May 28

Der Journalistenverband DJV hat den Bundestag aufgefordert, die Vorratsdatenspeicherung, die seit Anfang 2008 in Kraft ist, wieder abzuschaffen. Die Behörden seien nicht in der Lage, den Schutz der gesammelten Daten zu gewährleisten. Pressefreiheit sei jedoch vom Datenschutz abhängig. Anlass für die Forderung des Deutschen Journalistenverbandes (DJV) war der aktuelle Abhörskandal bei der Telekom. Das Unternehmen hatte mehrfach systematisch die Verbindungsdaten von Aufsichtsräten, Managern und Journalisten auswerten lassen um herausfinden, wie Journalisten an Interna aus dem Unternehmen gekommen waren. “Die Telekom-Affäre zeigt die Missbrauchsmöglichkeiten der gespeicherten Verbindungsdaten auf”, sagte DJV-Chef Michael Konken, der bereits von einem Angriff auf die Pressefreiheit gesprochen hatte. “Wer gibt Journalistinnen und Journalisten die Gewähr dafür, dass ihre Telefon- und E-Mail-Kontakte nur im eng umrissenen Rahmen des Gesetzes verwendet werden?”
Der DJV unterstützt deshalb die neuen Forderungen der Opposition, die Vorratsdatenspeicherung wieder abzuschaffen. “Die Aufhebung des Gesetzes durch den Bundestag wäre das richtige und politisch notwendige Zeichen”, resümierte Konken.

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May 26

Vor genau 59 Jahren trat eines der wichtigsten, wenn nicht gar das wichtigste Gesetzeswerk für Deutschland in Kraft: Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland oder kurz Grundgesetz. Dieses enthält eine Reihe von Schutzrechten, die unter anderem sicherstellen sollen, dass der einfache Bürger vor dem Staat geschützt wird und Umstände, die zum Dritten Reich führten, im Keim erstickt werden.

Dass ebendiese verfassten Freiheits- und Bürgerrechte heute in Gefahr sind, ist traurige Realität.
Politiker, die sich selbst als Demokraten bezeichnen, treten unsere Verfassung mit Füßen. Die angebliche Terrorgefahr oder schnöde wirtschaftliche Interessen dienen dabei als Begründung für immer tiefergreifendere Einschnitte in die Schutzrechte der Bürger. Die Schutzrechte werden von Politikern wie Schäuble & Co. nur noch als hinderlich und schnellstmöglich abzuschaffend bewertet.

Fast nur noch auf dem Papier besteht der Grundsatz der “Unverletzbarkeit der Wohnung”. Auch einfache Vergehen wie das Kopieren einer Musik-CD, ein angeblicher Betrug über 22,90 oder das Eingeben eines falschen Begriffes in eine Suchmaschine kann zu der schlimmsten Verletzung dieses Schutzrechtes führen, indem die eigene Wohnung Ziel einer Hausdurchsuchung wird.

“Eine Demokratie kann nur dann funktionieren, wenn es Bereiche gibt, in denen der Bürger vor Eingriffen des Staates sicher ist. Das Grundgesetz beinhaltet bzw. beinhaltete diese essenziellen Schutzrechte, die unter anderem eine freie Presse erst ermöglichen. Schaffen wir diese Schutz- und Grundrechte ab, so wird es nicht mehr lange dauern, bis wir auch die Demokratie abschaffen”, so Hauke Goos-Habermann, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Landesverband Schleswig-Holstein.

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May 25

Internetpioniere und Rechtsexperten kritisieren den zunehmenden Einsatz von Methoden zur Durchleuchtung des gesamten Netzverkehrs per “Deep Packet”-Inspektion scharf und warnen vor gravierenden Folgeschäden. Wer eine derartige Tiefenanalyse seiner Internetkommunikation akzeptiere, “gibt seine Privatsphäre völlig auf”, warnte Scott McCollough, Justiziar beim texanischen Internetprovider Data Foundry auf der Konferenz “Computers, Freedom, and Privacy 2008″ (CFP) in New Haven am gestrigen Freitag. Ein Zugangsanbieter, der das Verfahren einsetze, könne damit die kompletten Kommunikationsinhalte einsehen. Sollten Daten gespeichert werden, müssten diese auch auf Verlangen Strafverfolgern ausgeliefert werden.
Alle Provider sollten daher laut McCollough zur Warnung ihrer Kunden verpflichtet werden, falls sie “Deep Packet”-Inspektionen durchführen. Die Surfer müssten sich bewusst dafür entscheiden, diese Prozedur zu azeptieren. Mehr Regulierung hält der Brancheninsider nicht für erforderlich, Gesetzgeber oder Aufsichtsbehörden müssten darüber hinaus nicht tätig werden.

heise.de

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May 25

Mehr als eineinhalb Jahre lang hat das Unternehmen systematisch Telefon-Verbindungsdaten eigener Manager und Aufsichtsräte ausgewertet. Damit sollten nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins «Der Spiegel» undichte Stellen in Vorstand und Aufsichtsrat sowie Kontakte zu Journalisten aufgespürt werden.
Die Bonner Staatsanwaltschaft prüft deshalb die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Verletzung des Datenschutzes, wie Oberstaatsanwalt Friedrich Apostel am Wochenende bestätigte.
Die Telekom räumte ein, nach derzeitigen Erkenntnissen sei es 2005 und 2006 zu missbräuchlicher Nutzung von Verbindungsdaten gekommen.

«Ich bin über die Vorwürfe zutiefst erschüttert. Wir nehmen den Vorgang sehr ernst»,

erklärte Telekom-Vorstandschef René Obermann.
Bei den Vorwürfen gehe es um Uhrzeit, Länge und Teilnehmer von Gesprächen, angeblich aber nicht um Inhalte. Die Staatsanwaltschaft prüft jetzt, ob die Ausspähung von Kontaktdaten unter anderem zu Journalisten legal war.

«Es gibt den Verdacht, dass Personen ausgespäht worden sein sollen»,

sagte Apostel.
Nach Informationen des «Spiegels» sollte eine Berliner Beratungsfirma die Verbindungsdaten von Gremienmitgliedern analysieren und mit Telefonnummern von Journalisten abgleichen.
In einem Fax der Firma, das die internen Ermittlungen bei der Telekom auslöste, heißt es dem Bericht zufolge, Ziel der Spähoperationen sei die «Auswertung mehrerer hunderttausend Festnetz- und Mobilfunk-Verbindungsdatensätze der wichtigsten über die Telekom berichtenden deutschen Journalisten und deren private Kontaktpersonen» gewesen.
Die Aktionen seien vom damaligen Vorstand beauftragt und vom Vorstandsvorsitzenden über das Aufsichtsratsbüro bezahlt worden. Die Telekom erstattete nach eigenen Angaben am 14. Mai Anzeige. Interne Hinweise auf einen Missbrauchsfall von Kontaktdaten gab es demnach schon im Sommer 2007. Als Konsequenz seien die Sicherheitsabteilung umgebaut und neue Kontrollmechanismen installiert worden, erklärte Obermann.
Ende April 2008 seien durch ein Schreiben eines offenbar an den Vorgängen Beteiligten allerdings neue und wesentlich umfangreichere Vorwürfe bekanntgeworden. Der frühere Aufsichtsratvorsitzende Klaus Zumwinkel sowie der damalige Konzernchef Kai-Uwe Ricke wiesen die Vorwürfe laut «Spiegel» zurück.
Zwar habe der Vorstand beschlossen, aktiv gegen Indiskretionen gegenüber der Presse vorzugehen. Er habe jedoch

«niemals illegale Aufträge erteilt und erst recht zu keinem Zeitpunkt angeordnet, Telefonverbindungsdaten auszuspähen»,

sagte Ricke dem Blatt zufolge. Ein Sprecher Zumwinkels sagte demnach: «Die behaupteten Datenspeicherungen sind, wenn sie geschehen sind, nicht mit dem Einverständnis des damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden erfolgt. Aufsichtsrat und ver.di-Bundesvorstand Lothar Schröder sagte dem Magazin:

«Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, wäre das ein Vertrauensbruch ohne Beispiel und ein unglaublicher Skandal.»

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) wertete Vorgänge als Angriff auf die Pressefreiheit. Wenn die Vorwürfe stimmten, habe die Telekom Methoden illegal angewandt, die sonst nur Sicherheitsbehörden in gesetzlich bestimmten Fällen einsetzen dürften.

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May 15

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2007 (PDF-Datei) am heutigen Donnerstag in Berlin den umstrittenen Entwurf für die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) verteidigt. “Es muss gewährleistet sein, dass die Sicherheitsbehörden die nötigen Informationen gewinnen und austauschen können”, betonte der CDU-Politiker. Dies sei “auf dem Stand der Technik” zu gewährleisten. Das betreffe auch die geplante Lizenz für das BKA zu heimlichen Online-Durchsuchungen. Schäuble zeigte sich überzeugt, “dass das, was wir bisher erarbeitet haben, notwendig, richtig und verfassungsrechtlich einwandfrei ist”.

Zugleich forderte der Innenminister einmal mehr auch für die Staatsschützer Befugnisse zum Einsatz des sogenannten Bundestrojaners. Die Vorlage für das BKA-Gesetz könnte ihm zufolge an diesem Punkt ebenfalls “Maßstab für entsprechende ähnliche Regelungen” beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sein. Der mit dem Bundesjustizministerium ausgearbeitete Referentenentwurf enthalte eine für die Sicherheitsbehörden “rechtlich saubere und sachgerechte Arbeitsgrundlage” zur Ausforschung von IT-Systemen. Es müsse aber auch die Möglichkeit geben, “Wohnungen im Notfall heimlich betreten zu können”, stellte Schäuble den noch von den Ländern, dem Bundeskabinett und dem Bundestag zu behandelnden Kompromiss an einer Stelle in Frage. Eine Debatte über den Schutz des Wohnraums in Artikel 13 Grundgesetz werde “uns nicht erspart bleiben”.

heise.de

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May 14

Die Zahl von Software-Raubkopien in Deutschland ist im Jahr 2007 erneut gesunken.
Wie der aktuelle jährliche Bericht der Business Software Alliance (BSA) zeigt, nahm die Softwarepiraterie 2007 um mehr als ein Prozent ab und liegt nun bei 27 Prozent.
Ähnlich die Situation in Großbritannien: Auch hier sank der Anteil unlizenzierter Software um einen Prozentpunkt auf insgesamt 26 Prozent.
Wie in Großbritannien und Deutschland ist die Piraterierate auch in vielen anderen westlichen Staaten bzw. in insgesamt 67 Ländern zurückgegangen. Weltweit nimmt das Problem allerdings weiter deutlich zu. Der durchschnittliche Wert unlizenzierter Programme liegt derzeit bei 38 Prozent.

“Wir sind zuversichtlich, dass eine Reduzierung der Piraterierate langfristig möglich ist”,

meint Michael Höppner, Sprecher der BSA.
Der Anteil von Raubkopien sinke schon jetzt in den meisten Ländern weltweit.

“Neue Geschäfts- und Vertriebsmodelle werden ebenfalls ihren Teil dazu beitragen, dass der Einsatz unlizenzierter Software eines Tages der Vergangenheit angehört”,

ergänzt Höppner.
Die Entwicklung bei Film und Musik habe eine andere Dynamik, da es sich bei diesen beiden vorrangig um Bereiche handle, die sich direkt an Privatpersonen richten, meint Höppner.

“Dennoch wird dem geistigen Eigentum und dem Urheberrecht auch hier eine immer größere Bedeutung zugemessen. Es entwickeln sich zudem neue Absatzwege und Geschäftsmodelle im Rahmen der verbesserten technischen Möglichkeiten.”

Insgesamt hat die Softwarepiraterie im Vergleich zum Vorjahr nur in acht Ländern zugenommen. Doch gleichzeitig gewinnen laut BSA-Bericht gerade jene Gebiete mit sehr hohem Piraterieanteil zunehmend an Gewicht. Zumeist handelt es sich dabei um Entwicklungs- oder Schwellenländer.

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May 14

Der Jurist Patrick Breyer hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde gegen die Sammlung von Passdaten und Passbildern aller Inhaber von Reisepässen eingereicht. Er erläutert,

“vor dem Hintergrund der Daten-Inkontinenz der Innenpolitiker und der ausufernden Zugriffsmöglichkeiten zahlloser Behörden ist der Schutz unserer Passdaten und Gesichtsfotos nur zu gewährleisten, wenn diese Daten erst gar nicht aufbewahrt werden”.

Die Innenpolitik habe zunehmend nicht mehr nur Straftäter im Visier.

Von jeder Person, die einen Reisepass oder Personalausweis beantragt, werden derzeit sämtliche Angaben einschließlich des Lichtbilds aufbewahrt und in Pass- und Personalausweisregistern fünfzehn Jahre lang vorgehalten.
Polizei- und Ordnungsbehörden haben einen direkten Online-Zugriff auf diese Personalien und Fotos.
Breyer, der im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung aktiv ist, sieht solche Register als

“Verstoß gegen das aus dem Gebot der Verhältnismäßigkeit abzuleitende Verbot der Speicherung personenbezogener Daten ins Blaue hinein”.
“Volkskartei” und Ausweiszwang seien Relikte aus der Zeit des Nationalsozialismus.

Wegen der voriges Jahr eingeführten elektronischen Vernetzung aller Pass- und Personalausweisregister erwartet Breyer, dass es zu weiteren Erleichterungen des Zugriffs und zu seiner zahlenmäßigen Vervielfachung kommen werde. Es bedürfe nur kleiner technischer Änderungen, um alle elektronisch gespeicherten Lichtbilder mit Fahndungsfotos oder mit den Aufnahmen von Überwachungskameras abzugleichen.

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SPD verschärft Kritik am geplanten BKA-Gesetz

Innenpolitiker der SDP-Fraktion im Bundestag sehen an vier zentralen Punkten Änderungsbedarf am Entwurf für die Novelle der Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA). Bislang verstoße das zwischen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seiner Kollegin im Justizressort, Brigitte Zypries (SPD), abgestimmte Vorhaben etwa bei der geplanten Fassung heimlicher Online-Durchsuchungen gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und müsse daher geändert werden, meint Sebastian Edathy, SPD-Vorsitzender des parlamentarischen Innenausschusses gegenüber der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung.

“Wir haben Gesprächs- und Verhandlungsbedarf”, ergänzte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, am gestrigen Dienstag. Man werde der Union in dieser Woche ein Schreiben mit insgesamt “zehn bis 15 Punkten” zuleiten. Die erste Lesung des Gesetzes vor der Sommerpause wolle man damit aber nicht verzögern. Zuvor hatte der Rechtsexperte der Genossen, Klaus Uwe Benneter, den Entwurf bereits als “Sammelsurium der Grausamkeiten” aus den bereits mehrfach von Karlsruhe beanstandeten Polizeigesetzen der Länder bezeichnet.

Die Innenexperten der Sozialdemokraten kritisieren, dass dem Gesetzesentwurf nach zwei BKA-Beamte die auf IT-Systemen Verdächtiger ausgespähten Daten auf Berührungspunkte des absolut geschützten Kernbereichs privater Lebensführung hin prüfen sollen. Edathy will verhindern, dass sich die Wiesbadener Polizeibehörde “selbst kontrolliert”. Vielmehr solle ein Richter oder ein Datenschutzbeauftragter ausgespähtes Material sichten.

heise.de

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May 13

Auch rechtswidrig erstellte Tonaufnahmen dürfen in Zivilverfahren vor österreichischen Gerichten unter Umständen als Beweismittel verwendet werden. Abschriften einer verbotenen Aufnahme dürfen in jedem Fall als Beweis vorgelegt werden. Dies geht aus einem Beschluss des Obersten Gerichtshof (OGH) des Landes hervor (1 Ob 172/07m). Datenschützer kritisieren die Entscheidung.

heise.de

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May 10

Bürgerrechtler rufen für Samstag, den 31. Mai 2008 in vielen Städten zur Teilnahme am bundesweiten Aktionstag gegen die ausufernde Überwachung durch Wirtschaft und Staat auf. Im ganzen Land werden besorgte Bürgerinnen unter dem Motto “Freiheit statt Angst - Für die Grundrechte” auf die Straße gehen.
Der Überwachungswahn greift um sich. Staat und Unternehmen registrieren, überwachen und kontrollieren uns immer vollständiger. Egal, was wir tun, mit wem wir sprechen oder telefonieren, wohin wir uns bewegen oder fahren, mit wem wir befreundet sind, wofür wir uns interessieren, in welchen Gruppen wir engagiert sind - der “große Bruder” Staat und die “kleinen Brüder” aus der Wirtschaft wissen es immer genauer.

Nach der Vorratspeicherung der gesamten elektronischen Telekommunikation seit Januar 2008 stehen nun mit der heimlichen Online-Durchsuchung von Computern, der massenhaften Überwachung von Flugreisenden, der elektronischen Gesundheitskarte, den geheimdienstlichen und exekutiven Befugnissen für das BKA (BKA-Novelle), sowie dem neuesten Vorschlag für einen neuen “nationalen Sicherheitsrat” weiter verschärfte Überwachungsbefugnisse auf der politischen Agenda der unersättlichen Sicherheitspolitik. Dabei bewirkt die zunehmende elektronische Erfassung und Überwachung der gesamten Bevölkerung keinen verbesserten Schutz vor Kriminalität oder Terrorismus, kostet Millionen von Euro und gefährdet die Privatsphäre aller BürgerInnen. Wo Angst und Aktionismus regieren, bleiben gezielte und nachhaltige Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheit ebenso auf der Strecke wie ein Angehen der wirklichen, alltäglichen Probleme der Menschen.
Hinzu kommt: Wer sich ständig überwacht und beobachtet fühlt, kann sich nicht mehr unbefangen und mutig für seine Rechte und eine gerechte Gesellschaft einsetzen. Es entsteht allmählich eine unkritische Konsumgesellschaft von Menschen, die “nichts zu verbergen” haben und dem Staat gegenüber - zur vermeintlichen Gewährleistung totaler Sicherheit - ihre Freiheitsrechte aufgeben. Eine solche Gesellschaft wollen wir nicht!

Um gegen den Sicherheitswahn und die ausufernde Überwachung zu protestieren, gehen wir am Samstag, den 31. Mai 2008 in vielen Städten Deutschlands unter dem Motto “Freiheit statt Angst - Stoppt den Überwachungswahn!” auf die Straße.

Wir rufen alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich an den Mahnwachen, Demonstrationen, Kunstaktionen, Flashmobs, Kundgebungen, Grillfesten, Parties, Infoständen usw. zu beteiligen! Es soll überall sichtbar werden, dass die Bürger für ihre Freiheiten wieder auf die Straße gehen! Auf der Demoseite  http://www.FreiheitstattAngst.de) finden sich jeweils die neuesten Infos und Verweise auf die lokalen Aktionen.

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May 10

Keine Schranken bei Überwachungsmaßnahmen?
Eine Garantie, dass auf Vorrat gespeicherte Daten niemals in größerem Ausmaß genutzt würden als jetzt vorgesehen, gebe es nicht, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, bei einer Diskussion mit der deutsche Internet Society (ISOC.DE) zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung am Freitag in Berlin. “Es gibt da keine Sicherheit. Sie können jedes Gesetz jederzeit ändern.” Aus Sicht von Wiefelspütz würde das allerdings extreme Entwicklungen voraussetzen.

Wenn Politiker und Bürger allesamt “durchknallen”, dann helfe auch der Rechtsstaat nicht mehr. Angesichts des aktuell “gut aufgestellten Rechtsstaats” müsse es aber möglich sein, “auf neue Herausforderungen reagieren zu können”, verteidigte der Politiker die Vorratsdatenspeicherung gegenüber den Internetentwicklern und ISPs. Deren Bauchschmerzen mit der Vorratsdatenspeicherung hatte die deutsche ISOC.DE zum Anlass genommen, zur Politikrunde am Rande des RIPE-Treffens in Berlin einzuladen. Wiefelspütz räumte dabei auch ein, dass die Argumentation mit Einzelfällen nicht selten als “Trick” benutzt werde, um den Fuß in die Tür zu bekommen.

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May 08

Das umstrittene deutsch-amerikanische Abkommen über die “Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität” ist von der Gewerkschaft der Polizei unter Beschuss genommen worden. In einer Mitteilung bemängelt der Gewerkschaftsvorsitzende Konrad Freiberg vor allem die Übermittlung von Daten, aus denen die “Rasse oder ethnische Herkunft, politische Anschauungen, religiöse oder sonstige Überzeugungen oder die Mitgliedschaft in Gewerkschaften” hervorgeht. Nach Freiberg ist die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft kein Tätermerkmal für Terroristen. Dementsprechend hofft der Gewerkschaftler, dass das Abkommen modifiziert wird und appelliert an die Politiker: “Nun ist der Bundestag gefordert, die Ratifizierung dieses Abkommens so lange zu blockieren, bis alle offenen Fragen geklärt sind. Wenn die Antworten nicht ausreichend sind, dann muss eben gestrichen werden.”

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May 07

Die Zahl der überwachten Telefonanschlüsse stieg 2007 um 9 Prozent.
Die Zahl der überwachten DSL-Anschlüsse nahm um mehr als 50 Prozent zu.

Die Bundesnetzagentur hat heute die aktuelle Statistik für die im Jahr 2007 im Rahmen von Ermittlungsverfahren durchgeführten Telefonüberwachungen vorgelegt.
Danach ordneten deutsche Gerichte im vergangenen Jahr die Überwachung von 56.404 Teilnehmerkennungen an – ein neuer Höchststand.
Die Zahl der überwachten Telefonanschlüsse stieg damit im Vergleich zum Vorjahr um 4728 oder 9,1 Prozent an.
Dieses Wachstum geht vor allem auf die Überwachung von Mobilanschlüssen zurück: 47.502 Mobilfunknummern wurden abgehört, im Vorjahr waren es noch 43.791.
Grund ist laut Bundesnetzagentur der wachsende Gebrauch von Mobilfunknetzen. Besonders im Jahr 2007 zog eine Zunahme der Mobiltelefonteilnehmer von über 13 Prozent einen entsprechend steileren Anstieg der Überwachungsmaßnahmen im Vergleich zu den Vorjahren nach sich. Bei Festnetzanschlüssen sank die Überwachung leicht, bei analogen Festnetzanschlüssen sank die Zahl sogar von 4044 auf 3567.
Die Internet-Kommunikation wird immer häufiger Ziel der Überwachung. So wurden im vergangenen Jahr 880 E-Mail-Kennungen abgeschöpft, eine Steigerung um 179 Fälle. Berücksichtigt man nur die neu angeordneten Überwachungen, ergibt sich in dieser Sparte eine Steigerung um 44 Prozent.
Die Zahl der überwachten DSL-Anschlüsse nahm um mehr als 50 Prozent zu: 720 Anschlüsse wurden im Jahr 2007 überwacht. Auch die Internet-Telefonie weckt zunehmend die Neugier der Strafverfolger: Von 51 Fällen im Vorjahr stieg die Zahl auf 155 Fälle an.

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May 03

Die Pressefreiheit in Deutschland steht nach Worten von Zeitungsverleger-Präsident Helmut Heinen unter dem wachsenden Druck von Behörden. Staatliche Institutionen fühlten sich offenbar zum Schutz der Bevölkerung auch zu Aktionen jenseits von Recht und Gesetz motiviert, sagte der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) in einem dpa-Interview zum Welttag der Pressefreiheit an diesem Samstag. Jüngstes Beispiel sei die Abhöraktion des Bundesnachrichtendienstes (BND) gegen eine Spiegel-Journalistin.

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Apr 30

Microsoft hat derzeit hunderte Mitarbeiter internationaler Geheimdienste und Polizeibehörden zu einem Technologie-Training in sein Hauptquartier nach Redmond eingeladen. Unter anderem sind Staatsanwälte, Polizisten oder auch Vertreter von Städten, der US-Luftwaffe sowie dem FBI und Interpol vor Ort.

Während der dreitägigen Veranstaltung informiert und schult Microsoft die Besucher in der Nutzung von Technologien zur Bekämpfung von Straftaten im Internet oder von “normalen” kriminellen Aktivitäten, bei denen das Internet genutzt wird. Fast 400 Mitarbeiter von mehr als 80 Diensten und Behörden aus 35 Ländern sind vor Ort.
Die Themen der Veranstaltung sind breit gefächert. Unter anderem geht es auch um das Ermitteln und Abrufen von bestimmten Informationen von PDAs mit Windows CE oder die Beweissicherung im Zusammenhang mit Microsofts anderen Diensten und Produkten. Die Teilnehmer erfahren also unter anderem, wie man einen Windows-PC nach Hinweisen auf Straften durchforstet, oder bei Windows Live Hotmail nach strafrechtlich relevantem forscht.

Wie eng Microsoft mit den Geheimdiensten und Polizeibehörden der Welt zusammenarbeitet zeigt sich auch bei einem weiteren Thema der Konferenz. Die Besucher werden nämlich auch in der Nutzung von “COFEE” geschult, dem so genannten “Computer Online Forensic Evidence Extractor”. Es handelt sich um einen speziellen USB-Stick, der von einem früheren Polizisten entwickelt wurde.

Der Stick wird bei Durchsuchungsaktionen einfach an einen Rechner angeschlossen und sichert Informationen bzw. Beweismaterial im laufenden Betrieb. So soll einem Verlust der Daten beim Abschalten des jeweiligen PCs vorgebeugt werden. Das Gerät wird schon seit einiger Zeit von Behörden in aller Welt (auch in Deutschland) eingesetzt.
Microsoft hat schon 2006 erstmals eine solche Veranstaltung abgehalten. Das Unternehmen arbeitet seit Jahren aktiv mit Strafverfolgern und anderen Justizbehörden zusammen. Unter anderem betreiben die Redmonder ein eigenes Support-Portal für Polizeibehörden. Bisher wurden bereits 6000 Beamte aus mehr als 110 Ländern (darunter auch deutsche Beamte) geschult.

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Apr 30

LG Offenburg: Providerdaten auch ohne Gerichtsbeschluss

Mit der Änderung der Rechtslage bei der Telekommunikationsüberwachung zum 1. Januar 2008 haben Staatsanwaltschaften und Polizei die Möglichkeit bekommen, von ISPs die Herausgabe von Nutzerdaten zu IP-Adressen auch ohne Gerichtsbeschluss zu verlangen. Das hat das Landgericht Offenburg anlässlich einer staatsanwaltschaftlichen Beschwerde festgestellt.
Es war ein Filesharing-Verfahren wie viele andere. Es ging um die Vorwürfe der unerlaubten Verwertung urheberrechtlicher Werke (§106 UrhG) und des unerlaubten Eingriffs in verwandte Schutzrechte (UrhG), wegen der die Staatsanwaltschaft Offenburg mit Antrag vom 25. Juni 2007 einen Gerichtsbeschluss zur Herausgabe von Providerdaten erwirken wollte. Zuvor hatte proMedia IP-Adressen eines Tauschbörsenteilnehmers an eine im Auftrag von Rechteinhabern agierende Anwaltskanzlei weitergeleitet, die bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet hatte.

Das zuständige Amtsgericht in Offenburg lehnte jedoch das Begehren der Staatsanwaltschaft am 20. Juli 2007 “wegen offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit” ab. Die Begründung: Bei den identifizierenden Informationen zu einer dynamischen IP-Adresse handele es sich “um Verkehrsdaten, und nicht um Bestandsdaten”, und “infolgedessen unterliegen sie dem Fernmeldegeheimnis”. Die im Gesetz an die Herausgabe von Verkehrsdaten geknüpften, hohen Voraussetzungen sah das Gericht nicht erfüllt. Die in der Anzeige vorgeworfenen Straftaten seien nicht “von erheblicher Bedeutung”, es handele sich lediglich um “Bagatellkriminalität”.

Gegen die Entscheidung des Gerichts legte die Staatsanwaltschaft am 1. August 2007 Beschwerde beim Amtsgericht ein, das dieser am folgenden Tag jedoch nicht nachkam. Stattdessen legte das Gericht die Beschwerde zur Entscheidung der Beschwerdekammer vor. Daraufhin ergänzte die Staatsanwaltschaft die Beschwerde um das Argument, dass es sich bei den zu dynamischen IP-Adressen auf der Seite des Providers zugeordneten Nutzerdaten um Bestandsdaten gemäß Telekommunikationsgesetz handeln würde, deren Herausgabe unter den gegebenen Umständen nicht unverhältnismäßig sei. Eine solche Auffassung hatten auch die Rechteinhaber durch ihre Anwälte vertreten.
Die dritte große Strafkammer des Gerichts hat nun mit Beschluss vom 17. April 2008 die Beschwerde der Staatsanwaltschaft “als unzulässig abgelehnt”. Zugleich hat die Beschwerdekammer allerdings festgestellt, dass nach der ab 1. Januar geltenden, neuen Rechtslage bei der Telekommunikationsüberwachung dynamische IP-Adressen in der Tat als Bestandsdaten zu behandeln sind. Staatsanwaltschaften und Polizei können deren Herausgabe durch den Provider auch ohne Gerichtsbeschluss verlangen.

Das Gericht argumentiert in seiner Entscheidung mit “der Gesetzesbegründung und der Entwicklung des Gesetzesentwurfes”. Zwar habe der Gesetzgeber im Gesetzestext selbst nicht klar geregelt, ob dynamische IP-Adressen den Bestandsdaten oder den strenger geschützten Verkehrsdaten zuzurechnen seien. Jedoch habe sich der Rechtsausschuss des Bundestages in seiner Beschlussempfehlung vom 7. November 2007 dafür ausgesprochen, “dass die nach § 113 a gespeicherten Daten, wie etwa eine (dynamische) IP-Adresse [...] auch für eine Auskunftserteilung über Bestandsdaten [...] verwendet werden dürfen. Damit wird in der Sache zugleich auch dem Anliegen [...] des Bundesrates Rechnung getragen und eine ausdrückliche gesetzliche Regelung geschaffen, die klarstellt, dass Auskünfte insbesondere über den Namen und die Anschrift eines mittels dynamischer IP-Adresse und Uhrzeit individualisierten Anschlussinhabers im manuellen Auskunftsverfahren nach § 113 TKG zu erteilen ist - und zwar gerade auch dann, wenn diese Auskunft vom Diensteanbieter nur unter Rückgriff auf [...] gespeicherte Verkehrsdaten möglich ist.”

Das Gericht folgert dann weiter: “Da das Gesetz mit dieser Ergänzung sodann vom Bundestag beschlossen wurde, ist dieser Sinn der in § 113 b Satz 1 Halbsatz 2 TKG eingefügten Worte Wille des Gesetzgebers geworden und somit für die Rechtsauslegung zu berücksichtigen, auch wenn der Wortlaut selbst den beabsichtigten Regelungsgehalt nicht eindeutig wiedergibt.”

Durch die Einstufung von IP-Adressen als Bestandsdaten entfaltet auch die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2008 zur “Vorratsdatenspeicherung” keine unmittelbare Wirkung im Hinblick auf die Herausgabe der Providerdaten. Das Bundesverfassungsgericht hatte sich in seiner Entscheidung lediglich auf Verkehrsdaten bezogen. Sollten andere Gerichte der jetzt geäußerten Auffassung des LG Offenburg folgen, dürften die Provider bald mit Auskunftsersuchen nach Nutzerdaten überschwemmt werden.
Es stellt sich zudem die Frage, ob denn bei der Internetnutzung überhaupt noch Verkehrsdaten im Sinne des Telekommunikationsgesetzes anfallen können, wenn dynamische IP-Adressen schon als Bestandsdaten zu gelten haben. Wer sich über Provider eine dynamische IP-Adresse zuteilen lässt, um im Web zu surfen, hinterlässt in der Logik des LG Offenburg beim Provider praktisch nur noch Bestandsdaten, aber keine Verkehrsdaten außer - vielleicht - den als solche einzustufenden Zeitpunkten von Ein- und Auswahl. Name, Adresse und Kontoverbindung zählen ja per Gesetz ohnehin zu den Bestandsdaten, da sie für Abrechnungszwecke erhoben werden. Eine Unterscheidung zwischen Bestandsdaten und Verkehrsdaten wäre somit praktisch obsolet, einer beliebigen Verwendung der Providerdaten zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten aller Art Tür und Tor geöffnet.

In seiner Eilentscheidung hatte das Bundesverfassungsgericht es abgelehnt, die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung bis zur endgültigen Entscheidung außer Vollzug zu setzen. Das Gericht argumentierte: “Ein besonders schwerwiegender und irreparabler Nachteil, der es rechtfertigen könnte, den Vollzug der Norm ausnahmsweise im Wege einer einstweiligen Anordnung auszusetzen, liegt in der Datenspeicherung allein nicht. Zwar kann die umfassende und anlasslose Bevorratung sensibler Daten über praktisch jedermann für staatliche Zwecke, die sich zum Zeitpunkt der Speicherung der Daten nicht im Einzelnen absehen lassen, einen erheblichen Einschüchterungseffekt bewirken. Der in der Vorratsdatenspeicherung für den Einzelnen liegende Nachteil für seine Freiheit und Privatheit verdichtet und konkretisiert sich jedoch erst durch einen Abruf seiner Daten zu einer möglicherweise irreparablen individuellen Beeinträchtigung.”

Sollten in Zukunft die bei den Providern gespeicherten Nutzerdaten massenhaft zur Verfolgung von “Bagatellkriminalität” abgerufen werden, könnte sich die Bewertung der Situation durch das Bundesverfassungsgericht ändern. Ein neuer Eilantrag auf Aussetzung der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung könnte dann erfolgreich sein. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch ein Beschluss des Landgerichts München von Mitte März 2008, dass die Akteneinsicht zur Erlangung der Providerdaten in einem Filesharing-Fall wegen des damit verbundenen Eingriffs “in die Intimsphäre und damit sogar in den besonders geschützten Kernbereich der Persönlichkeitsrechte des Computerbesitzers” ablehnte.

In jedem Fall konterkariert das vom LG Offenburg rekonstruierte Gesetzgebungsverfahren die anlässlich der Novellierung der Telekommunikationsüberwachung von Politikern immer wieder öffentlich gemachten Äußerungen, dass es lediglich darum gehe, “den Terrorismus zu bekämpfen”, “die innere Sicherheit in diesem Land zu stärken” und “schwere Straftaten” zu verfolgen. So hatte noch Ende Dezember 2007 Bundesjustizministerin Brigitte Zypries gegenüber dem Focus erklärt: “Verbindungsdaten dienen der Strafverfolgung, insbesondere der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität, aber nicht der Befriedigung zivilrechtlicher Ansprüche der Musikindustrie. Wenn wir anfangen, das zu erweitern, verliert der Staat an Glaubwürdigkeit.”

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Apr 29

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ruft Schulen und Eltern bundesweit auf, die von der Zeitschrift FOCUS-Schule zum Aufbau einer Schuldatenbank versandten Fragebögen nicht zu beantworten. „Eine bundesweite Schuldatenbank gehört nicht in die Zuständigkeit eines kommerziellen Polit-Magazins. Ich wundere mich über die Kultusministerkonferenz (KMK), dass sie diesem Ansinnen nicht längst eine deutliche Absage erteilt hat. Immerhin ist der KMK das Vorhaben spätestens seit Herbst 2007 bekannt“, sagte die stellvertretende GEW-Vorsitzende und Schulexpertin Marianne Demmer am Donnerstag in Frankfurt a.M..

Das Focus-Argument, mit der Datenbank werde der Wunsch der Eltern nach Transparenz erfüllt, lässt Demmer nicht gelten. „Der Wunsch nach Transparenz ist völlig verständlich. Aber erstens glaube ich nicht an die edlen Absichten der Zeitschrift. Die will vor allem verkaufen. Zweitens gaukeln schriftliche Selbstauskünfte der Schulen und die zwei Jahre alten Zahlen der statistischen Landes- und Bundesämter den Eltern Transparenz lediglich vor. Das ist alles andere als seriös. Und schließlich: Was nützt es Eltern in Heilbronn, wenn sie sich über Schulen in Hamburg informieren können?“, fragte die GEW-Schulexpertin. Das Schlimmste bei öffentlichen Vergleichen sei, dass Schulen nur noch pflegeleichte Kinder unterrichten wollen, so dass „die soziale Schere noch weiter aufgeht“.

Das beste Mittel, Schulen kennen zu lernen und hinter deren Fassade zu schauen, sei nach wie vor der persönliche Kontakt mit den Lehrkräften und der persönliche Besuch - am besten gemeinsam mit den Kindern. „Denn ob Kind und Schule zusammenpassen, kann man über die Papierform nicht herausbekommen“, betonte Demmer.

Ziemlich amüsant“ sei der Versuch der Zeitschrift, der GEW gerichtlich verbieten zu lassen, die Datenbank mit einem Ranking in Zusammenhang zu bringen. Die Beteuerungen der Anwaltskanzlei, es werde kein Ranking geplant, „habe ich interessiert zur Kenntnis genommen“, sagte Demmer. „Allein mir fehlt der Glaube. Eine Zeitschrift, die uns dauernd mit den 500 Besten von irgendetwas beglückt, kann mir nicht weismachen, dass sie ausgerechnet bei Schulen die Daten nur sammeln, aber nicht ordnen will.“ Die Zeitschrift habe auch die KMK offenbar nicht überzeugen können. In der GEW vorliegenden internen KMK-Berichten, sei ebenfalls „durchgängig“ von Schulranking die Rede.

Information:
·Im Herbst 2007 wurde laut einem der GEW vorliegenden Protokoll in der KMK-Amtschefskommission „Qualitätssicherung…“ von den Plänen des FOCUS berichtet, im Jahr 2008 ein „Schulranking von Realschulen und Gymnasien“ zu veröffentlichen. Der Kommission lag dazu ein umfangreiches Konzept vor.
·Laut einem ebenfalls der GEW vorliegenden Bericht vom 20. März 2008 wollte sich die KMK-Kommission am 18. April 2008 über einen gemeinsamen Standpunkt verständigen. Aus informierten Kreisen war jedoch anschließend zu hören, dass kein Beschluss gefasst worden sei. Man sei insgesamt „nicht glücklich“ über die Entwicklung und wolle alles vermeiden, was zusätzliche Publizität schafft.
·In einem Schreiben an die beiden Vorsitzenden der KMK-Amtschefskommission, Ministerialdirektor Josef Erhard und Staatssekretär Wolfgang Meyer-Hesemann, vom 14. April 2008 hat die GEW einen Beschluss des GEW-Koordinierungsvorstands mitgeteilt, in welchem die Kultusminister aufgefordert werden, öffentlich Position zu beziehen. Schulen, Lehrkräften und Eltern wird empfohlen, an FOCUS keine Schuldaten wegen der Möglichkeit öffentlicher Rankings herauszugeben. Dem Schreiben waren Argumente gegen Schulrankings des bekannten Schulforschers Prof. Hans-Günter Rolff beigefügt.
·Als Reaktion auf ihr Schreiben bekam die GEW am 22. April 2008 Post von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Schweizer. Darin wurde sie aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, nach der sie das FOCUS-Vorhaben nicht mehr in Verbindung zu Rankings bringen werde. Falls dies nicht geschehe, werde man dem Mandanten empfehlen, „eilgerichtliche Hilfe“ in Anspruch zu nehmen.
·Die GEW hat dies Ansinnen umgehend zurückgewiesen und sieht weiteren Schritten des FOCUS gelassen entgegen.

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