May 21

Der US-Senator Joe Lieberman hat die Online-Videoplattform YouTube und seine Branchenkollegen erneut dazu aufgefordert, jegliches von terroristischen Organisation wie der Al-Qaida produzierte Videomaterial von ihren Plattformen zu entfernen.
Gleiches gelte für alle Inhalte, in denen Sympathiebekundungen gegenüber derartigen Gruppierungen und Ideologien zu finden sind. Wie das Branchenportal Cnet berichtet, hat der Vorsitzende des Senatsausschusses für Heimatschutz und Regierungsangelegenheiten gestern, Montag, einen Brief an den Google CEO Eric Schmidt geschickt, in dem er seinen Forderungen Nachdruck verleiht.
Die Internetkonzerne würden sich nicht genug dafür engagieren, um solche schädlichen Inhalte aus ihrem Angebot zu löschen. In einem Antwortschreiben verweigert Google die Forderungen des Senators und verweist auf die gängige Rechtslage, die jedem Nutzer das Recht auf freie Meinungsäußerung einräume.
Zudem gebe es in den USA derzeit kein entsprechendes Gesetz, das Betreiber von Webangeboten zur Entfernung derartiger Inhalte verpflichte.

Google solle doch endlich Maßnahmen ergreifen, um der

“Verbreitung der Ziele und Methoden derjenigen, die den Tod von unschuldigen Zivilisten wollen”,

einen Riegel vorzuschieben, fordert Lieberman.
Bei der Suche im YouTube-Archiv sei er auf “Dutzende” Videos gestoßen, die mit islamistischen Logos gekennzeichnet sind oder die schreckliche Angriffe auf amerikanische Soldaten im Irak und in Afghanistan zeigen. In anderen Beiträgen sei das Training an Waffen zu sehen oder es würden Reden der Al-Qaida-Führer gezeigt.
YouTube werde von den Terroristen als Instrument zur Propagandaverbreitung missbraucht und trage somit zur Radikalisierung des Konflikts bei, kritisiert Lieberman.
Das Videoportal habe hierfür zwar eigene inhaltliche Richtlinien formuliert, ihre Einhaltung werde aber unzureichend kontrolliert. Selbst wenn in einigen der Videos Angriffe zu sehen seien, bei denen US-Soldaten verletzt oder gar getötet werden, würden diese nicht von der Seite entfernt.

Der Betreiber von YouTube, der Internetgigant Google, reagiert eher gelassen auf diese Vorwürfe.
Die Hinweise Liebermans seien zwar prinzipiell hilfreich, seine Forderungen müssten aber dennoch verweigert werden.

“Wir respektieren und verstehen seine Ansichten. YouTube will seine Nutzer aber dazu ermutigen, das Recht auf freie Meinungsäußerung wahrzunehmen”,

heißt es dazu im offiziellen Blog des Unternehmens.
Dies beinhalte auch das Recht, unpopuläre Ansichten zu vertreten.

“Wir glauben, dass YouTube, gerade weil es ein sehr breites Spektrum an vertretenen Meinungen wiedergibt, als Plattform an Wert gewinnt”,

kontert der Internetkonzern.
Eine pauschale Löschung aller Videos der fraglichen Gruppen werde deshalb strikt abgelehnt.

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May 18

Der Europäische Gerichtshof ist dabei, die bisherige deutsche Rechtsprechung zu kippen: Ein Online-Diensteanbieter muss neben der elektronischen Post nicht noch für einen zweiten Kommunikationsweg sorgen, empfahl jetzt Generalanwalt Damaso Ruiz-Jarabo Colomer dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) in seinem Schlussantrag. Es ist damit zu rechnen, dass sich der EuGH seiner Begründung anschließen und innerhalb der kommenden drei Monate sein Urteil verkünden wird.
Mit der Frage, welchen konkreten Inhalt das Impressum einer Website haben muss und wie diese Pflichtangaben korrekt im Rahmen des Internetangebots dargestellt werden müssen, beschäftigt sich die deutsche Rechtsprechung nun schon seit rund einem Jahrzehnt.
In einem Verfahren zwischen einer Versicherung und dem Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) hatte der Bundesgerichtshof (BGH) vor etwa einem Jahr die Entscheidung ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die Angabe der Telefonnummer im Webimpressum Pflicht ist oder nicht.

In Colomers Begründung heißt es nun:

“Ein Diensteanbieter ist nach Art. 5 Abs. 1 Buchstabe c der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt nicht verpflichtet, vor Vertragsabschluss eine Telefonnummer zur Information der Verbraucher anzugeben.” Ebenso wenig sei der Diensteanbieter nach dieser Bestimmung verpflichtet, “neben der Angabe der Adresse der elektronischen Post für einen zweiten Weg zu sorgen, um Anfragen des Nutzers entgegenzunehmen, sofern der Weg der elektronischen Post angemessen und ausreichend ist, um einen schnellen Kontakt herzustellen und eine unmittelbare und effiziente Kommunikation einzuleiten.”

Colomer und sehr wahrscheinlich auch der Europäische Gerichtshof schließen sich damit der Meinung der Europäischen Kommission an, die meint, dass “eine schnelle, effiziente und unmittelbare elektronische Kommunikation genügt, um den von der Richtlinie geforderten qualifizierten Zugang verfügbar zu machen, ohne dass ein zweiter Weg der Kontaktaufnahme mit dem Anbieter eröffnet werden müsste”. Die fragliche Vorschrift sei “daher in dem Sinne zu verstehen, dass die Internetseite zumindest die Adresse der elektronischen Post enthalten muss”.

Mehr zum Thema bei heise.de

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May 17

Studie: Weiterer US-Provider bremst Bittorrent aus
Einer Studie des Max-Planck-Instituts für Softwaresysteme zufolge bremst auch der US-Kabelprovider Cox Communications Datenverkehr auf dem Bittorrent-Protokoll offenbar aus. Die Auswertung der von 8000 freiwilligen Teilnehmern gelieferten Daten habe ergeben, dass rund 87 Prozent der Blockadeversuche auf Hosts in US-Netzen festgestellt wurden. Immerhin ein Viertel der untersuchten US-Server habe Bittorrent-Traffic behindert. Von diesen 599 auffällig gewordenen Hosts seien 573 in den Netzen von Cox und Comcast.

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May 15

ist Schluß mit lustig…es regiert die pure Gier…
Der Betreiber der Online-Community StudiVZ hat offenbar ein neues Feindbild für sich entdeckt. So will der Holtzbrinck-Konzern “rechtliche Schritte” gegen das studentische Internet-Projekt MatheVZ einleiten, sollte das Angebot nicht umbenannt, umgestaltet und unter neuer Adresse online gestellt werden.
Darüber hinaus müssten alle MatheVZ-Domains an die Verlagsgruppe übertragen werden.
Die StudiVZ-Rechtsabteilung sei zu einer einvernehmlichen Lösung bereit und würde von weiteren Ansprüchen wie Schadenersatz absehen, wenn ihre Bedingungen erfüllt werden.
Obwohl es sich bei der Mathematik-Seite nicht um eine Community handelt, sehen die StudiVZ-Juristen die Unverwechselbarkeit ihrer Marke in Gefahr.
Der Holtzbrinck-Konzern beansprucht nämlich sämtliche Domains mit “VZ” im Namen für sich.
MatheVZ bietet den Usern im Unterschied zur Web-2.0-Community StudiVZ Rechenaufgaben, Lösungen und Unterrichtsmaterialien für das Schulfach Mathematik zum Download an.
Obwohl die Seite beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen ist und daneben zehn weitere eingetragene Web-Marken mit VZ im Namen registriert sind, sieht die Rechtslage für die Betreiber eher unvorteilhaft aus. “Voreintragungen gleicher oder ähnlicher Marken werden von unserer Seite nicht überprüft. Dafür hat der Betreiber selbst Sorge zu tragen. Von uns wird lediglich die Schutzfähigkeit einer Marke in Bezug auf ihre angemeldeten Artikel geprüft”, erklärt Werner Hochmuth, Markenprüfer beim DPMA.
Die MatheVZ-Betreiber berufen sich darauf, kein soziales Netzwerk, sondern ein Portal für Mathematik-Interessierte anzubieten. Demzufolge wollen sich die Studenten dem Druck des Konzerns nicht kampflos ergeben.

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May 07

Die Zahl der überwachten Telefonanschlüsse stieg 2007 um 9 Prozent.
Die Zahl der überwachten DSL-Anschlüsse nahm um mehr als 50 Prozent zu.

Die Bundesnetzagentur hat heute die aktuelle Statistik für die im Jahr 2007 im Rahmen von Ermittlungsverfahren durchgeführten Telefonüberwachungen vorgelegt.
Danach ordneten deutsche Gerichte im vergangenen Jahr die Überwachung von 56.404 Teilnehmerkennungen an – ein neuer Höchststand.
Die Zahl der überwachten Telefonanschlüsse stieg damit im Vergleich zum Vorjahr um 4728 oder 9,1 Prozent an.
Dieses Wachstum geht vor allem auf die Überwachung von Mobilanschlüssen zurück: 47.502 Mobilfunknummern wurden abgehört, im Vorjahr waren es noch 43.791.
Grund ist laut Bundesnetzagentur der wachsende Gebrauch von Mobilfunknetzen. Besonders im Jahr 2007 zog eine Zunahme der Mobiltelefonteilnehmer von über 13 Prozent einen entsprechend steileren Anstieg der Überwachungsmaßnahmen im Vergleich zu den Vorjahren nach sich. Bei Festnetzanschlüssen sank die Überwachung leicht, bei analogen Festnetzanschlüssen sank die Zahl sogar von 4044 auf 3567.
Die Internet-Kommunikation wird immer häufiger Ziel der Überwachung. So wurden im vergangenen Jahr 880 E-Mail-Kennungen abgeschöpft, eine Steigerung um 179 Fälle. Berücksichtigt man nur die neu angeordneten Überwachungen, ergibt sich in dieser Sparte eine Steigerung um 44 Prozent.
Die Zahl der überwachten DSL-Anschlüsse nahm um mehr als 50 Prozent zu: 720 Anschlüsse wurden im Jahr 2007 überwacht. Auch die Internet-Telefonie weckt zunehmend die Neugier der Strafverfolger: Von 51 Fällen im Vorjahr stieg die Zahl auf 155 Fälle an.

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Apr 21

Das Bildungsniveau in Deutschland hat einen starken Einfluss auf die Nutzung von E-Mails. Aktuelle Erhebungen des Branchenverbandes BITKOM belegen erneut, dass die digitale Kluft in Deutschland besonders groß ist.
Nur 30 Prozent der Bürger mit Hauptschulabschluss verschicken täglich Mails, während 67 Prozent der Deutschen mit Abitur davon Gebrauch machen. Bei Personen mit Realschulabschluss liegt die Quote bei 46 Prozent.
Schichten mit geringerem Bildungsniveau verfügen deutlich seltener über einen Internetanschluss im eigenen Haushalt.
Die private Nutzung von E-Mails hängt neben dem Bildungsniveau aber auch vom Alter ab. So nutzen in der Gruppe der 14- bis 29-Jährigen täglich fast drei Viertel E-Mails für die private Kommunikation. Bei den 45- bis 59-Jährigen ist es knapp die Hälfte und bei den über 60-Jährigen liegt die E-Mail-Nutzung bei nur noch einem Viertel. Auch in Hinblick auf die Geschlechter gibt es nach wie vor Unterschiede. Während 59 Prozent der Männer täglich Mails verschicken, sind es bei den Frauen nur 43 Prozent.
Laut BITKOM sind die Hersteller in der IT-Branche jedoch daran interessiert, verstärkt günstige und einfach ausgestatte Geräte auf den Markt zu bringen. “So können sich die finanzschwachen Bevölkerungsgruppen die Welt des Internets besser erschließen”, meint BITKOM-Präsident August-Wilhelm Scheer. Darüber hinaus sei die Politik dazu angehalten, Maßnahmen zu ergreifen.
Die IT-Ausstattung in den deutschen Schulen sei derzeit so schlecht wie kaum irgendwo in Europa. IT sollte laut Scheer ebenfalls so selbstverständlich in den Bildungsauftrag integriert werden wie Lesen und Schreiben. “Informatik sollte ein Pflichtfach sein und neue Medien sollten im gesamten Fächerkanon als Lehr- und Lerninstrument standardmäßig Einsatz finden.”

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Apr 18

Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm sieht bei der geplanten Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) noch erheblichen Diskussionsbedarf. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz sagte im RBB-Inforadio, er habe sich mit seinen Kollegen während der gemeinsamen Frühjahrstagung in Bad Saarow darauf verständigt, dass nach der Bewertung des Gesetzentwurfs durch die Länder ein weiteres Gespräch mit dem Bund stattfinden müsse. Dabei gehe es insbesondere darum, ob und unter welchen Bedingungen heimlich eine Wohnung oder ein Anwesen betreten werde dürfe. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seine Kollegin aus dem Justizressort, Brigitte Zypries (SPD), hatten sich zuvor auf einen Referentenentwurf geeinigt.
“Das, woran der Bundesinnenminister gedacht hat, wird möglicherweise nur durch eine Änderung der Verfassung gehen”, warnte der CDU-Politiker. Dafür sei eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament nötig. Vor einer Bundestagswahl werde eine solche schwierig zu erreichen sein. “Die Sache sollte man erst einmal fachlich und dann rechtlich diskutieren, und dann müssen die Bundesregierung und der Bundestag entscheiden, ob sie gewillt sind, diesen Weg zu gehen”, erklärte Schönbohm. “Das ist noch völlig offen.”

Anders interpretiert der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann den Ausgang der Konferenz. SPD-Minister hätten zwar noch Widerstand geleistet und es habe sogar eine Sitzungsunterbrechung gegeben, sagte der CDU-Politiker der Nachrichtenagentur AP. Schließlich habe man sich aber geeinigt. Von dem Treffen gehe das “klare Signal” aus, zitiert die dpa Schünemann, dass der von Schäuble und Zypries gefundene Kompromiss die Grundlage für die weitere Arbeit sei. Bei verdeckten Online-Durchsuchungen soll die Installation von Trojanern mit Überwachungssoftware auf Zielrechnern direkt vor Ort demnach tabu sein.
Unterdessen sind weitere Details zum neuen Entwurf für das BKA-Gesetz bekannt geworden. Demnach sollen Ermittler der Wiesbadener Polizeibehörde zur Abwehr terroristischer und anderer sehr schwerer Gefahren gemäß Paragraph 20h auch Wohnungen von unbescholtenen Bürgern mit Wanzen und Videokameras überwachen dürfen. Bedingung dafür soll sein, dass sich während des großen Lausch- und Spähangriffs im Wohnraum “anderer Personen” dort voraussichtlich Verdächtige aufhalten. Zudem sei vorher zu prüfen, dass die akustische und optische Wohnraumüberwachung bei einer Zielperson direkt vor Ort allein nicht zur Abwehr der Gefährdung ausreicht. Generell dürften die Maßnahmen aber auch durchgeführt werden, wenn Unbeteiligte “unvermeidbar betroffen werden”.
Die Süddeutsche Zeitung verweist auf eine weitere brisante Einzelheit. So sollen die Aufnahmebänder beim großen Lauschangriff gegen Terrorverdächtige künftig auch weiterhin mitlaufen dürfen, wenn der laut Bundesverfassungsgericht besonders geschützte Kernbereich der privaten Lebensführung berührt wird. Die Karlsruher Richter hatten in ihrem Urteil zur akustischen Wohnraumüberwachung verfügt, dass die versteckten Wanzen und Mikrofone nicht mehr aufzeichnen dürfen, wenn Verdächtigen sehr private und intime Äußerungen machen. Die Union befürwortet dagegen seit langem eine Lösung mit einem “Richterband”. Demnach soll die Polizei zunächst alle Gespräche mitschneiden dürfen. Ein Richter habe dann zu prüfen, welche Inhalte in einem Verfahren konkret verwendet werden können.

Zypries lehnte diesen Ansatz bislang unter Verweis auf verfassungsrechtliche Vorgaben strikt ab. In seiner Entscheidung zu heimlichen Online-Durchsuchungen ergänzte das Bundesverfassungsgericht aber seine Haltung zum Kernbereichsschutz leicht bei der umkämpften Ausforschung von IT-Systemen. Der “unantastbare” hochprivate Lebensraum soll demnach zwar möglichst “geschont” werden. Dabei seien aber “zwei Stufen” zu unterscheiden. Zunächst habe die “Erhebung kernbereichsrelevanter Daten möglichst zu unterbleiben”. Falls dies “nicht in Betracht” komme durch Sicherungstechniken, habe der Gesetzgeber dafür zu sorgen, dass einmal erhobene Daten aus dem Kernbereich “unverzüglich gelöscht werden”.
Schäuble und Zypries haben daraus die Absegnung des Richterbandes herausgelesen. Gegenteiliger Ansicht ist die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz. “Gerade beim Spähangriff ist ein absoluter Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung unabdingbar”, betont die Liberale. “Mit der vorgeschlagenen Regelung für automatisch laufende Bänder, die dann später daraufhin ausgewertet werden sollen, haben Bundesinnenminister Schäuble und Bundesjustizministerin Zypries den Boden des Grundgesetzes verlassen.” Die zweistufige Prüfung des Kernbereichsschutzes habe Karlsruhe allein bei Online-Razzien erlaubt. Das heiße nicht, “dass hier im Handstreich der Schutz der Intimsphäre für alle Maßnahmen aufgehoben wurde”. Das BKA brauche generell keine Ermächtigung “für eine Peep-Show in die Wohn- und Schlafzimmer”.

Auch der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy, ist skeptisch. “Die Notwendigkeit einer Videoüberwachung in Wohnungen erschließt sich mir nicht ohne weiteres”, sagte der SPD-Politiker der Neuen Osnabrücker Zeitung. Diese weitere “Ausdehnung der BKA-Befugnisse” werde in der SPD-Fraktion auf einige Bedenken stoßen.
Ähnlich äußerte sich SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz: “Das wird noch ganz genau zu prüfen sein.” Als chancenlos bezeichnete er den Vorstoß einiger Unionsländer, ihren Sicherheitsbehörden auch im Zuge heimlicher Online-Durchsuchungen das heimliche Eindringen in Wohnungen erlauben zu wollen: “Wenn sie das versuchen, landen sie damit in Karlsruhe schmerzhaft auf der Nase.” Ein heimliches Betreten von Wohnungen zur Installation von Spähprogrammen wäre nur sauber zu regeln, wenn zuvor die Verfassung geändert würde. Petra Pau, Vorstandsmitglieder der Linksfraktion, kritisierte, dass nach dem vorliegendem Entwurf “TVW” zum Standardprogramm des BKA erhoben werde: “Trojaner, Video und Wanzen”. Der Überwachungsstaat nehme damit weiter Gestalt an.

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Apr 15

Bereits im August 2006 ist Google der National Center for Missing & Exploited Children beigetreten, und jetzt endlich profitiert die Organisation auch davon.
Google stellt der US-Organisation National Centre for Missing and Exploited Children (NCMEC) eine Software zur Verfügung, die automatisch kinderpornografische Abbildungen erkennen soll.
(Dabei werden auch Bilder im Internet mit Datenbanken der Polizei von vermissten Kindern abgeglichen…d.A.)
Wie die Software von Google funktioniert und was sie genau macht bzw. auf welcher Technologie sie basiert wurde jedoch nicht bekannt gegeben, es wurde lediglich verkündet dass die Software Millionen von Fotos und Videos überprüfen wird die sonst hätten händisch ausgewertet werden müssen - also eine enorme Zeitersparnis. Aber auch Texte sollen automatisch nach Hinweisen überprüft werden.

NCMEC unterstützt die Polizei bei der Aufklärung von Verbrechen gegen Kinder und versucht, vermisste Kinder aufzuspüren. In diesem Zusammenhang haben die Mitarbeiter der Organisation seit 2002 rund 13 Millionen Bilder und Videos ausgewertet, 5 Millionen davon in 2007. Die Software von Google soll die Analysten nun beim Aufspüren und Sortieren des Bildmaterials unterstützen. Google Analytics wird bei der Suche nach vermissten Kindern ebenfalls eingesetzt…

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Apr 15

In einem jetzt bekannt gewordenen Urteil (Az. 3-12 O 171/07) hat das Landgericht Frankfurt dem Einspruch von Arcor gegen eine einstweilige Verfügung zur Blockade des Porno-Portals YouPorn.com im Hauptsacheverfahren stattgegeben und eine Verantwortlichkeit des Providers für die dortigen, teils nicht jugendfreien Inhalte verneint. In ihrer Abwägung sei die 12. Kammer für Handelssachen zu dem Ergebnis gekommen, dass der Zugangsanbieter nicht mit zur Rechenschaft gezogen werden könne, erklärte ein Sprecher des Landgerichts gegenüber heise online. Der beklagte Provider sei weder wettbewerbsrechtlich als Störer noch als Gehilfe der Verstöße gegen die deutsche Jugendschutzgesetzgebung im Ausland haftbar zu machen.

Wer den ganzen Beitrag bei heise.de lesen möchte…

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Apr 14

Nachdem BASE und ARCOR ihren Mobilfunk-Flatrate-Nutzern den Hahn zugedreht haben, weil diese wohl zu oft telefonierten…schlägt jetzt auch der Telekom-Klon Congstar zu und schmeißt Mobilfunk-Flatrates-Kunden raus.
Der Rausschmiß geschieht schnell und soll lautlos über die Bühne gehen, in den Kündigungsschreiben steht kein Grund etc. lediglich der Hinweis: dass der Service ab 1. Mai nicht mehr zur Verfügung stehe.
Die Pressestelle von Congstar bestätigte bislang nur, dass das Unternehmen “einigen wenigen” Kunden gekündigt habe, ohne jedoch einen Grund dafür zu nennen.
“Rechtlich gesehen ist die Kündigung einwandfrei; genau wie der Kunde hat auch der Provider das Recht, den Vertrag unter Einhaltung bestimmter Fristen zu kündigen” so Congstar weiter.

Wir werden die Geschichte mal beobachten und sehen wer sich noch auf diese Weise von seinen Kunden verabschiedet…im Fall von ARCOR z.B. hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bereits Klage gegen das Unternehmen erhoben. [1]
ARCOR allerdings liefert wenigsten eine einigermaßen glaubwürdige Begründung für dieses Vorgehen: “In der Vergangenheit haben wir immer wieder Missbrauch festgestellt”, sagte ein Sprecher. Arcor habe das Recht, die Flatrate zu kündigen, wenn der Verdacht der gewerblichen Nutzung vorliege.

[1http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,…

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Apr 12

Es war nur eine Frage der Zeit bis die nächsten Pläne zur Online-Überwachung der deutschen Bevölkerung bekannt werden.
Der Spiegel schreibt dazu folgendes:
Neuer Vorstoß in der Online-Überwachung: Nach den Erfahrungen der Anti-Terror-Operation “Alberich” fordert der Verfassungsschutz mehr Befugnisse. Nicht mehr nur auf Festplatten will er zugreifen dürfen - auch E-Mail-Konten und ganze Internet-Knotenpunkte wollen die Ermittler überwachen.
Die konspirativen E-Mails mit Adressaten in Pakistan kamen aus einem Internet-Café in Stuttgart. Sie waren im November 2006 der Beginn für eines der größten Terrorermittlungsverfahren seit dem Deutschen Herbst - genannt ” Operation Alberich (mehr…)”. Nach achtmonatigen Ermittlungen nahm die Polizei im September 2007 Fritz Gelowicz, Adem Yilmaz und Daniel Schneider im Sauerland fest- sie hatten gerade versucht, aus Wasserstoffperoxid sprengfähiges Material aufzukochen. Sie hatten Anschläge auf Flughäfen oder amerikanische Einrichtungen in Deutschland verüben wollen.
Das Bundeskriminalamt und der Generalbundesanwalt feierten die Festnahmen, doch der Großeinsatz beschäftigt die beteiligten Polizeikräfte von Bund und Ländern und die Verfassungsschutzbehörden bis heute. Sie haben mit der Analyse der eigenen Arbeit begonnen und sind auf Defizite in der Zusammenarbeit gestoßen. Ende der kommenden Woche werden sich die Innenminister der Länder auf ihrer Konferenz in Bad Saarow mit den “Schlussfolgerungen” aus der “Operation Alberich” beschäftigen.

Online-Durchsuchungen werden als erforderlich erachtet

Der Verfassungsschutz hat sich mit “Optimierungsansätzen nach der Operation Alberich” befasst. In einem internen “Arbeitspapier” vom 22. Februar rechtfertigen die Amtsleiter der Behörde ihre anfängliche Zurückhaltung als “situationsangemessen”, räumen aber ein, “dass Gelegenheit zur Optimierung der Zusammenarbeit besteht”. Zugleich melden die Verfassungsschützer eine ganze Reihe von Wünschen und Forderungen an.
Neben einer “niedrigeren Eingriffsschwelle” für die akustische und visuelle Wohnraumüberwachung und der Möglichkeit, Handys wie die Kollegen von BKA und BND auch im Ausland orten zu können, geht es den Verfassungsschützern vor allem um weitergehende Befugnisse bei der Internet-Überwachung.
Nur einen Satz widmen sie dabei einem innenpolitischen Dauerbrenner: “Die Befugnis zu Online-Durchsuchungen wird als erforderlich erachtet.” Ausführlicher gehen sie auf einen weiteren, neuen Punkt ihrer Wunschliste ein: Der Überwachung von sogenannten Internet-Knoten, über die der Internet-Datenverkehr gebündelt und weitergeleitet wird.
“Die Erfahrungen, auch in anderen Staaten”, hätten gezeigt, dass wegen der veränderten Kommunikationsgewohnheiten “eine frühzeitige Erkennung von potentiellen Attentätern nur möglich ist, wenn eine gezielte strategische Überwachung von relevanten Internet-Knotenpunkten erfolgt”, heißt es in dem Papier der Verfassungsschützer. Erst kürzlich hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil entschieden: Vorbeugendes Schnüffeln ist tabu - es muss Gefahr für Leib und Leben bestehen, bevor der Staat Festplatten ausspähen darf.
So darf ein Eingriff nur erfolgen, wenn es “tatsächliche Anhaltspunkte” dafür gibt, dass eine “konkrete Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut” besteht wie:
* “Leib, Leben und Freiheit der Person” oder
* “Güter der Allgemeinheit”, deren Bedrohung die Grundlagen des Staates oder der Existenz der Menschen berühren - wie die Funktionsfähigkeit “existenzsichernder öffentlicher Versorgungseinrichtungen”.

E-Mail-Konten bei Yahoo oder AOL sollen überwacht werden

International existieren derzeit rund 100 dieser Knotenpunkte, auf dem in Frankfurt angesiedelten “De-Cix” hat sich der Datenverkehr 2007 verdreifacht, er soll bis Juni zum weltgrößten Netzaustauschknoten ausgebaut werden.

Zudem fordern die Behördenleiter, dass sie künftig bei genehmigten Telekommunikations-Überwachungen nach dem sogenannten G-10-Gesetz auch nicht sicherheitsgeprüfte Personen beauftragen können, E-Mail-Konten bei ausländischen Anbietern wie Yahoo oder AOL zu überwachen. Alternativ komme auch hier “die gezielte Filterung von Internet-Knotenpunkten nach den einschlägigen E-Mail-Adressen in Betracht”. Auch solle das G-10-Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt und die Genehmigungen von drei auf “mindestens sechs Monate” verlängert werden.

Hier weiter:

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Apr 09

Bereits gestern hatten wir darüber geschrieben das der Rechtsausschuss des Bundestags den Weg für die Musikindustrie mit einem Auskunftsanspruch gegen Provider zur Verfolgung der deutschen User freimachen wird. Mit diesem Auskunftsanspruch wird jeder User zum Freiwild erklärt der Tauschbörsen nutzt, dabei ist es egal ob nur ein Musiktitel oder eine Datei auf den eigenen Rechner geladen wird.
Mit dem Auskunftsanspruch gegen an Rechtsverletzungen unbeteiligte Dritte wie z.B. Internetprovider wird es möglich, die Identität von Rechtsverletzern (?) aufzudecken.
Das bedeutet, das jeder in’s Fadenkreuz der selbsternannten Ermittler gerät/geraten wird… der auch nur ein einziges mal eine Tauschbörse besucht um sich evtl. ein Hörbuch auf seinen Rechner zu laden.
Ebenfalls egal dabei ist, das dieser Auskunftsanspruch nur bei Rechtsverletzungen “im gewerblichen Ausmaß” greifen soll.
Im “gewerblichen Ausmaß” handelt der User -nach Auffassung der Musikindustrie- wenn er sich z. B. ein (1) komplettes Album seiner Lieblingsband auf seine Festplatte zieht.!
Dieser Auskunftsanspruch gegen Provider richtet sich somit nicht gegen die gewerblichen Anbieter von Dateien in Tauschbörsen, sondern einzig und allein gegen die Endverbraucher.
Die abschließenden Lesungen und die Verabschiedung des Gesetzesentwurfs am Freitag dem 11.04.2008 wird in der Sache selbst, keine wesentlichen Änderungen mehr bringen.
Mit diesem Auskunftsanspruch wird faktisch der Weg zu massenhaften Abmahnungen geebnet, Kinder und Jugendliche (hauptsächliche Nutzer von Tauschbörsen) werden zu Kriminellen abgestempelt…

Einen sehr guten Beitrag dazu gibt es bei heise.de

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Apr 08

Irrenhaus Deutschland…
Ginge es nach der Musikindustrie könnte sie schon bald die Möglichkeit haben, Namen und Anschrift von Tauschbörsennutzern direkt bei den Internetprovidern abzufragen, ohne Polizei und Staatsanwaltschaft einschalten zu müssen. Über den entsprechenden Gesetzesentwurf, der dies ermöglichen soll, wird der Bundestag am Freitag, dem 11. April, abstimmen.
Kernpunkt des Entwurfs der Bundesregierung für das “Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums” ist dabei die Einführung eines Auskunftsanspruchs für Rechteinhaber gegenüber Dritten bei Urheberrechtsverletzungen.
Das neue Gesetz, das angeblich die Durchsetzungsrichtlinie der EU in Deutschland umsetzen soll, sieht lediglich die Verpflichtung zur Einholung einer richterlichen Verfügung vor, wenn auf Verkehrsdaten zugegriffen werden soll.
Das diskutierte Gesetz gäbe der Musikindustrie damit die Möglichkeit, gegen sog. Raubkopierer vorzugehen…also gegen jeden, der Tauschbörsen nutzt.
Bislang mussten die angeblichen Rechteinhaber eine Strafanzeige gegen unbekannt erstatten, wenn sie vom sog. Rechtsverletzer keinen Namen, sondern lediglich dessen IP-Adresse und den Zeitpunkt der Rechtsverletzung kannten.
Die Staatsanwaltschaft hat die Strafanzeige geprüft und evtl. daraufhin Auskunft vom betroffenen Provider gefordert, wem die fragliche Adresse zu diesem Zeitpunkt zugeordnet war. “Über eine Akteneinsicht kamen dann die Rechteinhaber an Name und Anschrift des Raubkopierers heran”.
Nach den neuen Regelungen soll der Umweg über die Staatsanwaltschaften ganz wegfallen dann soll auch ein (jedes) Zivilgericht den Provider anweisen dürfen, die entsprechende Information herauszugeben. Kommt dieses Gesetz durch…dürfte es in Deutschland in kürzester Zeit zu einer ganzen Lawine von Prozessen gegen Tauschbörsennutzer kommen…der User als Freiwild einer völlig außer Rand und Band geratenen Musikindustrie und deren Abmahnanwälten a la C.Rasch.
Die Ereignisse der Vergangenheit lassen schlimmstes befürchten…
Anstatt mit neuen Verkaufsmodellen endlich für Absatz und Umsatz zu sorgen, versucht die deutsche Musikindustrie stattdessen durch verstärktes Lobbying Druck auf die Politik auszuüben, damit diese (die Politiker) effektive Maßnahmen gegen Filesharing (dt. “gemeinsamer Dateizugriff”, oder “Dateien teilen”) ergreifen.
Was für ein Irrsinn…

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Apr 04

Google hat gestern, Donnerstag, in Deutschland einen neuen Service für seine Geodaten-Dienste Google Earth und Google Maps gestartet. Mit Google Earth Outreach haben Non-Profit- und Wohltätigkeitsorganisationen nun die Möglichkeit, eigene Oberflächen für diese Dienste zu erstellen, um auf diesem Weg ihre Anliegen einem weltweiten Publikum näher zu bringen. Diese Layer können von den Organisationen mit eigenen Inhalten bestückt werden. Die erste Organisation in Deutschland, die einen solchen Google-Earth-Outreach-Layer einführt, ist Greenpeace.
Google Earth Outreach ist in erster Linie für NGOs und andere wohltätige Organisationen gedacht. Diese können mit Hilfe des Programms eigene Layer in Google Earth und Google Maps integrieren“, erklärt Kay Oberbeck, Sprecher von Google Nordeuropa.
Für die Organisationen bringe diese neue Möglichkeit vor allem den Vorteil, dass sie so besser auf ihre Projekte und Anliegen aufmerksam machen können. “Mittels Google Earth können Organisationen ein Millionenpublikum erreichen”, betont Oberbeck. Der Dienst sei schließlich mittlerweile weltweit rund 350 Mio. mal heruntergeladen worden.
Die Möglichkeiten, wie die eigenen Anliegen von den Organisationen veranschaulicht werden können, seien dabei vielseitig. “Dazu können Videos, Bilder und Texte mit einem bestimmten Ort auf dem Globus verknüpft werden. Der Nutzer braucht dann nur das entsprechend positionierte Icon anzuklicken, um diese Informationen aufzurufen”, schildert Oberbeck.
Laut Auskunft Oberbecks hätten neben Greenpeace bereits eine Reihe weiterer Organisationen ihr Interesse an dem neuen Service bekundet. “Das Programm findet bei den NGOs einen enorm guten Anklang“, stellt Oberbeck fest. Weitere Partner seien ausdrücklich gewünscht.

Google Earth Outreach ist kein ganz neuer Service. “Wir sind mit diesem Programm in den USA bereits im Juni 2007 gestartet”, schildert Oberbeck. “Die immense Akzeptanz des Projekts in den USA hat schlussendlich dazu geführt, dass wir den Service auch auf andere Länder ausgeweitet haben”, so Oberbeck abschließend.

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Mar 31

Im Rahmen des Hackerwettbewerbs “Pwn to Own” sind mit Mac OS X und Windows ausgestattete Geräte durch Lücken in Safari respektive Flash kompromittiert worden.
Nur das Open-Source-System Linux konnte den Experten-Attacken erfolgreich standhalten.
Bei dem vom Sicherheitsunternehmen TippingPoint gesponserten Ereignis bei der Sicherheitskonferenz CanSecWest Ende der Vorwoche konnten Experten Laptops gewinnen, wenn sie sich via Zero-Day-Exploits Zugriff auf Dateien im System verschafften. “Ein interessanter Wettbewerb, denn nicht jeder hat die Fähigkeiten, Zero Days zu finden”, urteilt Mikko Hyppönen, Security-Spezialist bei F-Secure.
Mit OS X Leopard 10.5.2 auf einem MacBook Air, Vista Ultimate SP1 auf einem Fujitsu-Gerät und Ubuntu Linux 7.10 auf einem Sony-Notebook waren die drei großen Betriebssystem-Namen als Angriffsziele am Start.
Die drei Zielsysteme waren auf den jeweils aktuellsten Stand gepatcht. Am ersten Tag des Wettbewerbs war den Teilnehmern nur der Angriff über das Netzwerk auf das Betriebssystem an sich möglich. Dabei gab es ein für die Betriebssystem-Hersteller durchaus erfreuliches Ergebnis, denn hier gab es zunächst keinen erfolgreichen Hack-Versuch. “Das ist eine deutlich bessere Situation, als es vor zwei Jahren der Fall gewesen wäre”, meint Hyppönen. In weiterer Folge wurden die Angriffsvektoren jedoch ausgeweitet. Am zweiten Wettbewerbstag wurden auch Angriffe zugelassen, die Standardanwendungen betreffen und Nutzerinteraktion erfordern. Dazu zählen etwa Methoden, die Lücken in E-Mail- oder Browser-Software nutzen.
Für den letzten Tag des Wettbewerbs wurden die Regeln noch weiter aufgelockert, Angriffe konnten auch über nach Ansicht der Jury populäre Anwendungen von Drittanbietern durchgeführt werden.
Der Browser wurde OS X am zweiten Tag zum Verhängnis.
Ein Team von Independent Security Evaluators (ISE) rund um Charlie Miller konnte durch eine Lücke in Apples Browser Safari das MacBook Air und 10.000 Dollar gewinnen. Der Sicherheitsexperte gab an, sein Team habe sich für Leopard als nach ihrer Einschätzung leichtestes Angriffsziel entschieden. Apple und Safari waren schon einmal in die Schusslinie von ISE geraten, als die Sicherheitsexperten im Juli 2007 die Entdeckung der ersten Sicherheitslücke für das iPhone verkündeten. Am dritten Tag konnte das Team um Shane Macaulay vom Sicherheitsberatungs- und Softwareentwicklungsunternehmen Security Objectives eine Lücke in Adobes Flash für einen erfolgreichen Angriff auf Windows nutzen, der dem Team zusätzlich zum Fujitsu-Laptop 5.000 Dollar einbrachte. Linux wurde bei dem Spezialisten-Wettbewerb nicht erfolgreich geknackt, was nach Hyppönens Ansicht durchaus als Zeichen für eine insgesamt bessere Sicherheit des Betriebssystems zu werten ist. “Es gibt noch einiges zu tun”, meint Hyppönen allerdings angesichts der beiden erfolgreichen Angriffe.
Die beim Wettbewerb erfolgreichen Sicherheitsexperten haben sich verpflichtet, erst dann der Öffentlichkeit genaueres über die Schwachstellen bekannt zu geben, wenn die Anbieter entsprechende Patches fertiggestellt haben.

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Mar 14

Wer immer noch glaubt das in Deutschland die Meinungsfreiheit -das Recht auf freie Äußerung der eigenen Meinung also- noch etwas gilt, der sollte folgenden Artikel bei heise.de in Ruhe lesen.
Mit dem Begriff “Sperrungsverfügung” hatten wir in der Vergangenheit schon öfters zu tun… für die Zukunft werden wir darüber aber noch sehr viel mehr hören und auch lesen.
Nämlich immer dann…wenn die Betreiber eines Blog’s, eines Forum’s oder eine Webseite all zu sehr an die im Grundgesetz festgeschriebene Meinungsfreiheit glauben und mit ihren Meinungen und Beiträgen bei Staat und Wirtschaft in’s “Fettnäpfchen” treten.
Da die deutsche Regierung den meisten systemkritischen Webseiten etc. auf normalen Wegen nicht beikommt, erpresst man die in Deutschland ansässigen Provider… damit sind auch im Ausland gehostete Blog’s, Foren und Webseiten vor einer Sperrung nicht sicher…
Zitat heise.de: Die Bundesregierung hält die heftig umstrittenen Sperrungsanordnungen gegen Provider vor allem dann als letztes Mittel gerechtfertigt, wenn eine hierzulande illegale Tat im Ausland begangen und dort nicht als Rechtsverletzung angesehen wird.
Weiter: Praktisch könnte sich dieses Prinzip etwa auf Fälle beziehen, in denen es international unterschiedliche Auffassungen über die Tragweite der Meinungsfreiheit gibt.
In der Praxis bedeutet das nichts anderes, als das etwa alle Seiten gesperrt werden können (und man das auch tun wird) die nicht den deutschen Vorstellungen von Meinungsfreiheit entsprechen.
Exakt nach diesem Prinzip arbeiten totalitäre Staaten wie China etc.

Hier der ganze Artikel:

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