So richtig begriffen haben die Bayern das Bundesverfassungsgerichts-Urteil zur Online-Durchsuchung scheinbar noch nicht, sonst wäre denen aufgefallen das die Richter exakt festgelegt haben was machbar ist und was zu unterbleiben hat. Allerdings wären die Bayern eben nicht die Bayern wenn sie mal nicht mit dem Kopf durch die Betonwand wollten…anders kann man den neuerlichen Vorstoß zur Umgehung höchstrichterlicher Urteile nicht umschreiben.
Bayern wird nach den Worten von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bei der umstrittenen Online-Durchsuchung einen eigenen Weg gehen. Er halte es für völlig widersprüchlich, dass nach dem Kompromiss zum BKA-Gesetz im Bund ein Techniker jetzt eine Videokamera in der Wohnung eines Verdächtigen installieren könne, aber nicht Computertechnik zur Ausspähung von Daten. “Die Logik erschließt sich mir nicht”, meinte Herrmann laut dpa am Rande der Frühjahrstagung der Innenministerkonferenz. Bayern werde das in seinem eigenen Gesetz für den Verfassungsschutz anders regeln.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hatten sich im Gesetzentwurf für die BKA-Novelle darauf verständigt, dass Software zur Durchsuchung des PC eines Verdächtigen und zur Überwachung (”Bundestrojaner”, offiziell mittlerweile Remote Forensic Software genannt) nur über das Internet auf Computer aufgespielt werden kann. Ein Eindringen in die Wohnung zur heimlichen Installation etwa von Key-Loggern oder Überwachungssoftware soll den Ermittlern verboten bleiben.


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