minder schwerer Straftaten (Tauschbörsen etc.).

Eco-Vorstandsvorsitzender Michael Rotert weist darüber hinaus auch auf die Kostengesichtspunkte für Behörden und Unternehmen hin: “Aus technischer Sicht kann man die Forderungen der Politiker an die Serviceprovider nur als Hirngespinste abtun, vor allem weil die Politiker glauben, dass man mit dieser kostenlosen Unterstützung durch die Serviceprovider Geld sparen kann. Das Gegenteil wird der Fall sein. Die meisten Behörden sind weder personell noch technisch ausgestattet, die sich jährlich verdoppelnden Datenströme ermittlungstechnisch zu analysieren”, so Rotert.

Die Vorratsdatenspeicherung verpflichtet ab 2009 auch alle Internet Service Provider, Daten der Nutzer für sechs Monate zu speichern. “Welcher Beamte kann 15.000 Mail-Adressen und 500.000 An- und Abmeldungen analysieren, denn so viele fallen allein beim Dienst E-Mail bei drei Monaten Überwachung an einem einzigen Account an. Und 95 Prozent davon sind Spam. Die Mehrbelastung bei den Providern sollen letztendlich die Endverbraucher tragen”, prognostiziert Rotert. Die Lobby der Rechteinhaber, so bemängelte der Eco-Verband, möchte dabei erreichen, dass sie ohne richterliche Kontrolle einen direkten Auskunftsanspruch bekommt. Würden die Beschränkung der Verwendung der Daten und der Richtervorbehalt aufgehoben, hätten Private sogar einen leichteren Zugriff auf die Vorratsdaten als staatliche Stellen.

“Die Vorratsdatenspeicherung sorgt bei vielen Unternehmen für Missmut, erzeugt Kosten und Aufwand”, bestätigt Omar Khorshed, Vorstandschef der Düsseldorfer acoreus AG , ein Outsourcing-Dienstleister für Kundenmanagement, Abrechnung und Zahlungsverkehr . Mit dem Paradigmenwechsel im Datenschutz, weg vom bisher geltenden Verbot anlass- und verdachtsunabhängiger Datenspeicherung, wird jeder Nutzer in Deutschland unter Generalverdacht gestellt. Er erwartet außerdem, dass “die Verbände der Musik- und Filmwirtschaft, die die Daten zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nutzen wollen, die Ermittlungsbehörden mit Anzeigen lahm legen und die Fahndung nach Terroristen erschweren.”

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Jan 29

“Flächendeckende Überwachung auch in Deutschland bald möglich”
Britische Behörden haben im Jahr 2007 durchschnittlich 1.000 Lauschaktionen pro Tag durchgeführt. Dies geht aus einem Bericht hervor, den der Beauftragte der Regierung zur Kontrolle der Kommunikationsüberwachung in Großbritannien, Sir Paul Kennedy, kürzlich der Öffentlichkeit vorgelegt hat. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr fast einer Verdoppelung der registrierten Überwachungsfälle. Dem veröffentlichten Bericht zufolge wurden in Großbritannien von April bis Dezember 2007 insgesamt 253.557 Anträge zum Abhören von privater Kommunikation gestellt. Neben anderen Antragstellern waren es alleine 122 lokale Behörden, die in 1.600 Fällen abhören wollten. In 1.088 der Fälle haben öffentliche Körperschaften Fehler bei den Abhöraktionen gemacht. So sind beispielsweise aufgrund von falschen Angaben des Öfteren auch völlig unschuldige Menschen belauscht worden.
Ein spezieller Zusatz zum Abhörgesetz “Regulation of Investigatory Powers Act 2000″ ermöglicht es insgesamt 653 Ministerien, Behörden und Institutionen ohne vorherigen richterlichen Beschluss abzuhören. Die Genehmigungen werden dabei entweder von höheren Beamten in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen erteilt, oder im Fall von Geheimdienst- und Polizeiaktionen von den zuständigen Ministerien und Polizeichefs. Eine Verwendung der durch Lauschangriffe gewonnenen Informationen vor Gericht ist allerdings nicht zulässig.

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Jan 29

Usenet-Zugangsanbieter können aufatmen: In einem viel beachteten Berufungsverfahren, in dem die Urteilsbegründung jetzt vorliegt, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, dass sie nicht für Postings haften, in denen urheberrechtsverletzende Inhalte stecken (Az: I-20 U 95/07). Usenet-Provider sind demnach nicht mit Hostern gleichzusetzen, sondern mit Cache-Providern gemäß Paragraf 9 des Telemediengesetzes (TMG). Und diesen sei eine ständige Überprüfung der zwischengespeicherten Inhalte nicht zumutbar.
Deshalb kann von ihnen nicht verlangt werden, die Verbreitung von bestimmten Postings dauerhaft zu verhindern. Im konkreten Fall ließ der Rechteinhaber EMI Music Germany dem Usenet-Provider Elbracht per einstweiliger Verfügung verbieten, bei der Verbreitung eines geschützten Songs als so genannter Störer mitzuwirken. Die Verfügung wurde zunächst vom Landgericht Düsseldorf bestätigt, jetzt aber vom OLG in zweiter Instanz aufgehoben.
Mit ihrer Entscheidung zugunsten der Rechteinhaber habe die Vorinstanz “die Störerhaftung über Gebühr auf Dritte erstreckt”. Das Usenet sei “zu komplex und für einen Usenet-Anbieter zu schnellebig und vielschichtig”, um eine Prüfung aller Beiträge verlangen zu können. “Es würde für den Usenet-Provider enorme Haftungsrisiken mit sich bringen, wenn er erst im Vollstreckungsverfahren in jedem Einzelfall vortragen und beweisen müsste, er habe die mehr als 160.000 verschiedenen Newsgroups und den aktuellen Datenstrom von mehreren hundert Terabyte nicht hinreichend filtern können”, erklärten die Düsseldorfer OLG-Richter in ihrer schriftlichen Begründung.

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Jan 28

Schwerwiegende Wahlcomputer-Probleme bei der Hessenwahl - Wahleinsprüche und Nachwahlen erwartet…
Neben massiver Behinderung der Wahlbeobachtung in mehreren Gemeinden kam es zu einer Reihe von Vorfällen, welche die Behauptungen des hessischen Innenministeriums über die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Wahlcomputer klar widerlegen. In mindestens einer Gemeinde wurden die Computer über Nacht in den Privatwohnungen von Parteimitgliedern gelagert. Dies sei “gängige Praxis”, bestätigten Mitarbeiter des Ordnungsamtes den Wahlbeobachtern. Alle neun Wahlcomputer der Gemeinde Niedernhausen seien privat gelagert worden.

“Die Lagerung der Wahlcomputer über Nacht zu Hause bei Lokalpolitikern ist das Albtraum-Szenario für eine Innentäter-Manipulation, auch nach der Logik des hessischen Innenministeriums. So etwas haben selbst wir uns nicht vorstellen können”, sagte der Sprecher des Chaos Computer Club (CCC), Dirk Engling.

In zwei Wahllokalen waren Wahlbeobachter des CCC für längere Zeit alleine mit den bereits angelieferten Wahlcomputern, bevor der Wahlvorstand eintraf. Manipulationen hätten problemlos vorgenommen werden können.

In mindestens einem Wahllokal versagte die NEDAP-Technik: Ein Wahlcomputer in Viernheim zeigte nach Inbetriebnahme um kurz vor 8 Uhr nur eine Fehlermeldung an. Eine normale Wahl war somit unmöglich. Erst nach einer Stunde war ein Ersatzcomputer im Wahllokal eingetroffen. In dieser Zeit konnten viele Wähler ihr Wahlrecht nicht ausüben.

In Obertshausen wurde interessierten Bürgern das Betreten des Wahllokals durch einen Mitarbeiter des Ordnungsamts verweigert, sogar die Festnahme wurde den Beobachtern angedroht. “Von Offenheit und der rechtlich verbürgten Öffentlichkeit der Wahl hat der Wahlleiter von Obertshausen offenbar noch nichts gehört”, kommentierte CCC-Sprecher Dirk Engling. Schon im Vorfeld versuchten einige Wahlleiter, aktiv eine Wahlbeobachtung zu behindern.

Die Beobachtungen von über 50 interessierten Bürgern ergaben weiterhin, dass ein großer Teil der älteren Wähler entgegen den Behauptungen im Vorfeld der Wahl Probleme hatte, die Stimme an den Computern abzugeben. Viele waren so überfordert, dass Wahlhelfer ihnen bei der Stimmabgabe Hilfestellung geben mussten.

CCC

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Jan 27

Heute um Null Uhr geht QTrax an den Start – mit dem Anspruch die erste völlig legale und dabei werbefinanzierte P2P-Tauschbörse zu werden.
Nutzer können über die Börse bis zu 25 Millionen Musikstücke legal und kostenlos herunterladen, verspricht Qtrax.
Das vor fünf Jahren gestartete Unternehmen präsentierte sich mit großem Aufwand auf der Musikmesse Midem in Cannes. Die Lizenzierung der Musik bei allen großen Plattenfirmen und die Absprachen mit den Rechteverwertern sei die größte Hürde gewesen, sagte QTrax-Chef Allan Klepfisz.
Ursprünglich als Napster-Nachahmer gestartet, musste die Peer-To-Peer-Tauschbörse (P2P) Qtrax 2002 bereits wenige Monate nach dem Start wieder eingestellt werden, um möglichen Rechtsstreitigkeiten aus dem Weg zu gehen. Seit einigen Jahren versuchen die Macher des Dienstes nun, ihr ursprüngliches Angebot auf ein legales Fundament zu stellen.
Dieser Kunstgriff scheint jetzt gelungen zu sein.
Ab Montag will Qtrax eine Beta-Version seiner Software für Windows-PCs anbieten. Ab März wird auch eine Macintosh-Variante bereitstehen. Im Oktober dann, soll das neue Angebot in den Regelbetrieb übergehen.

qtrax.jpg

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Jan 26

Die Große Koalition hat das monatelange Hickhack um die Reform der Bundespolizei beendet. Innenminister Wolfgang Schäuble kann am 1. März mit der Neuorganisation des früheren Bundesgrenzschutzes beginnen.
Der Bundestag hat am Freitag die Reform der Bundespolizei verabschiedet. Damit kann ab März 2008 mit dem Umbau des früheren Bundesgrenzschutzes begonnen werden. Die Neuorganisation soll die Schlagkraft der Polizei erhöhen, deren eigentliche Aufgabe die Kontrolle des Grenzgebietes ist. Mittlerweile gehört aber der Schutz von Flughäfen und Bahnhöfen zu den Kernaufgaben.
Den rund 40.000 Mitarbeiter steht nun ein einschneidender Organisationsumbau ins Haus. Die fünf Polizeipräsidien Nord, Ost, Mitte, Süd und West werden aufgelöst. Stattdessen wird die neue Zentrale der Behörde in Potsdam die operativen Aufgaben übernehmen. Darunter sind neun Bundespolizeidirektionen angesiedelt, die wiederum die 19 Bundespolizeiämter ersetzen sollen. “Sie werden mehr Verantwortung übernehmen und über mehr Personal verfügen”, sagte Innenstaatssekretär Christoph Bergner (CDU).
Für die Bereitschaftspolizei wird in Fuldatal eine zentrale Direktion geschaffen. Für die Anti-Terror-Einheit GSG 9 bleibt alles beim Alten: Sie ist weiterhin in Sankt Augustin stationiert. Bis zu 100 Mio. Euro soll der Umbau kosten.
Die Pläne von Innenminister Schäuble (CDU) waren in den Koalitionsstreit der Innenpolitiker von Union und SPD geraten. Als bei Online-Durchsuchungen und Schäubles Gedankenspielen über die Abwehr von Terrorgefahren die Emotionen hoch kochten, lief auch bei Thema Bundespolizei nichts mehr. Der vorgesehene Starttermin 1. Januar 2008 konnte nicht eingehalten werden. Auch für den 1. März sah es zunächst nicht gut aus, weil die SPD nach einer Expertenanhörung Mitte Januar im Innenausschuss weitere Beratungen verlangte.
Eine Woche später winkt derselbe Ausschuss die Reform durch. Dem Innenministerium wurde auferlegt, in zwei Jahren einen Bericht über die Neuorganisation vorzulegen. Außerdem wird das Ministerium aufgefordert, den Umbau sozialverträglich zu gestalten. Damit gab sich die SPD zufrieden. Über Strukturen und Standorte darf ohnehin allein das Ministerium entscheiden. “Wir stimmen nicht leichten Herzens zu”, bekannte der SPD-Abgeordnete Michael Hartmann im Bundestag.
Das Bundesinnenministerium begründet den Umbau mit der neuen Terrorbedrohung und dem Wegfall von Grenzschutzaufgaben. Die Bundespolizei soll verstärkt beim Kampf gegen illegale Einwanderung an Flughäfen und Bahnhöfen eingesetzt werden. “Die Neuorganisation ist aus sicherheitspolitischer Sicht zwingend erforderlich”, schrieb Matthias Seeger, Leiter des Aufbaustabes für das geplante Bundespolizeipräsidium, in einer Stellungnahme für den Innenausschuss des Bundestages. 1000 Beamte sollen statt verwalten operative Aufgaben übernehmen.

Kritiker beklagten sich über die mangelhafte Informationspolitik des Ministeriums. “Wer gute Argumente hat, kann sich Transparenz leisten”, sagte der Berliner Polizeipräsident Dieter Glietsch bei der Anhörung. Viel zu schwammig habe das Innenministerium die “neuen Anforderungen” beschrieben, die auf die Bundespolizei zukämen. Notwendig sei eine gründliche Analyse der künftigen Aufgaben. Auch die FDP vermisst dies. “Es fehlt eine Bestandsanalyse”, sagte FDP-Innenexpertin Gisela Piltz.
Die Linke argwöhnt, die Regierung wolle die Bundespolizei zu einem deutschen Pendant des amerikanischen FBI umbauen. Die ehemalige Grenzpolizei werde zu einer Art militärischer Einsatztruppe zum Kampf gegen den Terror ausgebaut. Auch die Gewerkschaft der Polizei fühlt sich schlecht informiert: Die Mitarbeiter seien in die geplanten Standortschließungen nur unzureichend eingebunden worden. 3000 Beamte müssen sich nach Angaben des Innenministeriums auf einen Umzug gefasst machen.

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Jan 25

Kontoinhaber, die zu Hause oder im Büro Online-Banking betreiben, müssen selbst für einen ausreichenden Schutz vor Computerbetrügern sorgen. Sonst müssen sie den finanziellen Schaden tragen, der ihnen durch den Diebstahl ihrer Zugangsdaten für elektronische Überweisungen entsteht. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Köln, das jetzt in der Internetzeitschrift JurPC veröffentlicht worden ist.

Diese Straftaten sind mittlerweile unter dem Namen „Phishing“ (Passwort-fischen) bekannt. Das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik warnen regelmäßig vor solchen Machenschaften. Meist werden dabei massenhaft Spam-Mails mit der Aufforderung zur Eingabe von Passwörtern verschickt, die vorgeblich von der Hausbank des Kontoinhabers stammen, oder von Straftätern Websites von Geldinstituten vorgetäuscht. Oft werden die erbeuteten Beträge weiter ins Ausland verschoben; der Kontobesitzer kann sich dann sogar wegen Geldwäsche strafbar machen.

FAZ

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Jan 24

Es gibt Dinge im Leben, über die sollte man eigentlich kein einziges Wort verlieren und schon gar nicht schreiben. Manchmal aber gibt es die wirklichen Brüller… über die man unbedingt schreiben muß.
Zu diesen erhaltenswerten Dingen zählt unbedingt das Treffen unserer Kanzlerette mit Bill Gates bei der von Microsoft inszenierten “Verkaufsveranstaltung” Government Leaders Forum Europe.
Dort lieferte “Kohls Mädchen” ein Meisterstück in Sachen Geschichtswissen ab indem Sie die kühne These aufstellte, das der Mauerfall im Herbst 1989 ein “Produkt der kulturellen Revolution durch die Informations- und Telekommunikationstechnologie” gewesen sei.
Punkt.
Ein kleiner Exkurs in die Vergangenheit:
Zwar gab es das Internet 1989 schon. Es war damals jedoch hauptsächlich Wissenschaftlern vorbehalten und noch recht überschaubar: Laut Hobbes’ Internet-Timeline übersprang die Anzahl der angeschlossenen Host-Rechner in jenem Jahr die 100.000er-Marke. EUnet verzeichnete in jenem Jahr gerade mal 200 Kunden. EUnet war einer der ersten deutschen Internet-Provider und angesiedelt an der Universität Dortmund.
Die Entwicklung schließlich, die erst entscheidend den Erfolg des Internets prägte, kam zwei Jahre später: Das World Wide Web wurde erst 1991 vom englischen Informatiker Tim Berners-Lee eingeführt.

Hier der ganze Text

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Jan 23

Lohnkosten und veraltete Anlagen für das Aus des Bochumer Werks mitverantwortlich…

Olli-Pekka Kallasvuo, Präsident und Chief Executive Officer von Nokia, verteidigt die Schließung des Bochumer Betriebes: Nokia produzierte in Bochum nur sechs Prozent seiner Handys, wende dafür aber mehr als 23 Prozent der gesamten direkten Lohnkosten in den Fabriken auf.
Vorwürfe, die an die Subventionen geknüpften Auflagen seien nicht eingehalten worden, weist der Manager zurück. Er stellte unmißverständlich klar, dass Nokia seit 1994 rund 600 Millionen Euro in Bochum investiert habe.
Kallasvuo bekräftigte, auch nach dem Gespräch mit Politikern und Vertretern der IG Metall gebe es keine Alternativen zu einer Schließung des Bochumer Handywerks. Ziel sei es nach wie vor, das Werk bis Mitte des Jahres zu schließen. Neben den hohen Lohnkosten nannte Kallasvuo auch die veränderte Nachfrage als Grund für die Abwanderung nach Rumänien: Heute müssten mehr Modelle und Varianten gleichzeitig produziert werden, wodurch der Arbeitskostenanteil steigt. Außerdem seien die Maschinen in Bochum mittlerweile zu alt, und der Versuch, die wichtigen Zulieferer nach Bochum zu holen, sei gescheitert. Für Nokia sei es aber wichtig, diese Betriebe in der Nähe zu haben.

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Jan 23

Ein Internet-Provider ist grundsätzlich nicht verantwortlich für den Inhalt von Web-Seiten, zu denen er seinen Kunden Zugang vermittelt. Das geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des Frankfurter Oberlandesgerichts hervor (Az: 6 W 10/08).

Ein Anbieter von zulässigen pornografischen Leistungen hatte versucht, einen großen Provider (ARCOR) über eine einstweilige Verfügung zu verpflichten, für dessen Kunden die Webseiten google.de und google.com zu sperren. Er begründete dies damit, dass diese Suchmaschine ungehindert Seiten mit anderen pornografischen Inhalten aufgerufen werden können. Darin sah der Anbieter für sich eine Wettbewerbsbehinderung.

Das Landgericht hatte die einstweilige Verfügung zurückgewiesen, eine Entscheidung, die das Oberlandesgericht bestätigte. Der Provider sei als bloßer Vermittler von Internetseiten nicht für Wettbewerbsverstöße verantwortlich, die auf den Seiten der Suchmaschine begangen würden. Außerdem könne der Provider die Forderung des Anbieters nur erfüllen, wenn er die Seiten der Suchmaschinen vollständig für alle seine Kunden sperre. Dies sei aber nicht zumutbar, da Google aus der Sicht der Internet-Nutzer unverzichtbar sei. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

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Jan 23

Eingeschränktes Recht auf Gegendarstellungen…
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass bei Tatsachenbehauptungen in Presseberichten das Recht auf Gegendarstellung nur unter sehr eng gefassten Voraussetzungen besteht. Mehrdeutige Tatsachenbehauptungen berechtigen den Betroffenen hingegen grundsätzlich nicht dazu, eine Gegendarstellung durchzusetzen. Das ist dem Beschluss (1 BvR 967/05 vom 19. Dezember 2007) zufolge nur dann möglich, wenn sich durch die Berichterstattung eine Aussage “als unabweisbare Schlussfolgerung aufdrängen muss”.
Verhandelt wurde ein Fall aus dem Jahre 2004. Das Nachrichtenmagazin “Der Spiegel” veröffentlichte einen Artikel über die zivilgerichtliche Verurteilung einer Privatperson zur Rückzahlung von Entschädigungszahlungen in Millionenhöhe, die für angeblich im Zweiten Weltkrieg verloren gegangenes Aktienvermögen geleistet worden waren.

1 BvR 967/05 vom 19. Dezember 2007

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Jan 23

Die bayrische Staatsregierung und die CSU verweigern im Landtag hartnäckig die Auskunft über Lauschangriffe und Online-Durchsuchungen in Bayern. Die CSU lehnte im Innenausschuss des Landtags die Forderung der Grünen nach einem Bericht der Staatsregierung zu Spähmaßnahmen erneut ab. Als Grund nannte die Regierungsfraktion die Vertraulichkeit der Informationen. Die Auskünfte sollen nur dem Parlamentarischen Kontrollgremium und anderen geheim tagenden Institutionen vorgelegt werden. Die Grünen-Abgeordnete Christine Stahl warf der CSU vor, mit ihrer Politik den Rechtsstaat weiter auszuhöhlen.
Die Grünen wollten von der Staatsregierung wissen, aus welchen Gründen wie viele Bürger in Bayern seit 2003 abgehört wurden. Außerdem verlangt die Opposition Auskunft, welche Technik eingesetzt wird, um Telefongespräche und Internet-Verbindungen anzuzapfen sowie Gespräche in Wohnungen zu belauschen.
Die Grünen-Abgeordnete Stahl kritisierte insbesondere den Vorstoß von Innenminister Joachim Herrmann (CSU), dem Verfassungsschutz das Eindringen in private Computer über das Internet zu erlauben. “Wann ist bei Ihnen eigentlich das Ende der Fahnenstange erreicht”, fragte Stahl. “Ihnen ist nur wichtig, dass der Staat Zugriff auf alles und jeden hat.”
Auch die SPD bezeichnete die Weigerung der CSU als unverständlich: “Es gibt überhaupt keinen Grund, warum die Staatsregierung erneut nicht berichtet”, sagte der Münchner Abgeordnete Florian Ritter.

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