Unbekannte Passagen eines im März 2008 unterzeichneten Abkommens zwischen Deutschland und den USA zum behördlichen Datenaustausch sorgen für Empörung, berichtet der Spiegel in seiner kommenden Ausgabe. Das bilaterale Abkommen zwischen Deutschland und den USA “über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität” regelt den Datenaustausch zwischen den Ermittlern beider Ländern. So war bislang bekannt, dass die Behörden Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Informationen zur Begründung des Terrorismusverdachts austauschen. Außerdem schafft das Abkommen die Grundlage für einen automatisierten Austausch von Fingerabdruck- und DNA-Daten.
Laut Artikel 12 des Abkommens können auch Angaben über ethnische Herkunft, politische Anschauungen, religiöse Überzeugungen sowie Mitgliedschaft in Gewerkschaften übermittelt werden. Zulässig seien zudem Informationen, die sich auf das Sexualleben und die Gesundheit der Verdächtigen beziehen.
USA Beim Microtargeting sollen mögliche Wähler gezielt auf bestimmte eigene Interessen angesprochen werden. Barack Obama lässt die Firma Strategic Telemetry mit solchen Verfahren für sich arbeiten, Hillary Clinton die Firma Penn, Schoen and Berland Associates.
Technische Grundlage des Microtargeting ist die Vorhersageanalyse (”Predictive Analytics”). Dabei werden relativ genaue Annahmen z.B. über Einkommen und Konsumgewohnheiten gemacht und mit politischen Empfänglichkeiten in Verbindung gebracht.
Für eine grobe Einstufung genügt bereits die Postleitzahl, sehr viel genauere Angaben ergeben sich durch Zukauf aus Datenbanken, in die Verbraucher durch Verträge, Rabattkarten oder online gestellte Informationen geraten können.
George W. Bush z.B. konnte mit dieser Methode bereits 2004 nachvollziehbare Erfolge verbuchen, als er bildungsinteressierte Latino-Mütter in New Mexico gezielt mit Werbematerial für sein No-Child-Left-Behind-Programm versorgte. Diesen Erfolg versuchen die Demokraten zu wiederholen, indem sie derzeit elektronisch nach umweltbewussten Christen fahnden, welche sie den Republikanern als Wähler abspenstig machen wollen.
Diese Informationen lönnten allerdings auch dazu benutzt werden, um Wähler mehr oder weniger gezielt anzulügen: Im Wahlkampf des mittlerweile ausgeschiedenen republikanischen Präsidentschaftskandidaten Mitt Romney hatte die von ihm beauftragte Firma TargetPoint herausgefunden, dass sich nicht nur Besserverdiener potentiell für sein Wahlprogramm begeistern ließen, sondern auch solche, die zwar gerne Besserverdiener wären, aber lediglich mehr Geld ausgaben, als ihr Einkommen eigentlich erlaubte. Diese Wähler wurden dann von Romneys Wahlkampfteam gezielt angesprochen – allerdings nicht mit der “vollen Wahrheit”, wie sie Stephen Levy in der Washington Post sehr pointiert formulierte: “Hallo! Unseren Informationen zufolge leben Sie über Ihre Verhältnisse – möchten Sie nicht auch über Ihre Verhältnisse wählen?”
Abhören von Internet-Telefonie als Einfallstor für den Bundestrojaner
Der umkämpfte Referentenentwurf für die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) schürt Befürchtungen, dass das Abhören von Internet-Telefonaten mit Hilfe von Trojanern eine vergleichsweise weite Ausspähung der betroffenen Rechner ohne große rechtliche Hürden zulassen würde. Laut dem mit Begründung 94 Seiten umfassenden Vorstoß, den die Blogger von Netzpolitik.org mittlerweile online gestellt haben (PDF-Datei), wird eine ausgesprochene heimliche Online-Durchsuchung zwar an enge Vorgaben gemäß dem entsprechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts geknüpft. Die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), bei der Voice-over-IP (VoIP) vor einer Verschlüsselung direkt auf einem Zielrechner abgegriffen werden soll, ist dagegen an einen vergleichsweise weiten Gefahrenkatalog gekoppelt.
Das Bundesinnenministerium hatte im November 2007 eingeräumt, dass die Software fürs Belauschen verschlüsselter Internet-Telefonate technisch dem geplanten Bundestrojaner nahe kommt. Auch aus Bayern gab es Anfang des Jahres kein Dementi, dass bei der Quellen-TKÜ des dortigen Landeskriminalamts nicht ebenfalls Trojaner in Stellung gebracht werden. Zuvor war ein Schreiben des bayerischen Justizministeriums aufgetaucht, in dem die entsprechende Lauschsoftware unter anderem als per E-Mail installierbare digitale Wanze beschrieben wurde. Auf Bundesebene wird eine Quellen-TKÜ nach Regierungsangaben bislang allein beim Zollkriminalamt verwendet.
Das Bundesinnenministerium beteuert zwar immer wieder, dass beim VoIP-Abhören eine “über den Überwachungszweck hinausgehende Online-Durchsuchung ausgeschlossen” sei. Sachverständige hatten sich dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht skeptisch geäußert, ob nach dem Aufspielen eines Trojaners etwa für das Belauschen von via Skype geführten Gesprächen die Datenerhebung tatsächlich rein technisch derart exakt begrenzt werden könne. Ein Restrisiko, das mit einer solchen Software immer auch auf andere Informationen zugegriffen werden könne, wollten sie nicht ausschließen.
Die heimliche Online-Durchsuchung wird in Paragraph 20k des Entwurfs als “verdeckter Eingriff in informationstechnische Systeme” geregelt. Das BKA darf demnach “ohne Wissen des Betroffenen mit technischen Mitteln in vom Betroffenen genutzte informationstechnische Systeme eingreifen und aus ihnen Daten erheben”. Die Maßnahme soll zum einen beschränkt sein auf Gefahren für “Leib, Leben oder Freiheit einer Person”. Im anderen Fall einer Gefahr für Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung “die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt”, müssen bestimmte Tatsachen die Annahme der entsprechenden Bedrängnis rechtfertigen.
Eingeschlossen werden soll laut Begründung auch der Einsatz sogenannter Keylogger, mit denen sämtliche Tastatureingaben erfasst werden können. Es sei ferner technisch sicherzustellen, dass an dem IT-System nur Veränderungen vorgenommen werden, die für die Datenerhebung unerlässlich sind. Bei Gefahr im Verzuge kann die Anordnung durch den BKA-Präsidenten oder seinen Vertreter getroffen werden. Sie ist dann zunächst drei Tage gültig.
Gemäß Paragraph 20l soll das BKA im Rahmen der Aufgabe der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus dagegen mit der TK-Überwachung einschließlich VoIP-Abhören auch Straftaten verhüten, die im umstrittenen und weit gefassten Paragraphen 129a Strafgesetzbuch bezeichnet sind. Diese müssen dazu bestimmt sein, “die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern, eine Behörde oder eine internationale Organisation rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beseitigen”. Auch angestrebte “erhebliche Beeinträchtigungen” oder “Beschädigungen” der Verwaltungsarbeit von Ämtern oder internationalen Organisationen sollen darunter fallen. Blogger aus dem Umfeld des Chaos Computer Clubs (CCC) fürchten daher, dass BKA-Fahnder die Quellen-TKÜ schon bei reiner “Sachbeschädigung” durchführen dürfen.
Durch technische Maßnahmen soll zwar unter Rückgriff auf den Karlsruher Richtspruch sicher gestellt werden, “dass ausschließlich laufende Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet wird”. Der als Eingrenzung gedachte Schlüsselbegriff ist aber stark dehnbar und dürfte sich in der Praxis als schwer handhabbar herausstellen. Zudem sollen TK-Anbieter verpflichtet werden, dem BKA die erforderlichen Maßnahmen zur Quellen-TKÜ zu ermöglichen und erforderliche Auskünfte “unverzüglich” zu erteilen. Die Entschädigung soll nur wie bei einer Zeugenvernehmung geregelt werden. Zu einer Hochrechnung der auf die Wirtschaft zukommenden Kosten durch die geplanten Befugnisse schweigt sich der Referentenentwurf insgesamt noch mit Leerstellen aus. Der viel beschworene Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung soll ferner nur greifen, wenn “allein” Kenntnisse über besonders private Angelegenheiten bei der Überwachung eines Gesprächs gewonnen würden.
Den ganzen Beitrag gibt es bei heise.de
Es wird immer lustiger in Deutschland wenn es um Tauschbörsen und deren Nutzer geht…nun sind wir also soweit, das Tauschbörsen und deren Nutzer mit dem “Organisierten Verbrechen” auf eine Stufe gestellt werden.
Der User als Mitgleid einer kriminellen Vereinigung.
Soweit hat es die Musikindustrie/Filmwirtschaft also schon geschafft.
Zugegeben…schwer war es ja nicht, zumal sich die Mitarbeiter dieser Vereine der Hilfe willfähriger Büttel aus der Politik sicher sein können.
Hier mal ein Beitrag den wir bei heise.de gefunden haben
Die Filmwirtschaft hat 2007 nach eigenen Angaben messbare Erfolge im “Kampf gegen Raubkopierer” erzielt. So konnte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) im vergangenen Jahr die Zahl der Strafanträge von 1843 auf 1928 steigern. Dazu sind laut der im Auftrag der Filmwirtschaft tätigen privaten Ermittlungsorganisation 380 Zivilverfahren gekommen. Der Anteil der erfolgreich abgeschlossenen Strafverfahren konnte 2007 im Vergleich zum Vorjahr um 23 Prozent auf 1873 erhöht werden. Darunter ergingen in 28 Prozent der Fälle Verurteilungen, das sind 32 Prozent mehr als 2006.
“Die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden hat sich verbessert”, kommentierte der GVU-Vorstandsvorsitzende Christian Sommer die Zahlen aus dem Jahresbericht am heutigen Montag in Berlin im Vorfeld des “Welttag des geistigen Eigentums” am kommenden Samstag. Bei den ergangenen Urteilen seien “einige Gefängnisstrafen” bis zu drei Jahren verhängt worden, betonte er gegenüber heise online. Aber auch die in 53 Prozent der Fälle erfolgte Verfahrenseinstellung gegen Geldbuße und Einbeziehung der benutzten Hardware und anderer “Tatmittel” sei als “erfolgreicher Abschluss” zu werten. In 19 Prozent der Fälle sind Verfahren ferner wegen einer “schwerer wiegenden Straftat” eingestellt worden.
Sommer zufolge konzentrierte sich die GVU 2007 einmal mehr vor allem darauf, “die Quellen trockenzulegen”, also gegen die Spitze der “Verbreitungspyramide” rechtswidrig kopierter Filme vorzugehen. Dazu zählt der GVU-Vertreter einen geschlossenen Kreis von “rund 100 Leuten” mit hohem Vernetzungsgrad, die dem “organisierten Verbrechen” zugerechnet werden könnten. Zugleich räumte Sommer aber auch ein, dass “ganz oben das gewerbliche Interesse eher gering sei” und einzelne Release-Gruppen “im sportlichen Wettbewerb stehen”. Das eigentliche Problem sei die Zwischenebene, die aus den Betreibern von Pay-Servern oer BitTorrent-Trackern und dazugehörigen Portalseiten bestehe.
Das Bildungsniveau in Deutschland hat einen starken Einfluss auf die Nutzung von E-Mails. Aktuelle Erhebungen des Branchenverbandes BITKOM belegen erneut, dass die digitale Kluft in Deutschland besonders groß ist.
Nur 30 Prozent der Bürger mit Hauptschulabschluss verschicken täglich Mails, während 67 Prozent der Deutschen mit Abitur davon Gebrauch machen. Bei Personen mit Realschulabschluss liegt die Quote bei 46 Prozent.
Schichten mit geringerem Bildungsniveau verfügen deutlich seltener über einen Internetanschluss im eigenen Haushalt.
Die private Nutzung von E-Mails hängt neben dem Bildungsniveau aber auch vom Alter ab. So nutzen in der Gruppe der 14- bis 29-Jährigen täglich fast drei Viertel E-Mails für die private Kommunikation. Bei den 45- bis 59-Jährigen ist es knapp die Hälfte und bei den über 60-Jährigen liegt die E-Mail-Nutzung bei nur noch einem Viertel. Auch in Hinblick auf die Geschlechter gibt es nach wie vor Unterschiede. Während 59 Prozent der Männer täglich Mails verschicken, sind es bei den Frauen nur 43 Prozent.
Laut BITKOM sind die Hersteller in der IT-Branche jedoch daran interessiert, verstärkt günstige und einfach ausgestatte Geräte auf den Markt zu bringen. “So können sich die finanzschwachen Bevölkerungsgruppen die Welt des Internets besser erschließen”, meint BITKOM-Präsident August-Wilhelm Scheer. Darüber hinaus sei die Politik dazu angehalten, Maßnahmen zu ergreifen.
Die IT-Ausstattung in den deutschen Schulen sei derzeit so schlecht wie kaum irgendwo in Europa. IT sollte laut Scheer ebenfalls so selbstverständlich in den Bildungsauftrag integriert werden wie Lesen und Schreiben. “Informatik sollte ein Pflichtfach sein und neue Medien sollten im gesamten Fächerkanon als Lehr- und Lerninstrument standardmäßig Einsatz finden.”
Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm sieht bei der geplanten Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) noch erheblichen Diskussionsbedarf. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz sagte im RBB-Inforadio, er habe sich mit seinen Kollegen während der gemeinsamen Frühjahrstagung in Bad Saarow darauf verständigt, dass nach der Bewertung des Gesetzentwurfs durch die Länder ein weiteres Gespräch mit dem Bund stattfinden müsse. Dabei gehe es insbesondere darum, ob und unter welchen Bedingungen heimlich eine Wohnung oder ein Anwesen betreten werde dürfe. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seine Kollegin aus dem Justizressort, Brigitte Zypries (SPD), hatten sich zuvor auf einen Referentenentwurf geeinigt.
“Das, woran der Bundesinnenminister gedacht hat, wird möglicherweise nur durch eine Änderung der Verfassung gehen”, warnte der CDU-Politiker. Dafür sei eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament nötig. Vor einer Bundestagswahl werde eine solche schwierig zu erreichen sein. “Die Sache sollte man erst einmal fachlich und dann rechtlich diskutieren, und dann müssen die Bundesregierung und der Bundestag entscheiden, ob sie gewillt sind, diesen Weg zu gehen”, erklärte Schönbohm. “Das ist noch völlig offen.”
Anders interpretiert der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann den Ausgang der Konferenz. SPD-Minister hätten zwar noch Widerstand geleistet und es habe sogar eine Sitzungsunterbrechung gegeben, sagte der CDU-Politiker der Nachrichtenagentur AP. Schließlich habe man sich aber geeinigt. Von dem Treffen gehe das “klare Signal” aus, zitiert die dpa Schünemann, dass der von Schäuble und Zypries gefundene Kompromiss die Grundlage für die weitere Arbeit sei. Bei verdeckten Online-Durchsuchungen soll die Installation von Trojanern mit Überwachungssoftware auf Zielrechnern direkt vor Ort demnach tabu sein.
Unterdessen sind weitere Details zum neuen Entwurf für das BKA-Gesetz bekannt geworden. Demnach sollen Ermittler der Wiesbadener Polizeibehörde zur Abwehr terroristischer und anderer sehr schwerer Gefahren gemäß Paragraph 20h auch Wohnungen von unbescholtenen Bürgern mit Wanzen und Videokameras überwachen dürfen. Bedingung dafür soll sein, dass sich während des großen Lausch- und Spähangriffs im Wohnraum “anderer Personen” dort voraussichtlich Verdächtige aufhalten. Zudem sei vorher zu prüfen, dass die akustische und optische Wohnraumüberwachung bei einer Zielperson direkt vor Ort allein nicht zur Abwehr der Gefährdung ausreicht. Generell dürften die Maßnahmen aber auch durchgeführt werden, wenn Unbeteiligte “unvermeidbar betroffen werden”.
Die Süddeutsche Zeitung verweist auf eine weitere brisante Einzelheit. So sollen die Aufnahmebänder beim großen Lauschangriff gegen Terrorverdächtige künftig auch weiterhin mitlaufen dürfen, wenn der laut Bundesverfassungsgericht besonders geschützte Kernbereich der privaten Lebensführung berührt wird. Die Karlsruher Richter hatten in ihrem Urteil zur akustischen Wohnraumüberwachung verfügt, dass die versteckten Wanzen und Mikrofone nicht mehr aufzeichnen dürfen, wenn Verdächtigen sehr private und intime Äußerungen machen. Die Union befürwortet dagegen seit langem eine Lösung mit einem “Richterband”. Demnach soll die Polizei zunächst alle Gespräche mitschneiden dürfen. Ein Richter habe dann zu prüfen, welche Inhalte in einem Verfahren konkret verwendet werden können.
Zypries lehnte diesen Ansatz bislang unter Verweis auf verfassungsrechtliche Vorgaben strikt ab. In seiner Entscheidung zu heimlichen Online-Durchsuchungen ergänzte das Bundesverfassungsgericht aber seine Haltung zum Kernbereichsschutz leicht bei der umkämpften Ausforschung von IT-Systemen. Der “unantastbare” hochprivate Lebensraum soll demnach zwar möglichst “geschont” werden. Dabei seien aber “zwei Stufen” zu unterscheiden. Zunächst habe die “Erhebung kernbereichsrelevanter Daten möglichst zu unterbleiben”. Falls dies “nicht in Betracht” komme durch Sicherungstechniken, habe der Gesetzgeber dafür zu sorgen, dass einmal erhobene Daten aus dem Kernbereich “unverzüglich gelöscht werden”.
Schäuble und Zypries haben daraus die Absegnung des Richterbandes herausgelesen. Gegenteiliger Ansicht ist die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz. “Gerade beim Spähangriff ist ein absoluter Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung unabdingbar”, betont die Liberale. “Mit der vorgeschlagenen Regelung für automatisch laufende Bänder, die dann später daraufhin ausgewertet werden sollen, haben Bundesinnenminister Schäuble und Bundesjustizministerin Zypries den Boden des Grundgesetzes verlassen.” Die zweistufige Prüfung des Kernbereichsschutzes habe Karlsruhe allein bei Online-Razzien erlaubt. Das heiße nicht, “dass hier im Handstreich der Schutz der Intimsphäre für alle Maßnahmen aufgehoben wurde”. Das BKA brauche generell keine Ermächtigung “für eine Peep-Show in die Wohn- und Schlafzimmer”.
Auch der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy, ist skeptisch. “Die Notwendigkeit einer Videoüberwachung in Wohnungen erschließt sich mir nicht ohne weiteres”, sagte der SPD-Politiker der Neuen Osnabrücker Zeitung. Diese weitere “Ausdehnung der BKA-Befugnisse” werde in der SPD-Fraktion auf einige Bedenken stoßen.
Ähnlich äußerte sich SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz: “Das wird noch ganz genau zu prüfen sein.” Als chancenlos bezeichnete er den Vorstoß einiger Unionsländer, ihren Sicherheitsbehörden auch im Zuge heimlicher Online-Durchsuchungen das heimliche Eindringen in Wohnungen erlauben zu wollen: “Wenn sie das versuchen, landen sie damit in Karlsruhe schmerzhaft auf der Nase.” Ein heimliches Betreten von Wohnungen zur Installation von Spähprogrammen wäre nur sauber zu regeln, wenn zuvor die Verfassung geändert würde. Petra Pau, Vorstandsmitglieder der Linksfraktion, kritisierte, dass nach dem vorliegendem Entwurf “TVW” zum Standardprogramm des BKA erhoben werde: “Trojaner, Video und Wanzen”. Der Überwachungsstaat nehme damit weiter Gestalt an.
MiFare-RFID-Verschlüsselung spielend leicht zu knacken.
Die Verschlüsselung der weit verbreiteten MiFare-RFID-Chips des Herstellers NXP lässt sich in Sekundenschnelle brechen, ohne direkten Zugang zum Chip zu haben. Es genügt, die verschlüsselten Daten aus ein paar Metern Entfernung abzuhören.
Im März 2008 hatte bereits die niederländische Regierung vor den MiFare-Risiken gewarnt.
Auf der Konferenz Eurocrypt 2008 in Istanbul wurde diese Woche bekannt, dass es um die Sicherheit der MiFare-RFID-Chips noch viel schlechter bestellt ist, als bisher angenommen wurde. Einem Forscherteam um Nicolas T. Courtois vom University College London ist es jetzt gelungen, aus abgefangenen, verschlüsselten Daten den vom Chip verwendeten geheimen Schlüssel binnen Sekunden zu errechnen.
Die Forscher haben dazu aus mehreren Metern Entfernung die per RFID-Funk übertragenen Daten abgefangen und anschließend die Verschlüsselung binnen Sekunden gebrochen. Das ist laut Karsten Nohl, Doktorand an der Universität Virginia und einer der beteiligten Forscher, “alles ohne teure Ausrüstung” gelungen. Der in den Chips verwendete Verschlüsselungsalgorithmus ist zwar noch nicht öffentlich bekannt, “das ist jetzt aber nur noch eine Frage von Wochen, da etliche Gruppen dran arbeiten”, so Nohl.
Die Konsequenz aus den Ergebnissen der Forscher ist, dass sich MiFare-Chips billig kopieren lassen: “Es gibt schon seit einiger Zeit gefälschte MiFare-Classic-Chips, die sogar günstiger als die Originale angeboten werden. Wenn einer der Fälscher mitspielt, können diese zum Klonen schon existierender Chips verwendet werden. Die etwas teurere Alternative wären programmierbare RFIDs, die kosten auch nur ein paar Euro”, so Nohl.
In Anbetracht der vielen hundert Millionen MiFare-Chips, die beispielsweise für Zugangskontrollsysteme,Ausweise,Reisepässe oder elektronische Bezahlsysteme weltweit im Einsatz sind, muss man von einem Fiasko sprechen.
Schuld daran sind nach Nohls Meinung sowohl MiFare-Hersteller NXP als auch dessen Kunden: “Teil des Erfolgs von MiFare war der niedrige Preis. Gute Sicherheit hätte mehr gekostet und dem rasanten Wachstum von ’sicheren’ RFIDs wohl einen Dämpfer verpasst. Diese Rechnung stimmt so aber auch seit einigen Jahren nicht mehr, da selbst in den sicheren Karten die Verschlüsselungstechnologie nur noch einen kleinen Teil ausmacht. Der richtige Zeitpunkt, da umzuschwenken, ist von NXP ganz klar verpasst worden.”
Im US-Bundesstaat Washington tritt im Juli dieses Jahres ein Gesetz gegen das illegale Auslesen von RFID-Daten aus Ausweispapieren in Kraft. Wer dagegen in krimineller Absicht verstößt, muss mit einer hohen Gefängnisstrafe rechnen. In den Augen von Karsten Nohl ist das jedoch der falsche Ansatz: “Wenn ich mir aber so überlege, wie viele Probleme es mit Drogen und Betrug gibt, scheint es nicht zu reichen, etwas illegal zu machen. Bei RFIDs gibt es zudem die Chance, viele Systeme schlicht sicher zu machen, und das vielleicht zum ersten Mal. Diese Chance darf jetzt nicht dadurch vertan werden, dass man sich mit schlechten Systemen hinter Gesetzen versteckt.”
Nohl fordert, in Zukunft bei der breiten Einführung von “neuen Technologien wie RFID, wo die Risiken noch nicht völlig verstanden sind”, vorsichtiger zu sein. “Es ist dann wohl oft besser, eine konservative Abschätzung zu machen und eventuell erst einmal zu warten.”
So richtig begriffen haben die Bayern das Bundesverfassungsgerichts-Urteil zur Online-Durchsuchung scheinbar noch nicht, sonst wäre denen aufgefallen das die Richter exakt festgelegt haben was machbar ist und was zu unterbleiben hat. Allerdings wären die Bayern eben nicht die Bayern wenn sie mal nicht mit dem Kopf durch die Betonwand wollten…anders kann man den neuerlichen Vorstoß zur Umgehung höchstrichterlicher Urteile nicht umschreiben.
Bayern wird nach den Worten von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bei der umstrittenen Online-Durchsuchung einen eigenen Weg gehen. Er halte es für völlig widersprüchlich, dass nach dem Kompromiss zum BKA-Gesetz im Bund ein Techniker jetzt eine Videokamera in der Wohnung eines Verdächtigen installieren könne, aber nicht Computertechnik zur Ausspähung von Daten. “Die Logik erschließt sich mir nicht”, meinte Herrmann laut dpa am Rande der Frühjahrstagung der Innenministerkonferenz. Bayern werde das in seinem eigenen Gesetz für den Verfassungsschutz anders regeln.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hatten sich im Gesetzentwurf für die BKA-Novelle darauf verständigt, dass Software zur Durchsuchung des PC eines Verdächtigen und zur Überwachung (”Bundestrojaner”, offiziell mittlerweile Remote Forensic Software genannt) nur über das Internet auf Computer aufgespielt werden kann. Ein Eindringen in die Wohnung zur heimlichen Installation etwa von Key-Loggern oder Überwachungssoftware soll den Ermittlern verboten bleiben.
Die US-Regierung will künftig DNA-Proben von allen Personen nehmen lassen, die von Bundesbehörden verhaftet werden. Von der neuen Regelung, die der Sprecher des Justizministeriums, Erik Ablin, am gestrigen Mittwoch ankündigte, würden auch Ausländer betroffen sein. Dabei soll es keine Rolle spielen, ob einer Person tatsächlich eine Straftat nachgewiesen wird, allein der Verdacht auf eine strafbare Handlung soll ausreichen.
Die Genproben sollen in der nationalen DNA-Profil-Datenbank CODIS (Combined DNA Index System) bearbeitet und gespeichert werden. CODIS umfasste zum Jahresende 2007 rund 93.000 Personenprofile und mehr als 17.000 Proben, die an Tatorten gesichert wurden. Bislang dürfen DNA-Proben für die CODIS-Datenbank nur von verurteilten Straftätern genommen werden.
Zwei vom Kongress in den Jahren 2005 und 2006 verabschiedete Gesetze räumen dem Justizministerium jedoch eine Ausweitung der Datenbestände ein. Bundesbehörden – etwa dem FBI – zugeordnete Strafverfolger führen Regierungsangaben zufolge jährlich etwa 140.000 Verhaftungen durch. Vertreter des Justizministeriums sprechen allerdings davon, dass künftig rund 1,2 Millionen neue CODIS-Einträge pro Jahr anfallen könnten.
Ziel der Maßnahme sei eine bessere Kriminalitätsbekämpfung, heißt es beim Justice Department. Anhand der gespeicherten DNA-Proben könnten bislang nicht gelöste Fälle aufgeklärt und die Täter von weiteren Straftaten abgehalten werden. Bürgerrechtler warnen hingegen, dass künftig auch völlig unbescholtene Personen gentechnisch erfasst würden. Zwar sollen Unschuldige eine Löschung ihrer Daten beantragen können, doch befürchtet etwa die American Civil Liberties Union, dass es in Wirklichkeit sehr schwer sein dürfte, die Einträge wieder aus CODIS herauszubekommen
Nach der prinzipiellen Einigung zwischen den federführenden Ressorts der Bundesregierung über einen Entwurf für die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) und die damit verknüpfte Ausforschung von IT-Systemen zeigt sich die Wiesbadener Polizeibehörde nach eigenen Angaben gut gerüstet für die versprochenen neuen Befugnisse. Das BKA sei derzeit mit “Hochdruck” dabei, die entsprechende Spionagesoftware zu erstellen, erklärte der Chef der Einrichtung, Jörg Ziercke, gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.
Die deutschen Ermittler sind bislang selbst noch nicht in der Lage, die umstrittenen heimlichen Online-Durchsuchungen durchzuführen. Entsprechende Schnüffelprogramme seien aber auch von anderen Ländern zu bekommen, die bereits Festplatten ausspähen, meinte Ziercke. Man könnte so jederzeit mit den verdeckten Durchsuchungen anfangen.
Anmerkung: Wenn das BKA noch kein eigenes Programm hat…an wen wird man sich zwecks Online-Durchsuchung dann wenden..??? Die Russen vieleicht, die haben soetwas schon seit Jahren im Einsatz gegen Regimekritiker. Oder das BKA wird bei den Chinesen vorstellig, schliesslich haben die es im letzten Jahr schon bis in’s Bundeskanzleramt bzw.dort bis zum Vorzimmer der Frau Merkel geschafft…Online…versteht sich und ohne das irgendjemand irgendetwas mitbekommen hat.!
Wahrlich, wir dürfen gespannt sein darauf, welcher Geheimdienst Deutschland’s Festplatten -mit Zustimmung deutscher Politiker- nun ausspähen darf.
“Die große Koalition hat angeblich die engen und detaillierten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Ausspähung von IT-Systemen eins zu eins übernommen”
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seine Kollegin im Justizressort, Brigitte Zypries (SPD) haben sich auf einen gemeinsamen Entwurf für die heftig umstrittene Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) geeinigt. Der letzte offene Streitpunkt war die Fassung der geplanten Befugnisse für die Polizeibehörde zu heimlichen Online-Durchsuchungen. Agenturmeldungen zufolge haben die beiden Kontrahenten auch hier nun Nägel mit Köpfen gemacht. Nach Abschluss der Abstimmung zwischen beiden Ressorts werde der mehrfach überarbeitete Entwurf mit deutlich erweiterten präventiven Überwachungsmöglichkeiten für das BKA zur Terrorabwehr zunächst an die Länder geschickt. Mit einer Verabschiedung im Kabinett sei dann vor der Sommerpause zu rechnen.
Zuletzt war zwischen Union und SPD vor allem noch umkämpft, ob die Ermittler für die Installation des sogenannten Bundestrojaners auch in Wohnungen eindringen und die digitale Wanze direkt vor Ort auf einem Zielrechner installieren dürfen sollen. Laut Sprechern Schäubles wird gemäß der Verständigung mit Zypries in dem Entwurf eine solche händische Manipulation der Rechner nicht zugelassen. Die verdeckte Online-Durchsuchung dürfe demnach “nur per Kabel” erfolgen, heißt es im Innenministerium. Zuvor hatten Mitarbeiter von Schäuble vor allem E-Mails auch von Behörden als möglichen Königsweg zur Einschleusung von Bundestrojanern auf IT-Systemen Verdächtiger angesehen. Das Einbrechen in Wohnräume hatte die SPD im Gegensatz zur CDU/CSU-Fraktion als grundgesetzwidrig erachtet und auf das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung verwiesen.
Weiter bei heise.de
In einem jetzt bekannt gewordenen Urteil (Az. 3-12 O 171/07) hat das Landgericht Frankfurt dem Einspruch von Arcor gegen eine einstweilige Verfügung zur Blockade des Porno-Portals YouPorn.com im Hauptsacheverfahren stattgegeben und eine Verantwortlichkeit des Providers für die dortigen, teils nicht jugendfreien Inhalte verneint. In ihrer Abwägung sei die 12. Kammer für Handelssachen zu dem Ergebnis gekommen, dass der Zugangsanbieter nicht mit zur Rechenschaft gezogen werden könne, erklärte ein Sprecher des Landgerichts gegenüber heise online. Der beklagte Provider sei weder wettbewerbsrechtlich als Störer noch als Gehilfe der Verstöße gegen die deutsche Jugendschutzgesetzgebung im Ausland haftbar zu machen.
Wer den ganzen Beitrag bei heise.de lesen möchte…
Es war nur eine Frage der Zeit bis die nächsten Pläne zur Online-Überwachung der deutschen Bevölkerung bekannt werden.
Der Spiegel schreibt dazu folgendes:
Neuer Vorstoß in der Online-Überwachung: Nach den Erfahrungen der Anti-Terror-Operation “Alberich” fordert der Verfassungsschutz mehr Befugnisse. Nicht mehr nur auf Festplatten will er zugreifen dürfen - auch E-Mail-Konten und ganze Internet-Knotenpunkte wollen die Ermittler überwachen.
Die konspirativen E-Mails mit Adressaten in Pakistan kamen aus einem Internet-Café in Stuttgart. Sie waren im November 2006 der Beginn für eines der größten Terrorermittlungsverfahren seit dem Deutschen Herbst - genannt ” Operation Alberich (mehr…)”. Nach achtmonatigen Ermittlungen nahm die Polizei im September 2007 Fritz Gelowicz, Adem Yilmaz und Daniel Schneider im Sauerland fest- sie hatten gerade versucht, aus Wasserstoffperoxid sprengfähiges Material aufzukochen. Sie hatten Anschläge auf Flughäfen oder amerikanische Einrichtungen in Deutschland verüben wollen.
Das Bundeskriminalamt und der Generalbundesanwalt feierten die Festnahmen, doch der Großeinsatz beschäftigt die beteiligten Polizeikräfte von Bund und Ländern und die Verfassungsschutzbehörden bis heute. Sie haben mit der Analyse der eigenen Arbeit begonnen und sind auf Defizite in der Zusammenarbeit gestoßen. Ende der kommenden Woche werden sich die Innenminister der Länder auf ihrer Konferenz in Bad Saarow mit den “Schlussfolgerungen” aus der “Operation Alberich” beschäftigen.
Online-Durchsuchungen werden als erforderlich erachtet
Der Verfassungsschutz hat sich mit “Optimierungsansätzen nach der Operation Alberich” befasst. In einem internen “Arbeitspapier” vom 22. Februar rechtfertigen die Amtsleiter der Behörde ihre anfängliche Zurückhaltung als “situationsangemessen”, räumen aber ein, “dass Gelegenheit zur Optimierung der Zusammenarbeit besteht”. Zugleich melden die Verfassungsschützer eine ganze Reihe von Wünschen und Forderungen an.
Neben einer “niedrigeren Eingriffsschwelle” für die akustische und visuelle Wohnraumüberwachung und der Möglichkeit, Handys wie die Kollegen von BKA und BND auch im Ausland orten zu können, geht es den Verfassungsschützern vor allem um weitergehende Befugnisse bei der Internet-Überwachung.
Nur einen Satz widmen sie dabei einem innenpolitischen Dauerbrenner: “Die Befugnis zu Online-Durchsuchungen wird als erforderlich erachtet.” Ausführlicher gehen sie auf einen weiteren, neuen Punkt ihrer Wunschliste ein: Der Überwachung von sogenannten Internet-Knoten, über die der Internet-Datenverkehr gebündelt und weitergeleitet wird.
“Die Erfahrungen, auch in anderen Staaten”, hätten gezeigt, dass wegen der veränderten Kommunikationsgewohnheiten “eine frühzeitige Erkennung von potentiellen Attentätern nur möglich ist, wenn eine gezielte strategische Überwachung von relevanten Internet-Knotenpunkten erfolgt”, heißt es in dem Papier der Verfassungsschützer. Erst kürzlich hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil entschieden: Vorbeugendes Schnüffeln ist tabu - es muss Gefahr für Leib und Leben bestehen, bevor der Staat Festplatten ausspähen darf.
So darf ein Eingriff nur erfolgen, wenn es “tatsächliche Anhaltspunkte” dafür gibt, dass eine “konkrete Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut” besteht wie:
* “Leib, Leben und Freiheit der Person” oder
* “Güter der Allgemeinheit”, deren Bedrohung die Grundlagen des Staates oder der Existenz der Menschen berühren - wie die Funktionsfähigkeit “existenzsichernder öffentlicher Versorgungseinrichtungen”.
E-Mail-Konten bei Yahoo oder AOL sollen überwacht werden
International existieren derzeit rund 100 dieser Knotenpunkte, auf dem in Frankfurt angesiedelten “De-Cix” hat sich der Datenverkehr 2007 verdreifacht, er soll bis Juni zum weltgrößten Netzaustauschknoten ausgebaut werden.
Zudem fordern die Behördenleiter, dass sie künftig bei genehmigten Telekommunikations-Überwachungen nach dem sogenannten G-10-Gesetz auch nicht sicherheitsgeprüfte Personen beauftragen können, E-Mail-Konten bei ausländischen Anbietern wie Yahoo oder AOL zu überwachen. Alternativ komme auch hier “die gezielte Filterung von Internet-Knotenpunkten nach den einschlägigen E-Mail-Adressen in Betracht”. Auch solle das G-10-Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt und die Genehmigungen von drei auf “mindestens sechs Monate” verlängert werden.
Kleine Musikpiraten werden nicht mehr verfolgt
Wer nur wenige Titel aus dem Internet holt, bleibt im Norden unbehelligt.
Die Regierung in Schleswig-Holstein wird zukünftig gegen gelegentliche Tauschbörsennutzer nicht mehr ermitteln.
Generalstaatsanwalt Erhard Rex sagte gestern dazu: “Wenn jemand nur einige Musiktitel herunterlädt, ermitteln wir seine Daten nicht”.
Damit erteilte er der nach User-Daten hungrigen Musikindustrie eine klare Absage.
“Die Sicherheit in Schleswig-Holstein hängt nicht vom Filesharing ab”, erklärte der Chefankläger des Landes weiter. Es sei vielmehr ein typisches Jugenddelikt, gelegentlich Musik aus dem Internet zu kopieren und damit zu verbreiten. “Das sind kleine Fische.”
Rex verwies zudem auf den Aufwand, den eine Strafverfolgung kleiner Musikpiraten machen würde.
Im vergangenen Jahr habe es durch Anwälte der Musikindustrie unter anderem eine Massenanzeige mit 5000 IP-Adressen (PC-Kennungen) gegeben. Das wären auf einen Schlag 5000 Ermittlungsverfahren gewesen, sagte Rex. Er zog die Reißleine und stoppte solche Verfahren.
Ein Freibrief für Internetpiraten ist das nicht, weil die Ermittler Musikklau im größeren Stil nach wie vor verfolgen. Wo die Grenze liegt, will Rex nicht verraten. Weiterhin kein Pardon kennt er, wenn neue Filme herunter geladen oder Nazi-Propaganda verbreitet wird. “Hier ermitteln wir.”
Immer mehr Staatsanwaltschaften verweigern der Medienindustrie inzwischen den Gehorsam und die Unterstützung bei der Ermittlung von Tauschbörsennutzern.
Nachdem die Staatsanwaltschaften in Wuppertal und Duisburg erklärt hatten, derlei Verfahren ohne Provider-Anfrage einzustellen, schob jüngst auch das Landgericht Saarbrücken der massenhaften Ermittlung von Tauschbörsennutzern per Beschluss einen Riegel vor.
Mit einer Mehrheit hat sich das Europäische Parlament bei der Entschließung zur europäischen Kulturwirtschaft am heutigen Donnerstag in Brüssel gegen Internetzugangssperren als Mittel im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen ausgesprochen. Mit gerade mal 17 Stimmen Vorsprung votierte die Parlamentsmehrheit, gestützt von Sozialdemokraten und Sozialisten sowie den Grünen, für eine Aufforderung an die Mitgliedsstaaten, von Internetsperren abzusehen.
Zuvor war das Thema eigens vom generellen Änderungsantrag abgespalten worden. Die allgemeine Bürgerrechtsklausel fordert, die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen grundlegenden Bürgerrechten unterzuordnen. Gegen diese Klausel wollten Liberale und Konservative nicht stimmen. Zu dem klaren Votum gegen die Internetsperren als Maßnahme etwa gegen die Nutzer von P2P-Tauschbörsen mochten sich aber Konservative und Liberale aber am Ende doch nicht offiziell durchringen.
Den ganzen lesenswerten Beitrag gibt es wie immer bei: heise.de
Mehr als eine Million bezahlte Download’s…Tendenz…steigend…
Im ersten Quartal 2008 wuchs die Zahl der legalen Downloads in Deutschland auf 11,3 Millionen Stück. Das entspricht einer Zunahme von 38,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, meldet Media Control. In den ersten drei Monaten des Jahres 2007 zählte Media Control 8,2 Millionen verkaufte digitale Produkte.
Noch stärker legte der Umsatz mit Musik aus dem Internet zu, um 45,2 Prozent auf aktuell 20,4 Millionen Euro. Media-Control-Chefin Ulrike Altig sieht die legalen Musik-Downloads “konsequent auf dem Vormarsch”.
Dabei wurden erstmals mehr als eine Million sogenannte Bundles verkauft, also Produkte mit mehr als einem Titel, innerhalb eines Quartals gezählt. Im Vorjahresvergleich vergrößerte sich die Menge um 63,3 Prozent. Einzeltracks legten um 36,1 Prozent auf 10,3 Millionen Stück zu.
Der Absatz von Tonträgern ging derweil weiter zurück: Die Menge der verkauften CDs sank im Vorjahresvergleich um 9,4 Prozent und das Umsatzvolumen verringerte sich um 8,1 Prozent.
Wir erinnern uns: Noch im Dezember 2007 bettelte der IFPI -allen voran Deutschland- die EU-Parlamentarier in einem zweiseitigen Brief an, endlich etwas gegen die Provider zu unternehmen weil man diese mehr oder weniger mit verantwortlich macht für den angeblich ständig zunehmenden illegalen Musiktausch in Tauschbörsen
Zitat: Provider sollen diese Macht nutzen, um gegen die “massive Musikpiraterie in P2P-Tauschbörsen” vorzugehen. Denn mit etwa 20 Milliarden illegalen Musik-Downloads im Jahr übertreffe die Piraterie den “sich entwickelnden legalen Digitalmarkt”.
Die o.g. Zahlen von Media Control sprechen jetzt -zumindest für Deutschland- eine ganz andere Sprache…der Trend entwickelt sich weiter, hin zu legalen Downloads und zwar ganz ohne Zwang durch irgendwelche selbsternannten Regulierer.


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